Einwanderungsrecht in Luxemburg

Das Einwanderungsrecht in Luxemburg regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz durchlaufen im Allgemeinen ein Registrierungsverfahren; Drittstaatsangehörige benötigen normalerweise vorab eine Genehmigung und einen Aufenthaltstitel. Zuständige Stellen, Dokumente, Fristen und Rechte hängen von der Aufenthaltskategorie und der persönlichen Situation ab.

Tipp

Wählen Sie vor der Einreise, Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung nach Luxemburg die Aufenthaltsgrundlage, die Ihrer tatsächlichen Situation entspricht. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck, Dokumente und Fristen bestimmen, welches Verfahren und welche Rechte gelten. Behandeln Sie jede Frist als festen Kontrolltermin und bewahren Sie Nachweise für rechtzeitige Einreichung und fortbestehende Berechtigung auf.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.