Die praktische Reaktion hängt davon ab, ob Schulden privat oder mit einem Unternehmen verbunden sind. Eine Privatperson mit Wohnsitz in Luxemburg kann das gesetzliche Überschuldungsverfahren nutzen, wenn sie fällige und künftige nicht gewerbliche Schulden nicht begleichen kann. Juristische Personen sind ausgeschlossen. Selbstständige können nur teilnehmen, wenn sie seit mindestens sechs Monaten keine Geschäftstätigkeit mehr ausüben oder ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, und dann nur für private Schulden. Wer die Zahlungsunfähigkeit absichtlich verschlimmert, Vermögen verschweigt, neue Kredite aufnimmt oder Vermögen ohne Genehmigung veräußert, kann ausgeschlossen werden oder später den Verlust gewährter Entlastung riskieren. Vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags muss der Kreditgeber oder Kreditvermittler Angaben zu Kreditart, Gesamtsumme, Laufzeit, Zinsen, Widerrufsrecht und Folgen eines Zahlungsausfalls machen. Der Kreditgeber muss die Zahlungsfähigkeit anhand aktueller Einkünfte und bestehender Verpflichtungen prüfen. Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer kann normalerweise innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. Ist das Geld bereits ausgezahlt, müssen üblicherweise Kapital und vereinbarte Zinsen innerhalb von 30 Kalendertagen zurückgezahlt werden. Eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Eine Entschädigung ist grundsätzlich auf Kredite mit festem Zinssatz über 10.000 Euro beschränkt, die innerhalb eines Jahres vorzeitig getilgt werden: höchstens 1 %, wenn die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, und höchstens 0,5 %, wenn sie ein Jahr oder weniger beträgt. Sprechen Sie bei einer versäumten Zahlung unverzüglich mit dem Gläubiger. Eine geänderte Ratenvereinbarung bei einem notleidenden Kredit kann eine gerichtliche Eskalation verhindern. SICS ist der örtliche Schuldnerberatungsdienst von Inter-Actions ASBL und Ligue médico-sociale. Er kann bei Budget, Vermögen, Gläubigerliste und Rückzahlungsplan helfen. Das örtliche Office social kann Zugang zu Sozialhilfe bieten. Das Ministère de la Famille, des Solidarités, du Vivre ensemble et de l’Accueil ist für den politischen Rahmen zuständig. Für regulierte Finanzunternehmen ist die CSSF die zuständige Aufsicht; die Direction de la protection des consommateurs ist mit dem Verbraucherschutzgesetz verbunden. Das private gesetzliche Verfahren umfasst drei Stufen. Zuerst kommt der règlement conventionnel über die Commission de médiation en matière de surendettement. Der Antrag enthält Angaben zur Person und Schätzungen von Einkommen, Ausgaben und Schulden; die Zusammenarbeit mit SICS wird erwartet. Nach Annahme des Antrags und Veröffentlichung im Register werden Vollstreckung, vertragliche Lohnabtretungen und Zinsen grundsätzlich ab dem folgenden Tag ausgesetzt. Ausnahmen sind laufender Unterhalt, Entschädigung für durch vorsätzliche Gewalt verursachte Körperverletzungen und Räumung. Gläubiger müssen bestimmte und liquide Forderungen innerhalb eines Monats bei SICS anmelden. Ein Rückzahlungsplan kann Zahlungsaufschub oder neue Raten vorsehen und dauert normalerweise höchstens sieben Jahre, außer bei der besonderen Ausnahme für ein Darlehen auf den Hauptwohnsitz. Wird innerhalb von sechs Monaten keine Einigung erzielt, wird ein Scheiternsbericht erstellt. Die zweite Stufe ist das redressement judiciaire vor dem Friedensrichter (Juge de Paix) am Wohnort der Schuldnerin oder des Schuldners. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Scheiternsberichts gestellt werden. Der gerichtliche Plan kann Zahlungsaufschub, niedrigere Zinsen und eine Bewährungs- oder Prüfungsphase von bis zu fünf Jahren vorsehen. Die dritte Stufe ist das rétablissement personnel, auch faillite civile genannt, vor dem Juge de Paix. Sie ist nur verfügbar, wenn die vorherigen Stufen gescheitert und die Lage irreparabel ist. Das persönliche Vermögen wird dann verwertet; notwendige Haushaltsgegenstände und unentbehrliche Arbeitsmittel sind ausgenommen. Ziel ist, ein menschenwürdiges Leben zu erhalten und einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Während des gesamten Verfahrens muss die Schuldnerin oder der Schuldner mit Behörden, SICS und Gläubigern zusammenarbeiten, nach Möglichkeit zumutbare Arbeit annehmen, die Zahlungsunfähigkeit nicht verschlimmern und den Plan befolgen. Gläubiger dürfen nicht bevorzugt werden, außer bei laufendem Unterhalt, Miete und lebensnotwendigen Versorgungsleistungen. Verstöße können die Entlastung gefährden. Gläubiger können für eine eindeutige vertragliche Forderung einen ordre de paiement beantragen. Eine Konten- oder Lohnpfändung (saisie-arrêt oder saisie sur salaire) ordnet der Juge de Paix an. Der Arbeitgeber wird zur dritten Person, die den gepfändeten Betrag verwahrt; ein Anwalt ist normalerweise nicht erforderlich. Eine Anhörung kann innerhalb von acht Tagen stattfinden. Die Schuldnerin oder der Schuldner kann die Pfändung innerhalb eines Monats anfechten. Gesetzlich geschützte Teile des Einkommens richten sich nach Einkommensstufen. Eine Forderung kann auf einen Kreditdienstleister übertragen werden; die Schuldnerin oder der Schuldner muss darüber informiert werden und behält Einwände, die auch gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger möglich gewesen wären. SICS benötigt vollständige Unterlagen; Vollstreckungs-, Gerichtsvollzieher- und mögliche Anwaltskosten hängen vom Verfahren ab. Die Annahme eines Antrags setzt die Vollstreckung nicht zwingend schon vor der erforderlichen Veröffentlichung aus; Registereinträge können praktische Folgen haben. Unternehmensschulden gehören nicht in das private Überschuldungsverfahren. Ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann vor der Handelskammer des Tribunal d’arrondissement eine gerichtliche Sanierung durch Kollektivvereinbarung (réorganisation judiciaire par accord collectif) beantragen. Voraussetzung sind ein Plan und die Zustimmung der Gläubiger. Die Zahlungsaufschubphase kann bis zu vier Monate dauern, bestehende Schulden werden eingefroren und neue Betriebsschulden müssen weiter bezahlt werden. Bei Zahlungseinstellung zusammen mit einer Erschütterung der Kreditwürdigkeit (ébranlement du crédit) kann über einen Händler oder ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren (faillite) vor der Handelskammer eröffnet werden. Das Unternehmen wird dann von einem Insolvenzverwalter (curateur) kontrolliert, Gläubiger melden Forderungen gemeinsam an und verfügbare Vermögenswerte werden im Verfahren verteilt.
Schulden in Luxemburg
Schulden in Luxemburg sind Geld oder andere Leistungen, die eine Schuldnerin oder ein Schuldner schuldet. Dazu gehören Darlehen, unbezahlte Rechnungen, Rückstände und Forderungen in der Zwangsvollstreckung. Private Überschuldung liegt vor, wenn eine Person offensichtlich nicht alle fälligen und künftigen nicht gewerblichen Schulden bezahlen kann. Regeln für Verbraucherkredite gewähren Informations-, Widerrufs- und Rückzahlungsrechte; für Unternehmensschulden gelten gesonderte Sanierungs- und Insolvenzverfahren.
Tipp
Behandeln Sie Schulden in Luxemburg als Problem mit mehreren Schritten: Sichern Sie Wohnung, Unterhalt und lebensnotwendige Versorgung, klären Sie dann, ob die Schulden privat oder geschäftlich sind und ob eine Einigung noch möglich ist. Wenden Sie sich früh an Gläubiger und SICS, behalten Sie alle Fristen im Blick und vermeiden Sie neue Kredite oder Vermögensübertragungen. Das private gesetzliche Verfahren läuft nacheinander; für Unternehmen gilt ein separates Handelsverfahren.

