Im Jemen gibt es keine einzelne nationale Behörde, die alle Bedürfnisse in den verschiedenen Lebensphasen verwaltet. Die Personenstandsbehörde, Bildungsbehörden, das Ministerium für Gesundheit und Bevölkerung, das Ministerium für Soziales und Arbeit, lokale Behörden sowie Strukturen der international anerkannten Regierung des Jemen (GoY) oder der De-facto-Behörden (DFA) sind jeweils für unterschiedliche Dienstleistungen zuständig. Einrichtungen, Verfahren, Gebühren und Verfügbarkeit können sich zwischen Gebieten unterscheiden; eine Dienstleistung, die in einem Gouvernement angeboten wird, muss anderswo nicht verfügbar sein. Nach dem Kinderschutzgesetz Nr. 45/2002 gilt eine Person im Allgemeinen als Kind, wenn sie unter 18 Jahre alt ist. Der Nationale Aktionsplan 2025–2030 von Team Tamkeen verwendet für Jugendliche die Altersgruppe 15 bis 24 Jahre und soll bis 2030 zwei Millionen junge Menschen erreichen. Der Plan gilt jedoch für Gebiete der GoY und ist kein landesweites Dienstleistungssystem. Ein persönlicher Identitätsausweis kann ab 16 Jahren beantragt werden und erleichtert Identitätsnachweise und Behördengänge; er begründet nicht automatisch die volle gesetzliche Volljährigkeit. Eine durchgängig dokumentierte nationale Altersgrenze für Volljährigkeit oder höheres Alter gibt es nicht. Eine Geburtsregistrierung schafft den Personenstandseintrag, der später für den Zugang zu Schule und Verwaltungsdiensten genutzt wird. Geburten sollten der Direktion für Personenstandsregistrierung innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden. In der MICS-Erhebung 2022–2023 waren jedoch nur 29,4 % der Kinder unter fünf Jahren registriert; in städtischen Gebieten lag der Anteil bei 52 %, in ländlichen bei 20,8 %. Kosten und Bearbeitungszeiten sind landesweit nicht zuverlässig standardisiert. UNICEF und Partner bieten in einigen Gebieten Registrierungsaktionen als praktische Alternative an. Eine Aktion im Jahr 2022 erreichte 54.784 Kinder und Erwachsene in 16 Gouvernements. Vertreibung und verlorene Dokumente können eine spätere Registrierung oder Ersatzbeschaffung erschweren. Das Bildungswesen folgt keinem einheitlichen System. 2025 gingen etwa 3,7 Millionen Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahren nicht zur Schule, und 6,2 Millionen Kinder benötigten Unterstützung im Bildungsbereich. In der MICS-Erhebung 2022–2023 waren 25 % der Kinder im Grundschulalter und 53 % der Kinder im oberen Sekundarschulalter nicht in der Schule. Die Abschlussquoten lagen bei 53 % für die Grundbildung und 37 % für die obere Sekundarstufe. Formelle Schulen können durch nicht-formale Bildung, beschleunigte Lernprogramme, Förderunterricht, Alphabetisierungs- und Rechenkurse, temporäre Lernräume oder Unterstützung beim Wiedereinstieg ergänzt werden. Konflikte, Vertreibung, Entfernung, Unsicherheit, fehlende Dokumente, Armut, Hindernisse für Mädchen und eingeschränkter Zugang für Menschen mit Behinderungen können diese Möglichkeiten unterbrechen. Ein Schulplatz wird einem Kind nicht automatisch zugeteilt. Der Übergang vom Lernen zum Erwerbsleben wird durch Jugendinitiativen unterstützt, die Lebenskompetenzen, berufliche und wirtschaftliche Stärkung, Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement, Friedensförderung, Resilienz, Gesundheit und Wohlbefinden verbinden. Diese Möglichkeiten sind nicht landesweit verfügbar und konzentrieren sich besonders auf Gebiete der GoY. Junge Menschen auf dem Land oder mit Fluchterfahrung, Mädchen und junge Menschen mit Behinderungen begegnen häufig zusätzlichen Hindernissen. Nach der Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 138 durch den Jemen liegt das gesetzliche Mindestarbeitsalter im Allgemeinen bei 14 Jahren und bei 15 Jahren für industrielle Arbeit. In der MICS-Erhebung 2022–2023 wurde Kinderarbeit bei 16 % der Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahren festgestellt: 19 % in ländlichen gegenüber 7 % in städtischen Gebieten; 14 % verrichteten gefährliche Arbeit. Arbeit findet häufig informell oder innerhalb der Familie statt; einen einheitlichen Übergang von der Schule in den Beruf gibt es nicht. UNICEF berichtete 2025 von einem starken Zusammenhang zwischen Schulabbruch und Kinderarbeit. Übergänge im Familienleben können Kinder und junge Frauen früher Heirat, Schwangerschaft, Schulunterbrechungen und eingeschränktem Zugang zu Geburtshilfe aussetzen. Im Jemen gibt es kein kodifiziertes gesetzliches Mindestheiratsalter, das landesweit einheitlich gilt. Kinderehe bedeutet eine Heirat vor dem 18. Geburtstag. Laut MICS hatten 30 % der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren vor ihrem 18. Geburtstag geheiratet: 6 % vor dem 15. Geburtstag und 23 % im Alter von 15 bis 17 Jahren. Unterstützung kann rechtliche, medizinische und psychologische Hilfe, Unterbringung, finanzielle und wirtschaftliche Dienste umfassen, unter anderem über UNFPA, UN Women, UNICEF und NGO-Partner, die Frauenunion des Jemen und Fallmanagementangebote bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Es gibt keine landesweite staatliche Vermittlungskette; die Verfügbarkeit hängt von Ort, Sicherheit und Finanzierung ab. Konflikte und Vertreibung können mehrere Lebensphasen zugleich beeinträchtigen. 