Die Pflichten von Arbeitgebern in Kambodscha erstrecken sich auf Industrie, Bergbau, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstleistungen sowie Land- und Wassertransport. Das Arbeitsgesetz gilt im Allgemeinen nicht für Richterinnen und Richter, dauerhafte Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Polizei, Armee, Militärpolizei, bestimmte Luft- und Seefahrtsbereiche oder Hausarbeit, sofern keine andere Regel die Arbeit ausdrücklich einbezieht. Das Ministry of Labour and Vocational Training (MLVT) bearbeitet über seine Provinz- und Stadtstellen die Arbeitsverwaltung, Meldungen, Inspektionen und Schlichtungen. Der National Social Security Fund (NSSF) ist für Anmeldung, Beiträge und Leistungen der sozialen Sicherung zuständig. Vor Betriebsbeginn reicht eine Betriebsstätte normalerweise eine Eröffnungsmeldung beim MLVT ein. Eine Betriebsstätte mit weniger als acht dauerhaft Beschäftigten und ohne Maschinen kann die Meldung innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung einreichen. Eine Schließungsmeldung ist innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsschließung fällig. Prakas 110/25 sieht ein Onlineverfahren für Eröffnung und Schließung mit Onlinebescheinigung und einem Konto im Labour Administration and Case Management System (LACMS) innerhalb von 30 Tagen vor. Arbeitgeber müssen Neueinstellungen und Entlassungen innerhalb von 15 Tagen melden, bei landwirtschaftlicher Arbeit innerhalb von 30 Tagen. Gelegenheitskräfte, die weniger als 30 Tage ohne Unterbrechung oder innerhalb von zwölf Monaten höchstens drei Monate mit Unterbrechungen arbeiten, sind von bestimmten Betriebspflichten ausgenommen. Eine Betriebsstätte mit mindestens acht Beschäftigten muss innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung nach Beratung mit der Arbeitnehmervertretung eine interne Ordnung einführen. Diese regelt Einstellung, Lohn, Leistungen, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfrist, Arbeitsschutz und Disziplin. Eine direkte Einstellung ist zulässig. Die Probezeit darf bei nicht spezialisierter Arbeit höchstens einen Monat, bei spezialisierter Arbeit zwei Monate und bei regulärer Arbeit drei Monate dauern. Arbeitsverträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Ein befristeter Vertrag muss jedoch schriftlich erfolgen und ein genaues Enddatum enthalten. Eine Befristung einschließlich Verlängerungen darf bis zu zwei Jahre dauern; andernfalls wird der Vertrag unbefristet. Einstellung und Beschäftigung dürfen nicht etwa wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, Herkunft, sozialer Herkunft oder Gewerkschaftsmitgliedschaft beziehungsweise -betätigung diskriminieren. Zwangsarbeit ist verboten. Das Mindestalter für Arbeit beträgt 15 Jahre; gefährliche Arbeit ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Eine ausländische Arbeitskraft benötigt die rechtmäßige Einreise, einen Reisepass, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Tauglichkeitsbescheinigung, eine Arbeitserlaubnis und eine Beschäftigungskarte. Die Erlaubnis gilt ein Jahr. Für Quotenanmeldungen und zugehörige Meldungen, einschließlich Veränderungen beim Personal und eines Plans zur Entwicklung der Personalressourcen, nutzen Arbeitgeber das Foreign Worker Centralized Management System (FWCMS). Zu den Quotenkategorien gehören Büro-, spezialisierte und nicht spezialisierte Arbeitskräfte. Gebühren und Gesundheitsuntersuchungen richten sich nach den jeweils geltenden Prakas. Der Lohn darf den einschlägigen ministeriellen Mindestlohn nicht unterschreiten. Ab dem 1. Januar 2026 betragen die monatlichen Mindestlöhne in der Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Reiseartikel- und Taschenbranche während der Probezeit 208 USD und bei regulärer Arbeit 210 USD. Auch Stücklohn muss den