In Luxemburg ist keine einzelne Behörde für sämtliche Medienformen zuständig. Der Service des médias, de la connectivité et de la politique numérique im Staatsministerium befasst sich mit Medienpolitik, Konzessionen, öffentlicher Förderung und Presseunterstützung. ALIA, eine unabhängige öffentliche Verwaltungseinrichtung, beaufsichtigt Fernsehen, Radio, Video-on-Demand-Dienste und Video-Sharing-Plattformen. Dazu gehören Regeln für kommerzielle Kommunikation, Menschenwürde, politische Umfragen, Minderjährige und Filmklassifizierung. Der Conseil de Presse unterstützt die Selbstregulierung der Presse durch Presseausweise, das Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten, den Ethikkodex, Mediation und Beschwerdeverfahren. Für Presse und audiovisuelle Medien gelten unterschiedliche Regeln. Die Verfassung schützt Presse- und Meinungsfreiheit und verbietet Zensur. Das Pressefreiheitsgesetz regelt Veröffentlichungen und gibt betroffenen Personen oder Organisationen ein Recht auf Gegendarstellung, wenn eine Zeitschrift oder Online-Veröffentlichung sie namentlich nennt oder eindeutig identifizierbar macht. Ein kostenloses Verlangen muss normalerweise innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung per Einschreiben eingereicht werden. Eine Gegendarstellung online muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von drei Arbeitstagen veröffentlicht werden. Journalistinnen und Journalisten können vertrauliche Quellen schützen und wesentliche Änderungen, die unter ihrer Unterschrift vorgenommen werden, ablehnen. Professionelle Journalistinnen und Journalisten können für eine im öffentlichen Interesse liegende Informationsaufgabe außerdem Zugang zu Verwaltungsdokumenten nach dem seit 2. August 2026 geltenden Gesetz beantragen. Terrestrisch, über Kabel oder Satellit verbreitetes Radio und Fernsehen benötigen grundsätzlich eine Konzession. Lokale Radiodienste und Sendernetze werden nach öffentlichen Ausschreibungen ausgewählt; Anträge an ALIA werden elektronisch eingereicht. Luxemburg verfügt über lokale, regionale und nationale Radiodienste. Média de service public 100,7 ist eine unabhängige öffentlich-rechtliche Einrichtung für Information, Kultur und Unterhaltung. Auf ihren Sendungen und ihrer Website läuft keine Werbung. Auch RTL und CLT-UFA haben im Rahmen eigener Vereinbarungen mit dem Staat öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. DAB+-Dienste verwenden einen nationalen Multiplex; Genehmigungen können für zehn Jahre verlängert werden. Die Kosten hängen von Multiplex und Vertragsmodell ab. Video-on-Demand (VOD) ermöglicht es Nutzenden, unter redaktioneller Verantwortung Inhalte aus einem Katalog zu einem selbst gewählten Zeitpunkt abzurufen. Ein in Luxemburg ansässiger VOD-Anbieter muss den Medienminister spätestens 20 Tage vor Betriebsbeginn informieren und ALIA Zugang oder angeforderte Aufsichtsinformationen bereitstellen. Nach den vorliegenden Informationen gibt es keine einzelne landesweite Streamingplattform. Nutzerinnen und Nutzer greifen über Internet, Kabel, Satellit, terrestrische Netze und Verträge bei Anbietern auf Dienste zu, etwa per Abonnement oder Bezahlschranke. Für ausländische Dienste gilt grundsätzlich das europäische Herkunftslandprinzip, vorbehaltlich rechtmäßiger Beschränkungen. Der Digital Services Act (DSA) gilt für soziale Plattformen, Foren, Hostingdienste, Marktplätze und Suchmaschinen. Die Autorité de la concurrence ist Luxemburgs nationaler Koordinator für digitale Dienste. Nutzerinnen und Nutzer können rechtswidrige Inhalte einer Plattform melden und sich über das DSA-Verfahren beschweren. