Das Investitionsgesetzbuch von 2020 erlaubt komorischen und ausländischen Personen und Unternehmen Investitionen nach geltendem Recht. Es sieht Gleichbehandlung, Eigentumsschutz und Entschädigungsregeln für Verstaatlichungen oder Enteignungen zu öffentlichen Zwecken vor, wenn diese in einem rechtmäßigen, diskriminierungsfreien Verfahren erfolgen. Gewinne nach Steuern, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Liquidationserlöse können im Allgemeinen ohne vorherige Genehmigung transferiert werden, vorbehaltlich der Steuer- und Devisenvorschriften. Die etabliertesten Wege vor Ort sind direkte Beteiligungen an Unternehmen oder Projekten, etwa in Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Dienstleistungen. Auch Grundstücke und Immobilien können Kapital anziehen. Eigentumsnachweise müssen jedoch besonders sorgfältig geprüft werden, weil Gewohnheitsrecht, islamisches Recht und Zivilrecht nebeneinander bestehen. Staatliche, gemeinschaftliche, religiöse, familiäre und individuelle Rechte können sich überschneiden. Vor einer Zahlung sollten Grundbucheintrag, Katasterunterlagen, Erbfolge, Belastungen, Vermessung und eine unabhängige rechtliche Prüfung vor Ort vorliegen. Ein Anspruch allein nach Gewohnheits- oder Familienrecht begründet keinen ausreichend sicheren Eigentumstitel für eine Investition. Die Agence Nationale pour la Promotion des Investissements (ANPI), die nationale Agentur zur Förderung von Investitionen, betreibt ein Guichet Unique, also eine zentrale Anlaufstelle, für Unternehmensgründungen, Investitionsgenehmigungen und damit verbundene Verwaltungsformalitäten. Für die relevanten Steuer- und Zollvergünstigungen ist ein agrément, also eine förmliche Investitionsgenehmigung, nötig. Die Investitionsregelungen sehen unterschiedliche Schwellen bei Kapital, Beschäftigung und Laufzeit vor. Regelung A gilt nur für komorische Investoren und umfasst 20 bis 100 Millionen KMF mit einer fünfjährigen Anreizperiode und fünf bis 30 einheimischen Arbeitsplätzen. Regelung B umfasst mehr als 100 Millionen KMF bis zu einer Milliarde KMF, mit sieben Jahren und 25 bis 100 Arbeitsplätzen. Regelung C betrifft Investitionen von mehr als einer Milliarde KMF in einem prioritären Sektor, mit zehn Jahren und 80 bis 300 Arbeitsplätzen. Regelung D betrifft mehr als zehn Milliarden KMF in einem prioritären Sektor, mit 15 Jahren und 150 bis 500 Arbeitsplätzen. Genehmigte Investoren müssen der ANPI bis zum 31. März des Folgejahres einen Jahresbericht vorlegen. Für Regelungen C und D ist außerdem binnen eines Jahres ein Ausbildungs- und Kapazitätsaufbauplan erforderlich; nach drei Jahren müssen mindestens 25 % der Führungskräfte aus dem Land oder dort ansässig sein. Regelung A sieht eine Körperschaftsteuer von 15 % und genehmigte Einfuhrerleichterungen vor. Die Regelungen B bis D bieten nach den geltenden Vorschriften weitere Steuer- und Zollvergünstigungen. Aktuelle Antrags- und Unternehmensgebühren der ANPI werden durch Ministerialvorschriften festgelegt und sind in den verfügbaren Forschungsergebnissen nicht beziffert. Ein Budget sollte außerdem Steuern, Zollabgaben, Registrierung, Rechtsberatung und Due-Diligence-Prüfungen sowie mögliche Transfer- oder Maklerkosten berücksichtigen. Die