jeweils geltenden Mindestlohn erreichen. Für andere Branchen als die genannten ist kein allgemeiner landesweiter Mindestlohn belegt. Arbeitskräfte müssen normalerweise mindestens zweimal im Monat bezahlt werden; zwischen Zahlungen dürfen höchstens 16 Tage liegen. Beschäftigte müssen mindestens einmal pro Monat bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss im Lohnstreit die Zahlung belegen können und bei Ende des Arbeitsverhältnisses den letzten Lohn sowie Beendigungszahlungen zeitnah abrechnen. Die reguläre Arbeitszeit ist auf acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche sowie höchstens sechs Arbeitstage pro Woche begrenzt. Beschäftigte erhalten mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden wöchentliche Ruhezeit. Überstunden sind außergewöhnlichen oder dringenden Fällen vorbehalten und werden mit einem Zuschlag von 50 % gegenüber dem normalen Satz vergütet. Überstunden zwischen 22:00 und 05:00 Uhr sowie Arbeit am wöchentlichen Ruhetag werden mit einem Zuschlag von 100 % bezahlt. Nachtarbeit wird mit 130 % des Tageslohns vergütet. Der Jahresurlaub beträgt 1,5 Tage je Monat, zuzüglich eines Tages für jeweils drei Dienstjahre. Sonderurlaub aus familiären Gründen kann bis zu sieben Tage betragen. Der Mutterschaftsurlaub dauert 90 Tage. Das Arbeitsgesetz sieht währenddessen eine Lohnzahlung von 50 %, Kündigungsschutz und leichtere Arbeit in den ersten zwei Monaten nach der Rückkehr vor. Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsbedingungen schaffen, Gefahren verhindern, Arbeitsschutzschulungen anbieten, persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und, wo erforderlich, eine betriebliche Krankenstation einrichten. Untersuchungen vor Beschäftigungsbeginn und Folgeuntersuchungen können vorgeschrieben sein. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind dem NSSF zu melden. Verletzte Beschäftigte müssen die Überweisung und Behandlung nach dem jeweils geltenden System erhalten. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie auf ein Sicherheitsproblem hinweisen. Arbeitsinspektoren dürfen ohne vorherige Ankündigung eintreten, Unterlagen kontrollieren, Maßnahmen gegen Gefahren anordnen und Geldbußen verhängen. Zu den vom Arbeitgeber getragenen NSSF-Beiträgen gehören 2,6 % für Gesundheitsversorgung, 0,8 % für Arbeitsunfallrisiken und ein Arbeitgeberanteil von 2 % für Renten, vorbehaltlich der geltenden Melde- und Zahlungsverfahren. Arbeitgeber und Arbeitskräfte können Berufsorganisationen bilden. Ein Arbeitgeberverband vertritt die gemeinsamen Interessen von Arbeitgebern, eine Gewerkschaft die von Beschäftigten; gemischte Gewerkschaften aus Arbeitgebern und Beschäftigten sind unzulässig. In einer Betriebsstätte mit mindestens acht Beschäftigten ist eine gewählte Vertrauensperson die einzige Vertretung am Arbeitsplatz. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und rechtmäßige Gewerkschaftsarbeit dürfen nicht als Diskriminierungsgrund dienen. Entlassung oder Versetzung einer Vertrauensperson erfordert die Genehmigung des Arbeitsinspektors. Bei internen Ordnungen und Massenentlassungen ist die Arbeitnehmervertretung ebenfalls anzuhören. Ein individueller arbeitsrechtlicher Streit wird normalerweise zunächst dem Arbeitsinspektor zur Schlichtung vorgelegt. Scheitert die Schlichtung, können die Parteien vor ein ordentliches Gericht ziehen oder die Angelegenheit, sofern das geltende Verfahren dies zulässt, an den Arbitration Council, das quasi-gerichtliche Arbeitsstreitorgan Kambodschas, verweisen. Ein kollektiver Streit wird dem Arbeitsinspektor vorgelegt; das Schlichtungsverfahren kann bis zu 15 Tage dauern. Scheitert es, können die Parteien ein Verfahren nach einem Tarifvertrag nutzen, eine Einigung erzielen oder ein Schiedsverfahren einleiten. Die Verweisung