Die wichtigsten Steuerbehörden sind das Finanzministerium, die Generaldirektion für Beiträge und Steuern (Direção-Geral das Contribuições e Impostos (DGCI)), die Generaldirektion des Zolls (Direção-Geral das Alfândegas (DGA)), die Staatskasse (Tesouro Público) sowie regionale Steuer- und Finanzämter. Zum Rechtsrahmen gehören unter anderem das Steuergesetzbuch (Lei Geral Tributária) von 2022, das Mehrwertsteuergesetzbuch, das Gewerbesteuergesetzbuch und das Gesetzbuch über Steuerstraftaten und -verfahren (RGIT). Das geprüfte Quellenmaterial weist keine verlässliche besondere Steuerregel für einzelne Regionen oder Gemeinden aus. Beschäftigte zahlen grundsätzlich auf Einkommen aus Beschäftigung, in Geld oder Sachleistungen, Imposto Profissional. Die veröffentlichte Staffel reicht je nach Einkommen von 1 bis 12 Prozent. Normalerweise behält der Arbeitgeber die Steuer an der Quelle ein. Auch Arbeit, die in Guinea-Bissau ohne ständigen Wohnsitz ausgeübt wird, kann steuerpflichtig sein. Bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit behält eine ordnungsgemäß buchführende Zahlstelle 10 Prozent der Bruttovergütung ein. Bestimmte Bestandteile für Familie, Behinderung, Krankheit und Rente sowie nachgewiesene Reisekosten und Abfindungen können steuerfrei sein. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung von 14 Prozent und Arbeitnehmerbeiträge von 8 Prozent sowie eine Unfallversicherung von 2 bis 10 Prozent sind damit verbundene Pflichtbeiträge, aber nicht Teil der eigentlichen Steuerbelastung. Die Contribuição Industrial gilt für gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche, fischereiliche, viehwirtschaftliche und Dienstleistungstätigkeiten. Der reguläre Satz beträgt 25 Prozent. Zusätzlich fällt eine Mindeststeuer von 1 Prozent des Jahresumsatzes als Einmalzahlung an. Bei Einfuhren kann eine Vorauszahlung von 3 Prozent gelten, wenn ordnungsgemäße Bücher geführt werden, oder von 7 Prozent in anderen Fällen; für Ausfuhren gilt ein Vorauszahlungssatz von 5 Prozent. Unternehmen melden ihre Tätigkeit vor Betriebsaufnahme an und benötigen eine NIF, die nationale Steueridentifikationsnummer. Die IVA wurde am 1. Januar 2025 landesweit eingeführt. Der Standardsatz beträgt 19 Prozent; für Waren und Dienstleistungen aus Anhang I gelten 10 Prozent, Ausfuhren werden mit 0 Prozent besteuert. Vorsteuer kann nur mit einer gesetzeskonformen Rechnung oder einem geeigneten Zolldokument abgezogen werden. Nicht deklarierende Importeure zahlen zusätzlich pauschal 30 Prozent des Zollwerts. Der normale IVA-Satz gilt im Allgemeinen ab einem jährlichen oder individuellen Umsatz von 40.000.000 FCFA. Das vereinfachte System greift ab 10.000.000 FCFA und erhebt 5 Prozent des Umsatzes, erlaubt aber keinen Vorsteuerabzug. Kleinere Steuerpflichtige unterhalb der IVA-Schwelle sind von der IVA befreit; die Quellen belegen die Einzelheiten eines einheitlichen Kleinsteuerregimes nicht abschließend. Im normalen System ist die IVA-Erklärung monatlich bis zum 15. des Folgemonats einzureichen, auch wenn kein Umsatz erzielt wurde. Im vereinfachten System erfolgt die Erklärung vierteljährlich bis zum letzten Arbeitstag im April, Juli, Oktober oder Januar. Der Tätigkeitsbeginn muss vor Betriebsaufnahme gemeldet werden; Änderungen sind innerhalb von 15 Tagen und die Beendigung innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen. Ein nicht ansässiger Lieferant ohne Betriebsstätte bestellt vor dem steuerpflichtigen Geschäft eine IVA-Vertretung; diese haftet im Allgemeinen gesamtschuldnerisch. Zu weiteren Steuerbelastungen können die Contribuição Predial Urbana auf Einkünfte oder den Mietwert städtischer Immobilien, imposto de selo auf bestimmte Finanzgeschäfte sowie Zoll- und Ausfuhrabgaben gehören. Für Zahlungen über Orange Money und MTN Mobile Money gilt imposto de selo seit dem 1. November 2024 für bestimmte Finanzgeschäfte. Zoll- und ausfuhrbezogene Abgaben sind wegen der Bedeutung von Cashews, Einfuhren und