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen werden von der Europäischen Kommission beaufsichtigt. BEE SECURE und KJT betreiben für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte auf Diensten wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und OnlyFans einen Meldeweg als vertrauenswürdige Hinweisgeber. Die Plattform entscheidet, ob gemeldete Inhalte entfernt oder gesperrt werden. Betroffene können interne Beschwerden, zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegung oder Gerichte nutzen. Bei Mediennutzung spielen außerdem personenbezogene Daten, Bildrechte, Urheberrecht und Jugendschutz eine Rolle. Das Bild einer erkennbaren Person ist ein personenbezogenes Datum. Für die Veröffentlichung durch professionelle oder institutionelle Stellen braucht es eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage, Transparenz und die Beachtung der Rechte betroffener Personen. Die Erlaubnis zum Aufnehmen und die Erlaubnis zum Veröffentlichen sind getrennte Fragen. Urheber- und verwandte Schutzrechte gelten für Bilder, Videos und Audioaufnahmen Dritter; ihre Weiterveröffentlichung oder das Streaming sind nicht automatisch kostenlos oder erlaubt. Schädliche audiovisuelle Inhalte müssen so präsentiert werden, dass Minderjährige sie normalerweise weder sehen noch hören können. Mögliche Maßnahmen sind zeitliche Beschränkungen, Alterskontrollen und Jugendschutzeinstellungen. Besonders strenge Schutzmaßnahmen gelten für Pornografie und grundlose Gewaltdarstellungen. Vorgeschlagene Altersgrenzen für soziale Medien und Zustimmungspflichten der Eltern sind weiterhin Gesetzesvorschläge und kein geltendes Recht. Werbung muss erkennbar sein und darf weder unterschwellige Techniken einsetzen noch die Menschenwürde verletzen oder diskriminieren. Sponsoring und Produktplatzierung dürfen die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein. Fernsehwerbung und Teleshopping dürfen in den Zeitfenstern 06:00–18:00 und 18:00–24:00 jeweils höchstens 20 % ausmachen. Radiowerbung für Tabak ist verboten; auf 100,7 wird keine Werbung ausgestrahlt. Beschwerden über Presseinhalte gehen an den Conseil de Presse; Beschwerden über audiovisuelle Dienste, VOD, Video-Sharing-Plattformen, Filmklassifizierung und politische Umfragen an ALIA. Der Conseil de Presse kann eine Beschwerde ablehnen oder annehmen, eine Empfehlung aussprechen oder eine öffentliche oder vertrauliche Rüge erteilen. Das Audiovisuelle Zentrum Luxemburg (CNA) erhält aufgrund gesetzlicher Pflichtabgabe audiovisuelle, akustische und multimediale Werke mit Luxemburg-Bezug, auch Streaming- und Web-Downloads. Die Abgabe ist normalerweise innerhalb von zwölf Monaten nach öffentlicher Verfügbarkeit oder Abschluss der Produktion fällig und kostenlos. Luxemburg bietet außerdem technologieoffene Presseförderung für förderfähige Print- und Online-Medien. Dazu gehören Anforderungen an Medienpluralismus, redaktionelle Inhalte, Kennzeichnung bezahlter Inhalte, Barrierefreiheit, Medienkompetenz und Schutz vor rechtswidrigen Nutzerinhalten. Fördermittel für Bürgermedien können Projekte von ASBL oder Stiftungen mit freiwilliger Bürgerbeteiligung und mindestens zwei Vollzeitäquivalenten unterstützen, darunter mindestens eine professionelle Journalistin oder ein professioneller Journalist. Eine als Projet de loi 8625 bezeichnete Reform wurde im September 2026 noch im parlamentarischen Ausschuss beraten und ändert daher den aktuellen institutionellen Rahmen noch nicht.
Medien in Luxemburg
Medien in Luxemburg umfassen Presse, Radio, Fernsehen, Video-on-Demand-Dienste, Streamingplattformen, soziale Medien und Journalismus. Das System ist nach Bereichen gegliedert: Das Staatsministerium ist für Medienpolitik und Förderung zuständig, ALIA beaufsichtigt audiovisuelle Dienste und der Conseil de Presse kümmert sich um Presseausweise, berufliche Standards und Medienbeschwerden. Luxemburg schützt Meinungs- und Pressefreiheit und wendet zugleich Regeln zu Privatsphäre, Urheberrecht, Werbung, schädlichen Inhalten und Plattformverantwortung an.
Tipp
Behandeln Sie Medienfragen in Luxemburg je nach Medium: Zuständigkeit, Genehmigung, Beschwerdeweg und Schutzpflicht hängen davon ab, ob es um Presse, Rundfunk, VOD, soziale Medien oder eine Video-Sharing-Plattform geht. Prüfen Sie vor einer Veröffentlichung Bildrechte, Urheberrecht, Werbekennzeichnung und Jugendschutz. Trennen Sie geltendes Recht von Projet de loi 8625, das noch im Ausschuss beraten wurde und den derzeit geltenden Rahmen noch nicht ändert.

