Das Allgemeine Steuergesetzbuch (Código Geral Tributário) und einzelne Steuergesetze regeln die wichtigsten Pflichten in Cabo Verde. Zu den zentralen Stellen gehören das Finanzministerium (Ministério das Finanças), die nationale Steuerbehörde (DNRE) und ihre Steuerdirektion (DGCI), die Zollverwaltung (DGA), die Finanzämter (Repartições de Finanças) und die Bürgerstelle (Casa do Cidadão). Kommunale Steuern unterliegen dem jeweiligen Gemeinderat (Câmara Municipal) und den örtlichen Vorschriften. Die NIF ist die nationale Steuernummer. Kapverdische und ausländische Privatpersonen können sie kostenlos bei einem Finanzamt oder der Bürgerstelle beantragen. Personen ohne Wohnsitz im Land benötigen einen Nachweis ihres rechtlichen oder steuerlichen Status sowie ihrer Identität im Herkunftsland; je nach Fall können eine konsularische Beglaubigung und Übersetzung erforderlich sein. Bei Privatpersonen richtet sich die Einkommensteuer (IRPS) im Allgemeinen nach dem steuerpflichtigen Einkommen, wenn die Person in Cabo Verde ansässig ist. Nichtansässige zahlen Steuern auf Einkünfte aus kapverdischen Quellen. Das System unterscheidet unter anderem Einkünfte aus Beschäftigung und Renten, unternehmerische oder berufliche Einkünfte, Immobilien- und Mieteinkünfte, Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Viele Einkunftsarten werden an der Quelle besteuert; eine jährliche Erklärung oder Veranlagung ist je nach Einkunftsart vorgeschrieben oder möglich. Eine Registrierung als nicht gewöhnlich Ansässiger (residente não habitual) kann bei Abschluss im Jahr 2026 sieben Jahre lang besondere Regeln auslösen. Unternehmen und andere steuerpflichtige juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer (IRPC). Bei ordnungsgemäßer Buchführung beträgt der Satz 2026 20 Prozent. Das Kleinunternehmensregime (REMPE) erhebt auf den Umsatz von Kleinst- und Kleinunternehmen 4 Prozent Steuer. Für das Jugendgründungsregime (Start-up Jovem) können in den ersten fünf Jahren 5 Prozent gelten; für bestimmte Start-ups im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (TIC) oder Forschung und Entwicklung können in den ersten fünf Jahren 2,5 Prozent gelten. Andere Investitions- oder Forschungsanreize benötigen jeweils eine gesetzliche Grundlage, Genehmigung und Belege. Nichtansässige ohne Betriebsstätte unterliegen je nach Einkunftsart einer Quellensteuer oder, falls keine geeignete Sonderregel gilt, einem Satz von 20 Prozent. Betriebsstätten werden nach den Vorschriften für Gewinne sowie Voraus- und Quellensteuern besteuert. Die IVA gilt für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in Cabo Verde sowie für Einfuhren. Der Regelsatz beträgt 15 Prozent; für bestimmte Beherbergungs- und Gastronomieleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 10 Prozent, für Butangas ein Sondersatz von 2,5 Prozent. Befreiungen können zu einem Steuersatz von null führen. Das monatliche Formular 106 (Mod. 106) samt Anhängen ist auch dann einzureichen, wenn kein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt. Ein Vorsteuerüberschuss wird zunächst vorgetragen; nach zwölf Monaten und bei einem Guthaben von über 50.000 CVE kann eine Rückerstattung beantragt werden. Unabhängig davon können Rückerstattungen auch bei Beendigung der Tätigkeit oder einem Guthaben über 250.000 CVE möglich sein. Für Einfuhren variieren die Zölle je nach Produkt und liegen ungefähr zwischen 0 und 30 Prozent. Hinzukommen können eine Gemeinschaftsabgabe von 0,5 Prozent, die TEA-Gebühr (TEA) von 5.000 CVE je Anmeldung und 500 CVE je zusätzlichem Blatt, die produkt- oder gewichtsabhängige Umweltabgabe (Taxa Ecológica) sowie gewöhnlich 15 Prozent IVA. Die Zollabfertigung läuft über die DGA und das Zollabfertigungssystem SYDONIA. Befreiungen gelten nur bei passender Rechtsgrundlage und vollständigen Belegen. Der typische Ablauf führt von der Registrierung und Beantragung einer NIF über die Meldung des Beginns, einer Änderung oder Beendigung einer Tätigkeit und der Wahl des