Arbeitslosigkeit in Kamerun ist durch große Unterschiede zwischen Stadt und Land, Geschlechtern, Altersgruppen und Bildungsständen geprägt. Laut der lokalen Referenzerhebung EESI3 des INS aus dem Jahr 2021 betrug die Arbeitslosenquote nach ILO-Definition bei Menschen ab 14 Jahren 6,1 Prozent. In städtischen Gebieten lag sie bei 9,4 Prozent und auf dem Land bei 1,6 Prozent; in Douala bei 15,4 Prozent und in Yaoundé bei 11,7 Prozent. Bei Frauen betrug sie 7,5 Prozent, bei Männern 5,1 Prozent; bei den 14- bis 34-Jährigen lag sie bei 10,4 Prozent und bei Menschen mit höherer Bildung bei 17,6 Prozent. Bei Frauen mit höherer Bildung stieg sie auf 28,2 Prozent. Zugleich arbeiteten 86,6 Prozent der Erwerbstätigen informell. Eine niedrige Gesamtquote zeigt daher die tatsächliche Unsicherheit des Einkommens nicht vollständig. Der öffentliche Arbeitsvermittlungsdienst (Fonds National de l’Emploi (FNE)) ist die etablierte staatliche Arbeitsvermittlung. Arbeitssuchende melden sich bei einer FNE-Agentur an ihrem Wohnort oder online an und erhalten anschließend Beratung, eine berufliche Eignungsbewertung, Vermittlung und gegebenenfalls Ausbildung. Der FNE hat 17 Agenturen in zehn Regionen; private Arbeitsvermittlungen können ebenfalls tätig sein, sofern sie rechtlich zugelassen sind. Zu den üblichen Anmeldeunterlagen gehören eine Kopie des höchsten Bildungsabschlusses, eine Kopie des nationalen Personalausweises (CNI), ein Lebenslauf und zwei Fotos im Format 4 × 4. Arbeitsbescheinigungen können ebenfalls verlangt werden oder nützlich sein. Die FNE-Dienste sind kostenlos; eine allgemeine Bearbeitungsfrist wurde nicht veröffentlicht. Eine Vermittlung kann zu einem Vorstellungsgespräch, einer kurzen Ausbildung oder einer betrieblichen Ausbildung führen. Kurze FNE-Ausbildungen dauern häufig einige Wochen; betriebliche Ausbildungen können je nach Programm etwa eine Woche bis ein Jahr dauern. Wer keine passende Beschäftigung findet, kann über den FNE auch Selbstständigkeit oder ein Kleinstunternehmen prüfen. Das Büro für qualifizierte Bewerber (Bureau Cadres) richtet sich an qualifizierte Bewerber mit mindestens fünf Jahren ununterbrochener Berufserfahrung und konzentriert sich hauptsächlich auf Yaoundé und Douala. Aus den vorliegenden Nachweisen ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Arbeitslosenversicherung oder Arbeitslosengeld. Die Nationale Sozialversicherungskasse (Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS)) deckt Familienleistungen, Alter, Invalidität, Tod, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, aber keine allgemeine Arbeitslosenleistung (chômage). Soziale Sicherungsnetze (Filets sociaux) können bestimmten armen oder besonders gefährdeten Haushalten Geldtransfers oder öffentliche Arbeitsprogramme anbieten. Sie ersetzen kein allgemeines Arbeitslosengeld und sind im Allgemeinen nicht an Arbeitslosigkeit geknüpft. Das Programm zur sozio-professionellen Eingliederung und Wiedereingliederung (PAIRPPEV) unterstützt besonders gefährdete Menschen dabei. Identifizierung und Anmeldung laufen über das Ministerium für soziale Angelegenheiten (Ministère des Affaires Sociales (MINAS)) und den FNE. Das Programm richtet sich an Menschen zwischen 15 und 60 Jahren und kann ein konkretes Projekt für Selbstständigkeit oder ein Kleinstunternehmen voraussetzen. Bei einer wirtschaftlich begründeten Kündigung (licenciement pour motif économique) wird die Arbeitnehmervertretung konsultiert; außerdem kann ein Wiedereinstellungsvorrang gelten. Eine vorübergehende Aussetzung der Arbeit (chômage technique) bedeutet dagegen eine zeitweilige Unterbrechung des Arbeitsvertrags und kein allgemeines Arbeitslosengeld. Während dieser Vertragsaussetzung kann nach der Verordnung 001/CAB/MTPS/1995 (Arrêté 001/CAB/MTPS/1995) eine gesetzliche Entschädigung geschuldet sein. Eine allgemeine Pflicht zur Arbeitslosenmeldung oder zu monatlichen Beiträgen für eine Arbeitslosenleistung ist nicht belegt. Für praktische Unterstützung sind der FNE, das für Beschäftigung zuständige Ministerium (MINEFOP), das Finanzministerium (MINFI), die CNPS und für besonders gefährdete Zielgruppen das MINAS zuständig.
Arbeitslosigkeit in Kamerun
Arbeitslosigkeit in Kamerun bedeutet, dass jemand keine gewünschte bezahlte Arbeit hat und Einkommen, Vermittlung oder einen Wiedereinstieg in den Beruf sichern muss. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenversicherung ist nicht belegt. Der Fonds National de l’Emploi (FNE) bietet kostenlose Anmeldung, Beratung, Stellenvermittlung, Ausbildung und Unterstützung bei selbstständiger Tätigkeit.
Tipp
Gehe in Kamerun nicht davon aus, dass Arbeitslosengeld automatisch gezahlt wird. Sichere zuerst Zugang zu Stellenvermittlung und möglichen Alternativen. Die Anmeldung beim FNE ist kostenlos und sollte mit vollständigen Unterlagen der erste Schritt sein. Je nach Berufserfahrung, Wohnort und persönlicher Lage können Stellenvermittlung, Ausbildung, Selbstständigkeit oder ein Programm für besonders gefährdete Menschen infrage kommen.

