Das Nationale Statistikinstitut (Instituto Nacional de Estatística (INE)) zählt eine Person ab 15 Jahren als arbeitslos, wenn sie in der Referenzwoche weniger als eine Stunde gearbeitet, in den vorangegangenen vier Wochen Arbeit gesucht hat und sofort verfügbar ist. Die umfassendere Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots betrug 2024 28,4 Prozent und umfasste zusätzlich 18.402 unterbeschäftigte Menschen und 35.105 inaktive, aber verfügbare Personen ohne aktuelle Arbeitssuche. Diese Kennzahl beschreibt nicht dasselbe wie die Arbeitslosenquote. Eine jährliche INE-Zahl für 2025 beträgt 6,2 Prozent; eine separat korrigierte Veröffentlichung für das zweite Halbjahr 2025 nennt 11.043 Arbeitslose und 4,9 Prozent. Die Zeiträume und Reihen sollten daher nicht direkt miteinander kombiniert werden. Für die formelle Arbeitssuche registrieren Sie sich beim Zentrum für Beschäftigung und Berufsbildung (Centro de Emprego e Formação Profissional (CEFP)) Ihres Wohngebiets. Gibt es dort kein CEFP, ist die Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal) die Anlaufstelle. Die Registrierung ist über das PEPE-Portal oder persönlich möglich und kann ohne angegebene amtliche Gebühr vorgenommen werden. Das Institut für Beschäftigung und Berufsbildung (Instituto do Emprego e Formação Profissional (IEFP)) verlangt in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Aufenthaltstitel, einen Bildungs- oder Berufsabschluss und einen Lebenslauf. CEFP bieten Stellenangebote, Berufsberatung, Weiterbildung und weitere Wiedereingliederungsangebote; eine automatische Vermittlung in eine Stelle erfolgt nicht. Das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (Subsídio de desemprego) ist grundsätzlich für versicherte Beschäftigte im allgemeinen System (Regime Geral) vorgesehen, die in Cabo Verde wohnen und unfreiwillig arbeitslos geworden sind. Erforderlich sind mindestens 180 Tage Beschäftigung mit erfassten Einkünften im relevanten Zeitraum von 24 Monaten. Die Regeln gelten nicht automatisch für Selbstständige; für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Personen unter REMPE und Hausangestellte können gesonderte oder noch nicht vollständig übertragbare Regeln gelten. Der Kündigungsgrund muss belegt werden. Dazu können eine Kündigung durch den Arbeitgeber, das Ende eines Vertrags ohne Alters-, Invaliditäts- oder Arbeitsunfallrente sowie eine begründete Eigenkündigung gehören. Bei einer angefochtenen Kündigung kann ein Nachweis eines Gerichtsverfahrens erforderlich sein; eine unbegründete Weigerung, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, kann den Anspruch ausschließen. Der Arbeitgeber sollte die Beendigung innerhalb von fünf Arbeitstagen melden; andernfalls beantragt die versicherte Person die entsprechende Bescheinigung. Der Antrag auf Subsídio de desemprego muss spätestens 60 aufeinanderfolgende Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit beim Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INPS) am Wohnort oder online eingereicht werden. Beizufügen sind das Formular und eine Arbeitgeberbescheinigung mit dem Datum der letzten Lohnzahlung sowie gegebenenfalls ein Plan für eine selbstständige Tätigkeit. Wird ein vollständiger Antrag verspätet, aber innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, verkürzt sich die Bezugsdauer um die Dauer der Verspätung. Die INPS prüft den Antrag, erkennt den Anspruch an, zahlt das Geld aus und kontrolliert Unregelmäßigkeiten. Das CEFP prüft Arbeitsfähigkeit und Verfügbarkeit, erstellt und überwacht den persönlichen Beschäftigungsplan (Plano Pessoal de Emprego (PPE)) und lädt zu Kontrollen oder Beratungen ein. Das tägliche Arbeitslosengeld beträgt 65 Prozent des Referenzeinkommens. Dieses entspricht sämtlichen Erwerbseinkünften der sechs Kalendermonate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, geteilt durch 180. Die monatliche Zahlung darf nicht unter dem gesetzlichen monatlichen Mindestlohn liegen, höchstens das 2,5-Fache dieses Mindestlohns betragen und das Referenzeinkommen nicht überschreiten. Die Bezugsdauer hängt von Alter und Versicherungszeiten ab. Unter 35-Jährige erhalten bei weniger als 24 Versicherungsmonaten 60 Tage, bei mindestens 24 Monaten 90 Tage. Für 35- bis 49-Jährige sind es 90 beziehungsweise 120 Tage; für Personen ab 50 Jahren 120 beziehungsweise 150 Tage. Eine einmalige Pauschalzahlung kann möglich sein, wenn das Geld für ein eigenes