Steuersystems bis zur elektronischen Erklärung, zum staatlichen Zahlungsbeleg (DUC) und zur Zahlung. Das DNRE-Portal unterstützt elektronische Erklärungen für IVA, IRPS, IRPC und Stempelsteuer, deren Validierung, Eingangsbestätigungen, Kontoauszüge sowie Bescheinigungen über Steuerschulden, Einkommen und steuerlichen Wohnsitz. Zahlungen sind unter anderem bei Finanzämtern, über Geschäftsbanken, Homebanking, Rede Vinti4 oder Rede24 sowie über die Zahlungsplattform Porton di Nos Ilha möglich. Der DUC ist der amtliche Zahlungsnachweis. DPR-Erklärungen und einbehaltene Steuern müssen jeweils bis zum 15. des Folgemonats eingereicht werden. Formular 106 und die IVA-Zahlung sind in der Regel bis zum Ende des Folgemonats fällig. 2026 sind Vorauszahlungen für IRPC und IRPS der Kategorie B jeweils in Höhe von 30 Prozent bis zum 31. März, 31. August und 30. November zu leisten; die Erklärung DAICF der Kategorie B ist bis zum 30. September einzureichen. Formular 107 des REMPE und die TEU sind laut Kalender vierteljährlich fällig. Bei ordnungsgemäßer Buchführung unterliegen Steuerpflichtige der Kategorie B mit mehr als 5.000.000 CVE der Meldepflicht SAFT. Verspätete oder fehlende Erklärungen können Zinsen, Geldbußen und weitere Sanktionen nach sich ziehen. Eine zusätzliche Zahlung nach der Erklärung muss innerhalb der gesetzlichen Sonderfrist von 15 Tagen erfolgen; auch dabei können Zinsen und Strafen anfallen. Steuerpflichtige müssen rechtzeitig richtige Angaben machen. Eine berichtigte Erklärung ist innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich und im Allgemeinen auch bis zu 30 Tage nach Fristende zulässig. Vor einer nachteiligen Abweichungs- oder Prüfungsentscheidung gilt im Allgemeinen eine Anhörungsfrist von 15 Tagen. Steuerverfahren dauern gewöhnlich bis zu 90 Tage; Bescheinigungen werden normalerweise innerhalb von 15 Tagen ausgestellt, bei begründeter Dringlichkeit innerhalb von 48 Stunden. Gegen einen Steuerbescheid kann zunächst innerhalb von 60 Tagen bei der ausstellenden Behörde Beschwerde (Reclamação) eingelegt werden. Soweit anwendbar, kann innerhalb von 30 Tagen eine hierarchische Beschwerde folgen und im Allgemeinen innerhalb weiterer 30 Tage eine gerichtliche Anfechtung. Eine aufschiebende Wirkung setzt eine zulässige Sicherheit oder eine Befreiung davon voraus. Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten sind steuerlicher Wohnsitz, Herkunft und Art des Einkommens, eine Betriebsstätte und ein gegebenenfalls anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich. Cabo Verde führt unter anderem Abkommen mit Portugal, Guinea-Bissau, Mauritius, Spanien, Senegal und Macau auf. Ohne Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes gilt im Allgemeinen das nationale Recht; bei Ansässigen kann eine Besteuerung des weltweiten Einkommens nicht automatisch angenommen werden. Für 2026 besteht außerdem eine besondere Befreiung für Einkünfte von nichtansässigen Beschäftigten oder Dienstleistern aus Arbeit an Bord von in Cabo Verde registrierten Fischereifahrzeugen.
Steuern in Cabo Verde
Das Steuersystem von Cabo Verde umfasst Abgaben auf Einkommen, Unternehmen, Waren, Dienstleistungen, Einfuhren und bestimmte Immobilientransaktionen. Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt gewöhnlich 15 Prozent; Gemeinden können zusätzlich eigene Steuern mit unterschiedlichen Sätzen erheben. Privatpersonen und Unternehmen benötigen für Steuererklärungen, Zahlungen und Bescheinigungen eine nationale Steuernummer (NIF).
Tipp
Behandle deine Steuerpflichten in Cabo Verde als fortlaufenden Prozess: NIF, Steuerstatus, Steuersystem, Fristen und Zahlungsbelege müssen zusammenpassen. Wähle bei Unternehmen REMPE, ordnungsgemäße Buchführung oder eine begünstigte Gründungsregel erst nach einem Vergleich von Umsatz, Tätigkeit und erforderlichen Nachweisen; der niedrigste Satz ist nicht automatisch die passende Lösung. Bei Einfuhren, Gemeindesteuern und grenzüberschreitenden Einkünften sind zusätzliche Prüfungen nötig.