an den Arbitration Council erfolgt innerhalb von drei Tagen, und dessen Sitzung findet innerhalb von drei Tagen statt. Ein rechtmäßiger Streik muss dem Arbeitgeber und dem MLVT mindestens sieben Arbeitstage vorher angekündigt werden, friedlich bleiben und lässt die Freiheit der nicht streikenden Beschäftigten unberührt. Rechtmäßige Gewerkschafts- oder Streikaktivität darf nicht sanktioniert werden. Bei einem unbefristeten Vertrag muss die schriftliche Kündigungsfrist mindestens sieben Tage bei weniger als sechs Monaten Beschäftigung, 15 Tage bei sechs Monaten bis zwei Jahren, einen Monat bei mehr als zwei bis fünf Jahren, zwei Monate bei mehr als fünf bis zehn Jahren und drei Monate bei mehr als zehn Jahren betragen. Wird die Frist nicht eingehalten, schuldet der Arbeitgeber stattdessen Lohn und Leistungen. Eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags erfordert grundsätzlich eine vor dem Arbeitsinspektor unterzeichnete schriftliche Vereinbarung beider Parteien, außer bei schwerem Fehlverhalten oder höherer Gewalt. Bei Ablauf eines befristeten Vertrags beträgt die Abfindung mindestens 5 % der gezahlten Löhne, sofern keine andere Regelung eines Tarifvertrags gilt. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Dienstalterszahlung 15 Tageslöhne pro Jahr und wird halbjährlich ausgezahlt. Eine verbleibende Dienstzeit von einem bis sechs Monaten ergibt sieben Tage Dienstalterszahlung, wenn der Arbeitgeber ordnungsgemäß kündigt; bei schwerem Fehlverhalten entfällt die Zahlung. Eine Massenentlassung kann auf geringere Aktivität oder eine interne Umstrukturierung folgen. Der Arbeitgeber muss sich schriftlich mit der Arbeitnehmervertretung beraten und das MLVT informieren. Der zuständige Minister kann das Verfahren bis zu 30 Tage aussetzen und die Aussetzung einmal verlängern. Bei der Auswahl kommen zunächst Beschäftigte mit den geringsten beruflichen Fähigkeiten an die Reihe, danach jene mit der geringsten Betriebszugehörigkeit. Die Betriebszugehörigkeit erhöht sich um ein Jahr bei einer Eheschließung und um ein Jahr für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Beschäftigte, die so entlassen werden, haben zwei Jahre lang Vorrang auf Wiedereinstellung in derselben Position; vorgeschriebene Stellenanzeigen müssen veröffentlicht werden. Bei einer Fusion, einem Verkauf oder einer Unternehmensnachfolge bestehen die bisherigen Arbeitsverträge fort. Diese Pflichten betreffen betriebliche Arbeitsabläufe. Individuelle Ansprüche oder strittige Gesetzesauslegungen können gesonderte arbeitsrechtliche Beratung erfordern.
Arbeitgeber in Kambodscha
Nach dem kambodschanischen Arbeitsgesetz ist ein Arbeitgeber eine natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die mindestens eine Arbeitskraft beschäftigt, auch mit Unterbrechungen. Arbeitgeber organisieren Einstellung, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitnehmervertretung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die meisten Branchen unterliegen landesweiten Regeln; für Bereiche wie öffentlichen Dienst, Polizei, Militärdienst, Hausarbeit und bestimmte Luft- oder Seetätigkeiten gelten Sonderregeln.
Tipp
Behandeln Sie die Arbeitgeberpflichten in Kambodscha als zusammenhängendes Betriebssystem: Anmeldung, Verträge, Lohnabrechnung, Sicherheit, Arbeitnehmervertretung und Beendigungsunterlagen müssen zusammenpassen. Am sichersten ist ein Betrieb mit schriftlichen Verträgen, einem Kalender für MLVT- und NSSF-Pflichten, dokumentierten Lohn- und Arbeitszeitnachweisen sowie klaren Freigaben für Arbeitserlaubnisse oder Entlassungen ausländischer Arbeitskräfte. Die Branchenzuordnung ist wichtig: Die für 2026 genannten Mindestlöhne für Textil, Bekleidung, Schuhe, Reiseartikel und Taschen dürfen nicht automatisch auf andere Branchen übertragen werden.

