Mehr als 99 % der Bevölkerung des Jemen sind Muslime, doch eine verlässliche aktuelle religiöse Volkszählung gibt es nicht. Schätzungen zu den Anteilen von Sunniten und schiitischen Zaydis unterscheiden sich stark und liegen häufig bei etwa 65 zu 35 oder 55 zu 45. Zu kleineren muslimischen Gemeinschaften gehören Anhänger malikitischer, hanbalitischer, ismailitischer und zwölfer-schiitischer Traditionen. Schätzungen nennen außerdem etwa 2.000 Bahai, einige Tausend Christen, eine kleine verbliebene jüdische Gemeinschaft sowie hinduistische, sikhistische und weitere Gruppen der indischen Diaspora. Diese Zahlen sind unsicher und sollten nicht als vollständige Zählung verstanden werden. Muslimische Religionspraxis umfasst häufig die fünf täglichen Gebete, Jumu'ah, das gemeinschaftliche Freitagsgebet, das Fasten im Ramadan, Zakat, Hadsch, Umra, Eid al-Fitr und Eid al-Adha. Einige Gemeinschaften begehen außerdem Mawlid al-Nabi zum Gedenken an die Geburt des Propheten Mohammed, Ashura und weitere Ereignisse des islamischen Mondkalenders. Die Mondtermine rücken im gregorianischen Kalender jedes Jahr etwa 10 bis 11 Tage nach vorn. Moscheen, Imame, private Lerngruppen, Koranschulen und Religionsgelehrte spielen eine zentrale Rolle. Gottesdienste in Moscheen und gewöhnliche gemeinschaftliche Praxis sind üblicherweise kostenlos oder werden durch Spenden und Waqf-Stiftungen getragen; privater Koranunterricht kann örtlich unterschiedliche Gebühren kosten. Das Ministerium für Stiftungen und religiöse Führung und sein Hadsch- und Umra-Sektor arbeiten hauptsächlich über die international anerkannte Regierung und Strukturen mit Sitz in Aden. In Sanaa und Gebieten unter Huthi-De-facto-Kontrolle üben die Generalbehörde für Awqaf und weitere religiöse Verwaltungsstellen praktische Zuständigkeit aus. Auch das Bildungsministerium, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Moscheen, Koranschulen, Gelehrte, Berater von Dar al-Ifta und Stammesälteste können religiöse Angelegenheiten beeinflussen. Formelle Zuständigkeit und tatsächliche Kontrolle können sich territorial stark unterscheiden. Der Verfassungsrahmen des Jemen bezeichnet das Land als arabischen islamischen Staat, erkennt den Islam als Staatsreligion an und bestimmt die Scharia, also islamische Rechtsgrundsätze, als Quelle der Gesetzgebung. Die Verfassung schützt Gedanken- und Meinungsfreiheit nur im Rahmen des Gesetzes, schützt Gebetsstätten und sieht religiöse Bildung vor; sie enthält keine ausdrückliche allgemeine Garantie der Religions- oder Gewissensfreiheit. Bestimmungen des Strafgesetzbuchs schränken Apostasie, Veränderungen am Koran, Angriffe auf religiöse Heiligkeiten, Missionierung von Muslimen und die Verurteilung des Islam schwer ein. Formelle Vorschriften und ihre Durchsetzung variieren aufgrund der Zersplitterung von Gerichten und Behörden. Die rechtliche und sicherheitsbezogene Lage religiöser Minderheiten, Konvertierter und Andersdenkender ist besonders schwierig. Huthi-Behörden haben Bahai inhaftiert und strafrechtlich verfolgt sowie ihre Bewegungsfreiheit, Kommunikation und ihr Eigentum eingeschränkt und Druck ausgeübt, ihrem Glauben abzuschwören. Christen, Konvertierte, Juden, Ahmadis und andere Andersdenkende können Belästigung, Gewalt oder Druck ausgesetzt sein; christliche Zusammenkünfte wurden zeitweise eingestellt. Religiöse Stätten und Geistliche sind Bedrohungen mehrerer Konfliktakteure ausgesetzt. Antisemitische und anti-Bahai-Äußerungen kommen ebenfalls vor. Der Zugang zu humanitärer Hilfe kann von der kontrollierenden Behörde sowie lokalen religiösen und politischen Bedingungen abhängen. Religiöse Bildung erfolgt auf unterschiedliche Weise, die nicht verwechselt werden sollte. Formelle