Komoren begannen 2026 mit dem Aufbau eines Marché des Titres Publics für Staatspapiere. Bons du Trésor sind kurzfristige Staatspapiere, die über zugelassene intervenants angeboten werden; diese können auf eigene Rechnung oder für Kunden handeln. Ein veröffentlichtes Beispiel vom 31. August 2026 betraf 1,5 Milliarden KMF, 1.500 Schatzwechsel mit einem Nennwert von je einer Million KMF, einer Laufzeit von 28 Tagen und einem TMP-Zinssatz von 4,73 %. Die Zinsen wurden im Voraus abgezogen, der Nennbetrag bei Fälligkeit zurückgezahlt. Der Markt ist jung; lokale Liquidität und Wiederverkaufsmöglichkeiten sind daher begrenzt. Hinzu kommen Risiken aus der Kreditwürdigkeit des Staates und der Marktinfrastruktur. Es gibt keine verlässlichen amtlichen Belege für eine Börseninfrastruktur, einen Wertpapiermakler, eine Depotbank oder einen öffentlichen Privatanlegerfondsmarkt in den Komoren. Die BRVM deckt acht UEMOA-Länder ab; die Komoren gehören ihr nicht an und sind daher kein lokales BRVM-Mitglied. Für Aktien, Fonds und ETFs kann ein Konto bei einem ausländischen regulierten Anbieter nötig sein. Verfügbarkeit und Anlegerschutz müssen gesondert geprüft werden. Die Banque Centrale des Comores (BCC) hat vor nicht zugelassenen Finanz- und Offshore-Angeboten gewarnt. Verwende nur Institute mit der erforderlichen BCC-Zulassung. Der komorische Franc KMF ist mit 1 EUR = 491,96775 KMF an den Euro gebunden. Das verringert das Wechselkursrisiko zwischen diesen beiden Währungen. Anlagen in anderen Währungen tragen weiterhin ein Währungsrisiko. Zu den umfassenderen Risiken zählen informelle Geschäftspraktiken, unklare Eigentumsverhältnisse, Verzögerungen bei Lizenzen und Genehmigungen, schwache Infrastruktur, inselspezifische Naturgefahren, die Konzentration in einer kleinen Volkswirtschaft, Geldwäsche- und Kundenprüfungen sowie Betrug durch nicht zugelassene Plattformen und Schwierigkeiten beim Ausstieg. Prüfe deshalb vor einer Kapitalbindung Geschäftspartner, Lizenz oder agrément, Zulassungen, Eigentumsverhältnisse, Steuern und Zoll, Zahlungsströme, Ausstiegsplan und rechtmäßigen Transferweg.
Investieren auf den Komoren
Investitionen auf den Komoren konzentrieren sich auf direkte Unternehmens- und Projektbeteiligungen, Grundstücke und Immobilien sowie einen entstehenden Markt für kurzfristige Staatspapiere. Für Aktien, Fonds und ETFs gibt es keinen etablierten direkten Zugang für Privatanleger, sodass dafür externe regulierte Anbieter nötig sein können. Besonders wichtig sind Prüfungen von Genehmigungen der ANPI, Eigentumsverhältnissen, Zulassungen, Liquidität, Geschäftspartnern und dem Weg, Geld ein- und auszuführen.
Tipp
Behandle eine Investition auf den Komoren als Entscheidung, die vor einer Kapitalbindung gründliche Prüfung verlangt. Beurteile direkte Projekte, verifizierte Immobilien, Bons du Trésor und ausländische Wertpapieranlagen jeweils gesondert. Nutze einen lokalen Weg nur, wenn Genehmigungen, Eigentumsverhältnisse, Geschäftspartner, Zahlungsströme, Liquidität und Ausstiegsplan überprüfbar sind. Berücksichtige von Anfang an die Übertragbarkeit, weil Wiederverkaufsinfrastruktur vor Ort begrenzt ist und nicht zugelassene Offshore-Angebote Betrugs- und Compliance-Risiken mit sich bringen.