Beschäftigungs- oder Geschäftsprojekt verwendet wird. Während des Bezugs sind aktive Arbeitssuche, Nachweise über Bewerbungen und die Annahme zumutbarer Arbeit, einer Berufsbildungsmaßnahme oder sozial notwendiger Arbeit erforderlich. Zumutbare Tätigkeiten haben gesetzmäßige Arbeitsbedingungen und ein passendes Aufgabenprofil; dazu kann Arbeit in einem anderen Beruf oder Wirtschaftszweig zählen. Das Bruttogehalt muss in den ersten drei Monaten mindestens zehn Prozent über dem Arbeitslosengeld liegen und ab dem vierten Monat mindestens dessen Höhe erreichen. Durchschnittliche Fahrtkosten dürfen höchstens fünf Prozent des Bruttogehalts oder der bisherigen Fahrtkosten betragen, außer der Arbeitgeber stellt Transport bereit. Bewerbungsnachweise können schriftliche Antworten, Angebote des CEFP oder aus Medien, Initiativbewerbungen, Online-Stellen, eine Lebenslaufregistrierung oder eine eigene Geschäftsinitiative umfassen. Der PPE muss unterzeichnet und erfüllt werden. In der Regel muss sich die arbeitslose Person alle zwei Wochen beim CEFP, bei der INPS oder einer benannten Stelle melden. Änderungen des Wohnorts, eine jährliche Befreiung, Auslandsaufenthalte oder Mutterschaft sind dem CEFP mitzuteilen; die INPS muss über alle Umstände informiert werden, die eine Aussetzung oder Beendigung auslösen können. Eine jährliche Befreiung vom Leistungsbezug darf höchstens 30 ununterbrochene Tage dauern und muss mindestens 30 Tage vorher angekündigt werden. Aufnahme von Beschäftigung oder Selbstständigkeit, bezahlte Ausbildung, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Militärdienst oder Inhaftierung kann den Bezug aussetzen oder beenden. Nach einer zulässigen Unterbrechung sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen eine Meldung und eine erneute CEFP-Registrierung erforderlich. Eine Beschäftigung von mindestens drei Tagen oder ein Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten kann den ausgesetzten Anspruch beenden; ab Antragstellung gilt insgesamt eine Frist von fünf Jahren. Der Anspruch endet außerdem bei Beschäftigungsaufnahme, Löschung der CEFP-Registrierung, Betrug oder Ablauf der Bezugsdauer. Verstöße können Verwarnung, Löschung der Registrierung, Aussetzung oder Beendigung der Leistung sowie Geldbußen von 10.000 bis 200.000 CVE für Einzelpersonen und 30.000 bis 1.000.000 CVE für Unternehmen nach sich ziehen. Nicht gemeldete Arbeit kann den Leistungsbezug bis zu zwei Jahre ausschließen. Wer keinen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Subsídio de desemprego hat, kann unter bestimmten Umständen über das Einheitsregister für Soziales (Cadastro Social Único (CSU)) für das nicht beitragsfinanzierte Soziale Inklusionseinkommen (Rendimento Social de Inclusão (RSI)) berücksichtigt werden. Das RSI ist keine Arbeitslosenversicherung und entsteht nicht allein durch Arbeitslosigkeit. Unterstützung hängt von der Auswahl über das CSU und der aktuellen Programmverfügbarkeit ab; die Registrierung erfolgt örtlich über die Câmara Municipal, während das Ministerium für Familie, Inklusion und soziale Entwicklung (Ministério da Família, Inclusão e Desenvolvimento Social (MFIDS)) das Programm koordiniert. Eine offizielle MFIDS-Angabe besagt, dass besonders gefährdete Haushalte, insbesondere in Gruppe I, zeitlich begrenzte Unterstützung von 5.500 CVE monatlich erhalten können; frühere oder erweiterte RSI-Regeln können andere Voraussetzungen haben.
Arbeitslosigkeit in Cabo Verde
Arbeitslosigkeit in Cabo Verde bedeutet den unfreiwilligen Verlust bezahlter Arbeit, wenn eine Person arbeiten kann und verfügbar ist. Für 2024 meldete das INE 17.373 arbeitslose Menschen und eine Arbeitslosenquote von 8,0 Prozent; bei 15- bis 24-Jährigen betrug sie 20,1 Prozent und bei 35- bis 64-Jährigen 4,3 Prozent. Registrierung, Arbeitssuche, mögliche Einkommensunterstützung und Anspruch auf Arbeitslosengeld hängen von Versicherungsstatus, Wohnsitz, Beschäftigungsverlauf und zuständiger Stelle ab.
Tipp
Sichern Sie nach einem Arbeitsplatzverlust zuerst den Beendigungsgrund und die Fristen, denn verspätete oder unvollständige Unterlagen können den Leistungsbeginn oder die Bezugsdauer beeinflussen. Prüfen Sie getrennt, ob Sie das beitragsfinanzierte Subsídio de desemprego beantragen können und ob Sie unabhängig davon Unterstützung bei der Arbeitssuche durch CEFP benötigen. Planen Sie nur mit einer Leistung, deren Anspruch, Höhe und Dauer die INPS bestätigt hat.

