Unselbständige Erwerbstätigkeit in Liechtenstein

Unselbständige Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ist bezahlte Arbeit, die unter der Weisung eines Arbeitgebers geleistet wird. Der Zugang hängt von Qualifikationen, Aufenthalts- oder Grenzgängerstatus und teilweise einer Arbeitsbewilligung ab. Das Arbeitsverhältnis umfasst Vertrag, Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Versicherungen und Sozialabgaben und endet durch Fristablauf, Kündigung oder einen anderen gesetzlich anerkannten Grund.

Tipp

Wählen Sie die Beschäftigungsform anhand von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, täglicher Rückkehr und einer möglichen Reglementierung des Berufs. Sichern Sie die erforderliche Anerkennung oder Bewilligung vor dem geplanten Arbeitsbeginn und prüfen Sie anschliessend die schriftlichen Lohn-, Arbeitszeit-, Versicherungs- und Kündigungsbedingungen, statt sich auf ein mündliches Angebot zu verlassen. Halten Sie Fristen, Beiträge und Statusänderungen fest, denn ein Wechsel zwischen Wohnsitz- und Grenzgängerbeschäftigung kann Pflichten und Versicherungsschutz verändern.