Arbeitssuchende können sich elektronisch oder beim für ihren Wohnort zuständigen مكتب التشغيل oder مكتب العمل والتأهيل registrieren. Bei der Registrierung werden üblicherweise Alter, Beruf, Qualifikationen, Geschlecht, Anschrift und gegebenenfalls frühere Berufstätigkeit erfasst. Nach der Registrierung erhält die Person eine بطاقة باحث عن عمل und kann in die منظومة الباحثين عن العمل aufgenommen werden. Nach Artikel 6 des Gesetzes Nr. 12/2010 sind Registrierung und Vermittlungsdienst kostenlos. Die Registrierung ermöglicht den Zugang zu Vermittlungsdiensten, verspricht aber weder Beschäftigung noch Einkommensersatz. Das Ministerium für Arbeit und Rehabilitation, seine örtlichen Ämter und die هيئة سوق العمل haben einschlägige Zuständigkeiten. Die institutionelle Zuständigkeit und die tatsächliche Verfügbarkeit von Diensten können sich jedoch aufgrund der zersplitterten öffentlichen Verwaltung unterscheiden. Deshalb sollte die zuständige örtliche Stelle und Institution am Wohnort der antragstellenden Person ermittelt werden. Zu den Angeboten des Ministeriums können Vermittlung, Ausbildung, Qualifizierung, Rehabilitation, Personalentwicklung, das Libysch-Koreanische Berufsbildungszentrum und Nachbetreuung gehören. Diese Dienste unterstützen den Wiedereinstieg in Arbeit, schaffen aber kein automatisches Stellenangebot. Für bestimmte versicherte einheimische Arbeitskräfte gibt es eine gesonderte gesetzliche Einkommensunterstützung. Nach Artikel 38 des Gesetzes Nr. 13/1980 und Dekret Nr. 303/1988 muss die Person grundsätzlich vor Erreichen des Rentenalters unfreiwillig ihre rechtmäßige Arbeit verloren haben, darf keinen Rentenanspruch besitzen und darf nicht freiwillig oder wegen Fehlverhaltens oder Vernachlässigung ausgeschieden sein. Der frühere Arbeitgeber kann das frühere Gehalt oder Einkommen bis zu sechs Monate weiterzahlen. Wird in den ersten sechs Monaten keine geeignete Stelle gefunden, sieht der Rechtsrahmen eine Weiterzahlung vor, bis eine geeignete Arbeit oder Funktion gefunden wird. Die landesweite Zahlungspraxis und Bearbeitungsstandards sind jedoch nicht unabhängig bestätigt. Selbstständige können auf Grundlage des letzten beitragspflichtigen Einkommens bis zur Erlangung oder Erneuerung einer Berufslizenz anspruchsberechtigt sein. Der Zeitraum kann für die Rentenversicherung weiter angerechnet werden. Wer diese gesetzliche Unterstützung beantragt, sollte den Antrag bei der funktional zuständigen örtlichen Arbeits- oder Servicestelle einreichen und Qualifikations- und Berufserfahrungsnachweise beilegen. Der Rechtsrahmen verlangt regelmäßiges Erscheinen, beschrieben als mindestens wöchentlich, aktive Stellensuche und die Annahme geeigneter Arbeit, sofern kein triftiger Ablehnungsgrund vorliegt. Die erste ungerechtfertigte Ablehnung kann die Zahlung um 20 % verringern, die zweite um 50 % und die dritte die Zahlung vollständig beenden. Die Zahlung endet auch, wenn die Person geeignete Arbeit aufnimmt. Anspruch und Durchsetzung hängen vom Versicherungsstatus, Kündigungsgrund und der lokalen Verwaltungspraxis ab; Unterlagen des Arbeitgebers, des örtlichen Arbeitsamts und des صندوق الضمان الاجتماعي können den Anspruch belegen. Das المعاش الأساسي ist ein gesondertes bedürftigkeitsgeprüftes Grundsicherungssystem für Menschen ohne oder mit unzureichendem Lebensunterhalt. Es ist nicht speziell für Arbeitslosigkeit vorgesehen und sollte nicht als automatischer Ersatz für entgangenen Lohn gelten. Der Zugang erfordert häufig einen Wohnsitznachweis, eine soziale Prüfung und ein Bankkonto; die zuständige örtliche Stelle und aktuellen Anforderungen müssen bestätigt werden. Die Zahlen der Erhebung von 2022 beschreiben eine Forschungsgruppe und weder ein aktuelles Leistungsregister noch die laufenden Gesamtzahlungen. Die Erhebung verzeichnete Arbeitslosigkeit von 18.4 % bei Frauen und 13.3 % bei Männern. Der regionale Zugang zu Diensten und Einkommensunterstützung kann sich deutlich unterscheiden.
Arbeitslosigkeit in Libyen
Arbeitslosigkeit in Libyen umfasst eine Zeit ohne gewünschte bezahlte Arbeit, die Registrierung als arbeitssuchende Person, Stellenvermittlung und mögliche Einkommensunterstützung. Die nationale Arbeitskräfteerhebung von 2022 verzeichnete 354,265 Arbeitssuchende und eine Arbeitslosenquote von 15.3 %; bei den 15- bis 24-Jährigen lag sie bei 23.1 %, bei den 25- bis 34-Jährigen bei 32.1 %. Libyen verfügt über ein zersplittertes Dienstleistungssystem: Eine Registrierung garantiert keine Stelle, und es ist keine öffentlich bestätigte allgemeine laufende Arbeitslosenzahlung für alle Arbeitssuchenden bekannt.
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