Schulen nutzen Lehrpläne zu islamischen Ritualen, islamischer Zivilisation und Geschichte sowie religiöser Bildung. Private Koranklassen bieten separaten Unterricht. In von den Huthi kontrollierten Gebieten können überarbeitete Texte, als Malazim bekannte religiöse Lektionen und Sommerlager eine bestimmte Glaubensidentität fördern; manche Programme wurden auch mit dschihadistischer oder militärischer Mobilisierung in Verbindung gebracht. Zugang, Inhalte, Gebühren und Sicherheit hängen von der lokalen Kontrolle ab; eine verlässliche nationale Gebühren- oder Versorgungsübersicht gibt es nicht. Zugang zu Hadsch und Umra erfolgt gewöhnlich über saisonale Registrierung beim Ministerium, dem Hadsch- und Umra-Sektor, dem offiziellen Yalamlm-Portal und zugelassenen Agenturen. Antragsteller benötigen möglicherweise Identitäts-, Reise- und Gesundheitsdokumente. Je nach Saison und Zuständigkeiten gibt es Land- und Luftreiseangebote; Preise werden meist in Saudi-Riyal angegeben und verändern sich je nach Transport, Visa und Dienstleistungen. Ein stabiler landesweiter Tarif existiert nicht. Saisonale amtliche Bekanntmachungen sollten geprüft werden, weil Streitigkeiten zwischen Behörden Pilgerarrangements in der Vergangenheit gestört haben. Religiöse und familiäre Lebensereignisse werden von formellem Recht und lokaler Praxis geprägt. Ein Nikah ist ein religiös-rechtlicher Ehevertrag, dessen Registrierung bei der zuständigen Behörde im Allgemeinen innerhalb einer Woche erwartet wird. Nach den einschlägigen Vorschriften sind muslimische Zeugen erforderlich; interreligiöse Eheschließungen sind stark eingeschränkt. Nach dem Personenstandsgesetz darf eine muslimische Frau keinen nicht muslimischen Mann heiraten. Apostasie kann die Gültigkeit einer Ehe, Scheidung oder Auflösung beeinflussen; Erbschaften richten sich nach schariabasierten Regeln. Moscheen, Familien, gewohnheitsmäßige Praxis und Stammesvermittlung beeinflussen neben Gerichten häufig Heirat, Scheidung, Beerdigungen und Erbschaften. Einen etablierten landesweiten Mechanismus für interreligiösen Dialog gibt es nicht. Lokale Gelehrte, Moscheen, Stammesvermittlung, zivilgesellschaftliche Gruppen, UN- und diplomatische Kanäle sowie Kontakte zur Diaspora können begrenzte Gesprächsmöglichkeiten bieten. Sicherheitsbedingungen, sektiererische Polarisierung und Behördenkontrollen schränken diese Kanäle ein. Religionsfreiheit und der Schutz von Gemeinschaften bleiben deshalb Themen für Friedensgespräche und sind keine landesweit gesicherten Zustände.
Religion im Jemen
Die Religion im Jemen ist überwiegend der Islam. Die wichtigsten Traditionen sind sunnitische Gemeinschaften, insbesondere Anhänger der schafiitischen Rechtsschule, und schiitische Zaydi-Gemeinschaften. Zum religiösen Leben gehören tägliches Gebet, Freitagsgebet, Ramadan, Zakat, Hadsch, Umra und die Feiern zu Eid; regionale und sektiererische Sichtbarkeit variiert. Die Verfassung bezeichnet den Jemen als arabischen islamischen Staat und macht die Scharia zur Quelle der Gesetzgebung. Konflikte haben die tatsächliche Herrschaft jedoch geteilt und Schutz sowie Rechtsdurchsetzung ungleich werden lassen.
Tipp
Betrachten Sie religiöse Entscheidungen im Jemen sowohl als Glaubensfragen als auch als ortsabhängige Fragen von Zugang und Sicherheit. Ermitteln Sie die Behörde, die das jeweilige Gebiet kontrolliert, und prüfen Sie anschließend geltende Anforderungen, Anbieter, Kosten und Sicherheitsbedingungen. Formelle Regeln entsprechen möglicherweise nicht der praktischen Durchsetzung. Gehen Sie nicht davon aus, dass verfassungsrechtliche Bestimmungen die Sicherheit von Minderheiten, Konvertierten, interreligiösen Ehen oder öffentlichen religiösen Aktivitäten garantieren.