grenzüberschreitendem Handel praktisch besonders relevant. Kontaktu bündelt Rechtsvorschriften, NIF-Dienste, DIRASCA, elektronische Erklärungen, Zahlungsleitfäden, elektronische Zahlungen, DFE, Rechnungen und CRF. Seit dem 3. Dezember 2025 werden NIF ausschließlich über das offizielle Kontaktu-Modul erstellt und validiert. Zahlungen sind über Kontaktu, Orange Money, weitere mobile Zahlungsdienste und zugelassene Banken möglich. GUDEB nimmt Jahresabschlüsse erst nach Zahlung der Selbstveranlagungs- oder Mindeststeuer entgegen. Die DGA kontrolliert Einfuhr- und Ausfuhrabgaben; Zahlungen aus Cashew-Ausfuhren werden zentral über Tesouro Público und DGCI abgewickelt. Steuerpflichtige führen Register und Bücher, stellen geeignete Rechnungen aus, reichen Erklärungen ein, behalten Steuern an der Quelle ein und zahlen fällige Beträge fristgerecht. Verstöße können nach dem RGIT Bußgelder oder andere Sanktionen, eine Betriebsaussetzung und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen. Veraltete IT-Systeme, schwacher Datenaustausch, Ermessensentscheidungen und zu niedrige Angaben erhöhen in der Praxis den Verwaltungs- und Prüfungsaufwand. Von den 150 größten Steuerpflichtigen zahlten 2024 ungefähr 50 Prozent keine IVA und rund 20 Prozent weniger als 1.000.000 FCFA; 76 der 150 zahlten keine Contribuição Industrial. Das Steuergesetzbuch regelt unter anderem Begründung und Zustellung von Entscheidungen, vorherige Anhörungen, indirekte Veranlagung, bedingten Zugang zu Finanzdaten, Ratenzahlungen und Verjährungsfristen. Gegen eine Entscheidung kommen möglicherweise eine informelle Beschwerde (reclamação graciosa) und ein hierarchischer Rechtsbehelf (recurso hierárquico) in Betracht. Ein Rechtsbehelf hat in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung, wenn für einen Teil des Betrags Sicherheit geleistet wird. Steuerforderungen werden eher durch Gutschriften oder Verrechnung als durch reguläre Barauszahlungen beglichen. Guinea-Bissau gehört zur Westafrikanischen Währungsunion (UMOA) und zur Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) und verwendet den FCFA über die Zentralbank der westafrikanischen Staaten (BCEAO). Bei Einfuhren umfasst die IVA-Bemessungsgrundlage auch Zölle und sonstige vor der Einfuhr anfallende Abgaben. Für nichtansässige Unternehmen ohne Betriebsstätte sieht das aktualisierte Gesetzbuch bei Aufenthalten unter sechs Monaten eine endgültige Quellensteuer von 25 Prozent vor; ältere DECIRF-Unterlagen nennen für UEMOA-Fälle 15 Prozent und für Fälle außerhalb der UEMOA 25 Prozent. Der konkrete Ansässigkeitsstatus, das Bestehen einer Betriebsstätte und mögliche Abkommensregeln sollten deshalb vor der Zahlung mit der DGCI geklärt werden. Das geprüfte Quellenmaterial enthielt kein verlässlich bestätigtes länderspezifisches Doppelbesteuerungsabkommen.
Steuern in Guinea-Bissau
Guinea-Bissau verfügt über ein formelles Steuersystem, dessen Anwendung durch einen großen informellen Sektor und begrenzte Verwaltungskapazitäten erschwert wird. Zu den zentralen Abgaben zählen die Einkommensteuer aus beruflicher Tätigkeit (Imposto Profissional) auf Beschäftigungseinkommen, die Gewerbesteuer (Contribuição Industrial) auf gewerbliche Tätigkeiten und die Mehrwertsteuer (IVA) auf viele Inlandsgeschäfte und Einfuhren. Registrierung, Steueridentifikationsnummern (NIF), Rechnungen, Erklärungen und fristgerechte Zahlungen laufen zunehmend über das Steuerportal Contactu (Kontaktu) der DGCI.
Tipp
Planen Sie Ihre Tätigkeit in Guinea-Bissau so, dass NIF, Registrierung, Rechnungen, Buchführung, Erklärungen und Zahlungen von Anfang an zusammenpassen. Für Unternehmen richtet sich das passende IVA-System vor allem nach Umsatz, Vorsteuerabzug und der Möglichkeit, ordnungsgemäße Bücher zu führen. Bei Einfuhren, Ausfuhren und grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist eine Einzelfallprüfung nötig, denn Zölle, Ansässigkeit und Quellensteuer können die tatsächliche Belastung verändern.

