Das Ministère de la Mobilité et des Travaux publics (MMTP) legt die nationale Verkehrspolitik fest. Die Administration des transports (ATP), CFL, RGTR, AVL, TICE und Luxtram S.A. bieten wichtige Verkehrsdienste an oder koordinieren sie; die SNCA ist für Fahrzeug- und Führerscheinangelegenheiten zuständig. mobiliteit.lu, Geoportail.lu und die Informationssysteme der Anbieter zeigen Fahrpläne, Verbindungen, Störungen und Verkehrsanlagen. Der öffentliche Verkehr umfasst landesweite Buslinien, städtische AVL- und TICE-Busse, regionale RGTR- und CFL-Buslinien, grenzüberschreitende RGTR-Verbindungen, die Straßenbahn in Luxemburg-Stadt und besondere Angebote für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Straßenbahnlinie 1 verbindet seit dem 2. März 2025 den Findel/Luxemburg Flughafen mit dem Stadion. Sie ist etwa 16 Kilometer lang, hat 24 Haltestellen und bietet zehn Umsteigemöglichkeiten. Die Standseilbahn Pfaffenthal–Kirchberg ist kostenlos, benötigt für 200 Meter etwa 63 Sekunden und überwindet einen Höhenunterschied von rund 40 Metern. Sie ist für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Gepäck zugänglich. Für landesweite Fahrten mit Bus, Straßenbahn, Standseilbahn und Zug in der zweiten Klasse fällt kein allgemeiner Fahrpreis an. Das gilt für Einheimische, Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie Touristinnen und Touristen. Fahrten in der ersten Klasse bleiben kostenpflichtig. Bei einer grenzüberschreitenden Fahrt ist nicht unbedingt die gesamte Strecke kostenlos, denn für den ausländischen Streckenabschnitt kann ein Fahrpreis anfallen; grenzüberschreitende Zeitkarten können ermäßigt sein. Flüge und Bootsfahrten sind kostenpflichtig. Die Moselfähre Sankta Maria II verbindet Wasserbillig mit Oberbillig in Deutschland und kann pro Fahrt bis zu 45 Passagiere und sechs Autos befördern. Sie ist jedoch eine spezielle Grenzverbindung; Buchung und Fahrplan hängen vom Anbieter ab. CFL betreibt ein Bahnnetz, das von Luxemburg aus in die meisten Landesteile und nach Deutschland, Belgien und Frankreich führt. Internationale Zugverbindungen umfassen TGV-Verbindungen nach Paris und Straßburg. Der Flughafen Luxemburg in Findel ist der internationale Flughafen des Landes. Er ist über die A1, die AVL-Linien 6 und 16 sowie die Straßenbahnlinie 1 erreichbar. Luxair befördert Passagiere, während Cargolux auf Fracht spezialisiert ist. Bei internationalen Reisen müssen neben dem luxemburgischen Streckenabschnitt auch Fahrpreis, Fahrplan, Dokumente und Störungsregeln ausländischer Anbieter geprüft werden. Der öffentliche Verkehr ist im Allgemeinen ohne Fahrkartenschranke zugänglich. Niederflurbusse, Rampen, akustische Ansagen sowie barrierefreie Haltestellen und Umsteigepunkte erleichtern die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Bedingungen an einer bestimmten Haltestelle oder Verbindung können jedoch unterschiedlich sein. CAPABS ist ein spezialisierter staatlicher Dienst mit eigenen Zugangs- und Buchungsregeln. Für Hilfestellung bei nationalen CFL-Fahrten gilt gewöhnlich eine Voranmeldefrist von mindestens einer Stunde. Internationale Hilfestellung sollte früher organisiert und die für die konkrete Verbindung geltende Frist bestätigt werden. Die ATP ist bei Fahrgastrechten im lokalen öffentlichen Verkehr und bei RGTR-Verbindungen zuständig. Für bestimmte internationale Bahnverbindungen können Fahrgastrechte gelten: Sie sehen vorbehaltlich der einschlägigen Bedingungen eine Entschädigung von 25 Prozent bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten und von 50 Prozent ab 120 Minuten vor. In bestimmten Fällen können außerdem Erstattung, Verpflegung, Unterkunft oder eine alternative Beförderung möglich sein. Nach der angeführten amtlichen Grundlage sind nationale Fahrten und Verbindungen in der Großregion von Entschädigungen ausgeschlossen. Deshalb sind der konkrete Dienst und das Ticket zu prüfen. Für Fluggastrechte ist das Ministère de l’Economie zuständig. Wer auf öffentlichen Straßen fährt, benötigt einen gültigen Führerschein sowie die für Fahrzeug und Fahrt vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere. Der Führerschein wird über eine zugelassene Fahrschule erworben; das Mindestalter hängt von der Kategorie ab und liegt im Allgemeinen zwischen 16 und 21 Jahren. Für eine Zulassung durch die SNCA können eine Zulassungsbescheinigung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Steuermarke, Konformitätsnachweise und gegebenenfalls Zoll- oder Mehrwertsteuerunterlagen erforderlich sein. Je nach Status des Fahrzeugs kann vor der Erstnutzung oder für die weitere Nutzung eine technische Prüfung vorgeschrieben sein. Die Administration des contributions directes erhebt die Kfz-Steuer. Ein reguläres Kennzeichen ist kostenlos; ein Wunschkennzeichen kostet 200 EUR. Die luxemburgischen Straßenverkehrsregeln betreffen Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, Mobiltelefone und Tablets, Sicherheitsgurte, Kindersitze, Reifen, Anhalten, Parken und Fahrzeugpapiere. Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Fahren kann mit 250 EUR und vier Punkten geahndet werden. Beim Überholen von Radfahrenden ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Die Radartoleranz beträgt bis zu 100 km/h 3 km/h und bei mehr als 100 km/h 3 Prozent. An der Durchsetzung und am Straßenmanagement wirken die Grand-Ducal Police, PCH und MMTP mit. Das Ziel von Vision Zero in Luxemburg ist null Tote und null Schwerverletzte. Park-and-Ride-Anlagen, kurz P+R, ermöglichen es, ein Auto in Grenznähe oder am Stadtrand abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren. Sie sind besonders für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler interessant. Parkbedingungen, Gebühren und Busverbindungen unterscheiden sich jedoch je nach Standort. Für Fahrgemeinschaften kann BlaBlaCar Daily oder eine private Vereinbarung genutzt werden. Fahrerin oder Fahrer und Mitfahrende sollten vorab festlegen, wie Treibstoff-, Park- und andere gemeinsame Kosten geteilt werden. Luxemburg verfügt über ein zusammenhängendes nationales Radwegenetz, das seit dem 6. Juli 1999 gesetzlich verankert ist. MMTP, PCH und Gemeinden bauen nationale und lokale Anlagen aus und verbinden sie miteinander. Geoportail und Informationen zu öffentlichen Bauvorhaben zeigen Radverbindungen und Infrastruktur. Zu den örtlichen Einrichtungen zählen Radwege oder Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, gemeinsam genutzte Fußgängerbereiche, für den Radverkehr freigegebene Busspuren und weitere ausgewiesene Anlagen. Das private Radfahren kostet nichts; Preise, Kautionen und Abonnements beim Fahrradverleih richten sich nach dem Anbieter. Touristinnen und Touristen können gegebenenfalls mit Kreditkarte bezahlen. Für ein Pedelec45 gelten die Rechte und Pflichten von Motorradfahrenden, nicht die gewöhnlichen Regeln für Fahrräder. Der Überholabstand von 1,5 Metern gilt ebenfalls beim Überholen von Radfahrenden. Zu Fuß zu gehen ist kostenlos. Gehwege, Überwege, Fußgängerzonen, Wohn- und Begegnungszonen, gemeinsam genutzte Bereiche, Unterführungen, Überführungen und Wanderwege werden vor allem von den Gemeinden organisiert. Fußgängerinnen und Fußgänger sollen einen nutzbaren Gehweg verwenden. Gibt es keinen, gehen sie im Allgemeinen auf der linken Seite in Fahrtrichtung. In Fußgänger- und Begegnungsbereichen haben sie Vorrang. Ein Verstoß kann mit 24 EUR geahndet werden. Die Barrierefreiheit unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Bei der Volkszählung 2021 wurden die Arbeitswege in Luxemburg für erwerbstätige Einwohnerinnen und Einwohner zu etwa 67,1 Prozent mit dem Auto als Fahrerin oder Fahrer, 2,2 Prozent als Mitfahrende, 11,4 Prozent mit dem Bus, 4,2 Prozent mit dem Zug, 1,4 Prozent mit der Straßenbahn, 3,0 Prozent mit dem Fahrrad und 9,7 Prozent zu Fuß zurückgelegt. Der Verkehr beeinflusst Staus, Lärm, Luftqualität und Treibhausgasemissionen. Modu 2.0 und der Nationale Mobilitätsplan 2035 fördern öffentlichen Verkehr, aktive Mobilität, Bahn, Straßenbahn und P+R. Der Plan sieht 40 Prozent mehr Fahrten als 2017 vor. Der nationale Energie- und Klimaplan strebt bis Ende 2030 einen Anteil von 49 Prozent Elektrofahrzeugen an. Das Chargy-Netz ist gesetzlich mit etwa 800 öffentlichen Ladestationen mit je zwei Ladepunkten geplant, darunter 88 SuperChargy-Stationen. Die Förderbedingungen für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur ändern sich. Aktuelle Informationen sind daher über Guichet.lu zu prüfen. Fahrpläne, Störungsmeldungen, Parkbedingungen, grenzüberschreitende Fahrpreise sowie Anforderungen an Fahren und Zulassung sollten für die konkrete Reise geprüft werden, da Zuständigkeiten und Regeln je nach Gemeinde, Anbieter und ausländischem Streckenabschnitt variieren.
Verkehr in Luxemburg
Zum Verkehr in Luxemburg gehören landesweite Busse, Züge, Straßenbahnen, Radverkehrsanlagen, Fußwege, Autos und internationale Verbindungen. Fahrten mit nationalen Bussen, Straßenbahnen, der Standseilbahn und Zügen in der zweiten Klasse sind kostenlos. Fahrten in der ersten Klasse, ausländische Streckenabschnitte bei grenzüberschreitenden Verbindungen, Flüge und Bootsfahrten kosten dagegen meist Geld. Der Verkehr wird national koordiniert, viele Dienste, Straßen sowie Fuß- und Radverkehrsanlagen hängen jedoch auch von Gemeinden und einzelnen Anbietern ab.
Tipp
Nutze für Fahrten innerhalb Luxemburgs den öffentlichen Verkehr in der Regel ohne Fahrpreis, sofern Fahrplan und Zugänglichkeit passen. Bei grenzüberschreitenden Fahrten solltest du den luxemburgischen und den ausländischen Streckenabschnitt getrennt prüfen, bevor du etwas kaufst. Der ausländische Abschnitt, die erste Klasse, Flüge und Bootsfahrten können die wesentlichen Kosten verursachen. Wähle Auto, P+R, Fahrrad oder Fußweg nach Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Zeit, Gepäck und Mobilitätsbedarf und prüfe den konkreten Dienst vor der Abfahrt.

