Die öffentliche Verschuldung Guinea-Bissaus wird vom Finanzministerium, der Generaldirektion für Schulden und der Staatskasse verwaltet. Der Staat finanziert sich unter anderem durch Schatzwechsel und Staatsanleihen am regionalen Wertpapiermarkt der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), durch vergünstigte Auslandskredite und durch multilaterale Gläubiger wie IDA, die Afrikanische Entwicklungsbank, BOAD und den Internationalen Währungsfonds. Für neue nicht vergünstigte Auslandskredite gilt eine Obergrenze von null; vergünstigte Kredite bleiben auf eine festgelegte Obergrenze beschränkt. Für 2026 und 2027 sind keine zusätzlichen Kredite außerhalb des vereinbarten Rahmens geplant. Diese Finanzierungsformen stehen hauptsächlich dem Staat und anderen öffentlichen Schuldnern zur Verfügung. Die öffentliche Verschuldung betrug 2025 je nach Aktualisierung etwa 75,1 bis 75,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Etwa 28,3 Prozentpunkte entfielen auf Auslandsschulden und 46,8 Prozentpunkte auf Inlandsschulden. Der Schuldendienst belief sich auf ungefähr 163,2 Prozent der Staatseinnahmen und Zuschüsse und lag damit deutlich über dem UEMOA-Referenzwert von 70 Prozent. Schuldentragfähigkeit gilt nur bei konsequenter Haushaltskonsolidierung, vorsichtiger Kreditaufnahme, ausreichenden Exporterlösen und stabilen Deviseneinnahmen als erreichbar. Verfügbare Bewertungen stufen das Ausfallrisiko für Außen- und Gesamtschulden als hoch ein. Die Staatskasse bündelt die monatlichen Zahlungen auf Auslandsschulden über die Zentralbank der Westafrikanischen Staaten (BCEAO). Zahlungsunterlagen sollen mindestens zehn Werktage vor Monatsbeginn eingereicht werden. Die Staatskasse erstellt außerdem eine monatliche Nettoliquiditätsposition für den Finanzausschuss der Staatskasse. Erlöse aus staatlichen Wertpapieren fließen auf ein separates Konto bei der BCEAO und dürfen nur für den Schuldendienst verwendet werden; diese Schutzregelung wurde bis Dezember 2026 verlängert. Jahresberichte zu Schulden und geplante Quartalsberichte sollen die Erfassung öffentlicher Unternehmen wie EAGB und APGB sowie staatlicher Garantien erweitern. Inländische Altzahlungsrückstände betragen ungefähr 12,2 Milliarden CFA-Franc. Ausländische Altzahlungsrückstände belaufen sich auf etwa 4,1 Millionen US-Dollar, davon ungefähr 1,9 Millionen gegenüber Brasilien, deren Begleichung weiterhin von einer parlamentarischen Genehmigung in Brasilien abhängt, und ungefähr 2,2 Millionen gegenüber Pakistan. Ein BOAD-Darlehen wurde durch eine neue Rückzahlungsstruktur in die Schuldentragfähigkeitsplanung aufgenommen. Vorab ausgegebene Staatspapiere und ein separates Rückzahlungskonto sollen Zahlungsspitzen abfedern, beseitigen das Liquiditätsrisiko jedoch nicht vollständig. Formelle Privatkredite stammen hauptsächlich von Geschäftsbanken, Mikrofinanzinstituten und Finanzierungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zugang bleibt begrenzt, weil häufig Sicherheiten und verlässliche Kreditinformationen fehlen. Der Ausbau von Sicherheitenregistern und Kreditauskunftssystemen zählt daher zu den genannten Reformprioritäten. 2024 plante die BCEAO nach einer Diagnoseprüfung einen Sanierungsplan für den Mikrofinanzsektor Guinea-Bissaus. Informelle Kredite gibt es auch innerhalb von Familien, zwischen Nachbarn und Freunden sowie über Spar- und Kreditgruppen. Ihre rechtliche Durchsetzbarkeit hängt stark von der Vereinbarung und den verfügbaren Nachweisen ab. Zahlungsrückstände (atrasados) ist der örtliche Begriff für überfällige Zahlungen. Bei Handelsschulden können Gläubiger nach OHADA-Recht einen gerichtlichen Zahlungsbefehl (injonction de payer) beantragen. Möglich sind auch Anordnungen zur Lieferung oder Rückgabe sowie Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Forderungen, Einkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen. Der Gläubiger muss die Forderung belegen. Gebühren und konkrete Verfahrensfristen für Guinea-Bissau sind in den verfügbaren Informationen nicht angegeben. Für Unternehmen und andere erfasste Schuldner gelten nach OHADA-Recht Verfahren für gütliche Einigung, präventive Vereinbarungen, gerichtliche Sanierung und Verwertung von Vermögen. Das Insolvenzrecht betrifft unter anderem Händler, natürliche und juristische Personen, Unternehmer (entreprenants), juristische Personen des Privatrechts und öffentliche Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind. Vom Gericht bestellte Verwalter oder Insolvenzverwalter führen die Verfahren; Gläubigerrechte, Rangfolge und Vorrang für neues Kapital können eine Rolle spielen. Für gewöhnliche nicht gewerbliche Verbraucher gibt es im geprüften Anwendungsbereich kein gesondertes allgemeines Verbraucherinsolvenzverfahren. Ein landesweiter, dokumentierter Schuldnerberatungsdienst oder eine automatische Schuldenerlassregel ist nicht vorhanden.
Schulden in Guinea-Bissau
Schulden entstehen, wenn eine Person, ein Unternehmen oder der Staat Geld oder eine andere Leistung schuldet. In Guinea-Bissau umfasst dies öffentliche Kredite, formelle Privatkredite, informelle Familien- und Gruppenkredite, Zahlungsrückstände sowie Verfahren zur Rückzahlung, Einziehung und Umstrukturierung. Die öffentliche Verschuldung steht unter erheblichem Finanzierungs- und Liquiditätsdruck; private Kredite sind nur begrenzt verfügbar, und für Verbraucherschulden gibt es kein gesondertes allgemeines Entschuldungsverfahren.
Tipp
Ordne jede Schuld zuerst nach Schuldner, Gläubiger, Fälligkeit und Belegen ein, denn für Staat, Unternehmen und private Verbraucher gelten unterschiedliche Wege. Bei öffentlichen Schulden haben Zahlungsplanung, genehmigte Kreditobergrenzen und ausreichende Liquidität Vorrang; bei privaten oder informellen Krediten braucht es klare Rückzahlungsbedingungen und verlässliche Unterlagen. Warte bei überfälligen Zahlungen nicht auf einen automatischen Schuldenerlass, denn ein gerichtliches Einziehungsverfahren kann früher relevant werden als eine freiwillige Lösung.

