Aus Sicht der arbeitenden Person umfasst Beschäftigung die Arbeitssuche, den Beginn und die Ausübung eines Arbeitsverhältnisses sowie dessen Änderung und Beendigung. In Cabo Verde zählen dazu formell Beschäftigte, Selbstständige und informell Beschäftigte. Die Arbeitsmarktstatistik für das zweite Quartal 2025 verzeichnete 226.360 Erwerbspersonen, 215.317 Beschäftigte, eine Beschäftigungsquote von 57,4 Prozent und eine Arbeitslosenquote von 4,9 Prozent. Die Unterauslastung des Arbeitskräftepotenzials betrug 23,3 Prozent. Im ersten Quartal 2025 entfielen 68,9 Prozent der Beschäftigung auf den tertiären Sektor, 23,0 Prozent auf den sekundären und 8,1 Prozent auf den primären Sektor. 45,6 Prozent arbeiteten in privaten Unternehmen, 21,6 Prozent waren selbstständig und 18,6 Prozent arbeiteten in der öffentlichen Verwaltung. Arbeitsuchende können sich über die Online-Arbeitsplattform (PEPE) oder persönlich bei örtlichen Zentren für Beschäftigung und Berufsbildung (CEFP) registrieren. PEPE vermittelt digital; CEFP sind örtliche Beschäftigungs- und Berufsbildungszentren. Das Institut für Beschäftigung und Berufsbildung (Instituto do Emprego e Formação Profissional, IEFP) bietet Arbeits- und Ausbildungsdienste an. Für die IEFP-Registrierung gilt in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Zu den Angeboten gehören Arbeitsvermittlung, Berufsausbildung, Unterstützung bei Unternehmensgründungen und das 2023 eingerichtete Beschäftigungsförderungsprogramm PAC. Unternehmen können über PEPE auch Berufspraktika anbieten. In den verfügbaren Angaben ist keine IEFP-Servicegebühr genannt. Der Zugang ist dezentral über die Inseln organisiert; abweichende Regeln für einzelne Gemeinden sind nicht dokumentiert. Das Arbeitsgesetzbuch nach Gesetzesdekret 5/2007 (Decreto-Legislativo 5/2007), geändert durch 5/2010 und 1/2016, kennt unbefristete, befristete und Verträge mit unbestimmter Dauer sowie Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und Telearbeit. Ein allgemeiner Arbeitsvertrag muss normalerweise keine besondere Form haben. Schriftform kann verlangt werden und ist bei befristeten Verträgen, besonderen Bedingungen oder Wettbewerbsverboten vorgeschrieben. Der Vertrag sollte mindestens Parteien, Beginn, Arbeitsort, berufliche Kategorie und Vergütung nennen. Für einen befristeten Vertrag muss ein vorübergehender betrieblicher Bedarf bestehen; Grund und Dauer sind schriftlich festzuhalten. Einschließlich Verlängerungen darf die Befristung höchstens fünf Jahre dauern, sonst wird das Arbeitsverhältnis unbefristet. Ein Arbeitsplatzwechsel erfordert im Allgemeinen die Zustimmung der arbeitenden Person; das Unternehmen trägt die dadurch entstehenden Kosten. Die reguläre Arbeitszeit darf acht Stunden täglich und 44 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einschließlich Überstunden gilt eine durchschnittliche Obergrenze von 48 Stunden. Eine tariflich vereinbarte Anpassung kann bis zu 60 Wochenstunden vorsehen, doch der Zweimonatsdurchschnitt darf 50 Stunden nicht überschreiten. Nach höchstens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitsstunden ist eine tägliche Pause von mindestens einer Stunde erforderlich. Die ununterbrochene tägliche Ruhezeit beträgt mindestens zwölf Stunden, die wöchentliche mindestens 24 Stunden und liegt gewöhnlich am Sonntag. Nachtarbeit wird mit mindestens 25 Prozent Zuschlag auf den Grundlohn vergütet, Überstunden mit 35 Prozent und Arbeit während der wöchentlichen Ruhezeit oder an Feiertagen mit 100 Prozent. Bei unbefristeten Verträgen und befristeten Verträgen von mindestens einem Jahr besteht Anspruch auf 22 Arbeitstage Jahresurlaub. Bei kürzeren Verträgen wird der Anspruch anteilig berechnet. Der erste Urlaubsanspruch aus einem unbefristeten Vertrag entsteht nach sechs Monaten tatsächlicher Beschäftigung. Urlaub kann im Allgemeinen nicht durch eine bloße Vereinbarung dauerhaft ausgeschlossen werden; bis zu 44 Tage können im Einvernehmen oder aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen angesammelt werden. Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn monatlich 17.000 CVE im privaten und 19.000 CVE im öffentlichen Sektor. Ein Betrag von 25.000 CVE ab 2027 ist geplant, gilt aber noch nicht. Das Unternehmen muss Vergütung und Sozialversicherungsabzüge dokumentieren. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt ist nicht festgelegt. Die Sozialversicherung über das Sozialversicherungssystem (INPS) ist für Beschäftigte grundsätzlich verpflichtend. Das Unternehmen muss die Anmeldung spätestens 15 Tage nach Arbeitsbeginn vornehmen; die Anmeldung der arbeitenden Person erfolgt über das Unternehmen, das Portal oder eine Servicestelle, mit einer angegebenen Frist von 30 Tagen. Monatliche Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig. Bei abhängiger Beschäftigung beträgt der Gesamtbeitrag 24,5 Prozent des maßgeblichen Lohns: 16 Prozent zahlt das Unternehmen, 8,5 Prozent die arbeitende Person. Für Hausangestellte beträgt der Gesamtsatz 23 Prozent, aufgeteilt in 15 und 8 Prozent. Nichtanmeldung oder ausstehende Beiträge können Nachzahlungen und Sanktionen nach sich ziehen. Beschäftigte müssen die vereinbarte Arbeit verrichten, rechtmäßige Anweisungen befolgen und Anwesenheits-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsregeln einhalten. Unternehmen müssen Löhne zahlen, das Arbeitsverhältnis anmelden, Sozialbeiträge entrichten sowie Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Urlaubsregeln einhalten. Tarifverträge werden bei der Generaldirektion für Arbeit (Direcção-Geral do Trabalho) hinterlegt. Gewerkschafts- und Streikrechte bestehen. Die Generaldirektion für Arbeit und die Allgemeine Arbeitsinspektion (Inspecção Geral do Trabalho) verwalten und überwachen die Arbeitsbedingungen; die beschäftigungspolitische Stelle (DGE) gestaltet Beschäftigungspolitik und das Statistikamt (INE) veröffentlicht Arbeitsmarktstatistiken. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Vereinbarung, Ablauf eines befristeten Vertrags, Kündigung durch die arbeitende Person, Kündigung durch das Unternehmen oder eine disziplinarische Kündigung enden. Bei Ablauf eines befristeten Vertrags kann eine Entschädigung anfallen: nach einem Jahr 21 Tagesgrundlöhne, danach 15 Tagesgrundlöhne je vollständig abgeschlossenem Jahr; für Zeiträume bis zu einem Jahr anteilig 1,75 Tagesgrundlöhne pro Monat. Das Unternehmen muss die Nichtverlängerung mindestens zehn Tage im Voraus mitteilen. Eine rechtswidrige Kündigung kann Wiedereinstellung oder Entschädigung zur Folge haben. Nicht genommener und anteilig erworbener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Formelle Beschäftigung besteht neben einem großen informellen Arbeitsmarkt. Im ersten Quartal 2025 waren 98.069 Beschäftigte beziehungsweise 46,5 Prozent informell beschäftigt; für 2023 wurde nach einem Schutzkriterium eine Informalitätsquote von 48,7 Prozent angegeben. Informelle Arbeit ist in ländlichen Gebieten deutlich häufiger als in Städten und bietet oft schwächeren Zugang zu Anmeldung, Sozialschutz und durchsetzbaren Rechten. Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenleistungen liegen außerhalb des Umfangs dieses Beitrags.
Beschäftigung in Cabo Verde
Beschäftigung in Cabo Verde umfasst die Arbeitssuche, Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Löhne und sozialen Schutz. Im zweiten Quartal 2025 waren mehr als zweihunderttausend Menschen beschäftigt. Fast die Hälfte der Beschäftigten arbeitete informell.
Tipp
Bei Beschäftigung in Cabo Verde kommt es nicht nur darauf an, eine Stelle zu finden, sondern auch darauf, dass Arbeitsvertrag, Lohn und INPS-Schutz klar dokumentiert sind. Eine formelle Stelle über PEPE, CEFP oder ein Unternehmen bietet meist eine verlässlichere Grundlage, weil informelle Arbeit häufiger einen schwächeren Zugang zu Anmeldung, Sozialschutz und durchsetzbaren Rechten bietet. Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn daher Vertragsart, Vergütung, Arbeitszeit und Nachweis der INPS-Anmeldung.