2025 gab es im Jemen etwa 4,5 Millionen Binnenvertriebene (IDPs), 7,4 Millionen Kinder mit Schutzbedarf und 6,2 Millionen Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bildungsbereich. Zu den Risiken zählen die Trennung von Familien, verlorene Dokumente, Kinderehe, Kinderarbeit, geschlechtsspezifische Gewalt, Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen, psychische Belastungen und explosive Kriegsreste. Kinderschutzpartner, UNICEF, Save the Children, lokale Behörden und NGOs können Fallmanagement, Suche nach Familienangehörigen und Familienzusammenführung, Vermittlungen, psychosoziale Unterstützung, kinderfreundliche Orte und Lernräume anbieten. Dabei handelt es sich um humanitäre Dienste, nicht um dauerhafte allgemeine Ansprüche. Unterstützung älterer Menschen und Erwachsener, die Hilfe bei Alltagsaktivitäten benötigen, ist überwiegend informell und zersplittert. Für den Jemen ist laut IAO für 2021 kein gesetzliches öffentliches Langzeitpflegesystem dokumentiert. Ein landesweites System mit Pflegegraden, Pflegegeld, Renten sowie stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege ist ebenfalls nicht zuverlässig nachgewiesen. Familie und Gemeinschaft tragen den Hauptteil der Unterstützung. Ergänzend können die medizinische Grundversorgung, inklusionsorientierte Dienste für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation, Hilfsmittel sowie Vermittlungen durch NGOs oder humanitäre Organisationen praktisch helfen. Die WHO-Länderkooperationsstrategie für den Jemen 2024–2025 benennt die Einbindung älterer Menschen in die medizinische Grundversorgung über den ICOPE-Ansatz als Entwicklungsziel, nicht als vollständig etablierten landesweiten Anspruch. Der Sozialhilfefonds (SWF) ist ein bedürftigkeits- und haushaltsbezogenes Programm, keine allgemeine Leistung für ein bestimmtes Alter oder Pflegebedarf. Das geplante Ziel im Rahmen des ESPECRP der Weltbank lag bei etwa 500.000 Familien beziehungsweise 3,5 Millionen Menschen. Die Leistung entsprach 16 % des Mindestnahrungsmittelkorbs: 200 USD pro Jahr, 50 USD pro Quartal oder ungefähr 16,70 USD pro Monat. Zahlungen und Finanzierung bleiben schwankend. 2023 entsprach die Leistung etwa 9 % des Mindestnahrungsmittelkorbs; auf den Empfängerlisten fehlten einige gefährdete und neu verarmte Haushalte. Zugang hängt von Bedarfseinstufung und Registrierung ab und entsteht nicht automatisch durch Alter oder Pflegebedarf. Der passende praktische Ansprechpartner richtet sich nach dem Problem: die Personenstandsämter für Geburts- und Identitätsdokumente, Bildungsbehörden oder Bildungsträger für den Schulzugang, Gesundheitsbehörden und Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung bei gesundheitsbedingtem Pflegebedarf, Sozialbehörden bei Fragen zum SWF sowie lokale oder humanitäre Organisationen für Schutz, Vertreibung, Behinderung und Unterstützung von Familien. Formelle Rechte, Programmvoraussetzungen, informelle Unterstützung durch Familien und humanitäre Hilfe sollten getrennt betrachtet werden, da Zuständigkeit, Reichweite, Kosten und Kontinuität jeweils unterschiedlich sind.
Lebensphasen im Jemen
Unterstützung in den verschiedenen Lebensphasen im Jemen erfolgt über ein zersplittertes Gefüge aus Personenstandsregistrierung, Bildung, Gesundheit, sozialem Schutz, Familien- und Gemeinschaftsstrukturen sowie humanitären Programmen. Kindheit umfasst im Allgemeinen Personen unter 18 Jahren; Jugendprogramme können Jugendliche als 15- bis 24-Jährige definieren. Eine landesweit einheitliche Altersgrenze für Volljährigkeit oder höheres Alter ist nicht durchgängig festgelegt. Der Zugang unterscheidet sich stark nach Gebiet, Vertreibung, Dokumenten, Geschlecht, Behinderung, Sicherheit und verfügbarer Finanzierung.
Tipp
Betrachten Sie Unterstützung in den verschiedenen Lebensphasen im Jemen als ortsabhängige Koordinationsaufgabe und nicht als einheitlichen landesweiten Dienst. Sichern Sie zuerst Personenstandsdokumente und wählen Sie anschließend Bildungs-, Schutz-, Arbeits-, Pflege- oder finanzielle Unterstützung entsprechend Alter, Sicherheit, Vertreibung, Behinderung und den tatsächlich verfügbaren Diensten vor Ort.

