Der Autonome Fonds zur Tilgung der öffentlichen Schulden (Caja Autónoma de Amortización de la Deuda Pública (CAADP)) im Finanzministerium verwaltet die öffentliche Verschuldung. Die CAADP-Zahl für September 2025 weist 32,1 % des Bruttoinlandsprodukts aus; 79,2 % der Gesamtschulden waren Inlandsschulden und 20,8 % Auslandsschulden. Der Trend war rückläufig. Eine Schätzung der Afrikanischen Entwicklungsbank für 2025 liegt bei 37 % des Bruttoinlandsprodukts. Da sich Referenzstichtag und Methodik unterscheiden, dürfen die beiden Zahlen nicht miteinander verrechnet werden. Der vom Internationalen Währungsfonds verwendete Schuldengrenzwert liegt bei 50 % des Bruttoinlandsprodukts. Sinkende Kohlenwasserstofferlöse und eine rückläufige Förderung gelten als zentrales Risiko. Ein Plan zum Ausgleich inländischer Zahlungsrückstände räumt notleidenden Krediten Vorrang ein und sieht deren Rückzahlung über vier Jahre sowie die Rückzahlung anderer Rückstände über zehn Jahre vor. Die Spanien geschuldeten Rückstände gelten als beglichen. Ein neues IT-System für das Schuldenmanagement und eine mittelfristige Schuldenstrategie werden entwickelt; ein Statistikbulletin für 2026 war geplant. Bei Bank- und Mikrokrediten sowie anderen Finanzierungen werden vor Ort Begriffe wie Kredit (crédito), Zahlungsausfall (impago), Inlandsschulden (deuda interna) und Auslandsschulden (deuda externa) verwendet. Zugelassene Banken und Mikrofinanzinstitute arbeiten im Rahmen der Bank der Zentralafrikanischen Staaten (BEAC) und der Zentralafrikanischen Bankenkommission (COBAC). Das Nationale Wirtschafts- und Finanzkomitee Äquatorialguineas (Comité Nacional Económico y Financiero de Guinea Ecuatorial (CNEF-GE)) veröffentlicht Listen zugelassener Institute und kann Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Banken, Mikrofinanzinstituten, Zahlungsdienstleistern oder Versicherern vermitteln. Der effektive Gesamtzinssatz (TEG) und der nationale Wucherzinssatz-Höchstwert (techo de usura) werden vierteljährlich veröffentlicht. Vor Aufnahme eines Kredits sollten Vertrag, effektiver Jahreszins, Rückzahlungsplan, Gebühren, Sicherheiten und Garantien geprüft werden. Die landesweite Verschuldungsquote privater Haushalte ist nicht verlässlich dokumentiert. Bei ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten sollte der Kreditgeber schriftlich kontaktiert werden. Der offene Saldo, Rückstände, Zinsen, Gebühren und ein möglicher Ratenplan sollten nachvollziehbar festgehalten werden. Eine bestätigte gesetzliche Abfolge dieser Schritte und ein automatischer Zahlungsaufschub sind nicht dokumentiert. Kreditnehmende müssen die vertraglich vereinbarten Zahlungen leisten, korrekte Angaben machen und vereinbarte Sicherheiten oder Garantien einhalten. Kreditgeber unterliegen Vorschriften zu Information, Beschwerden und Zahlungen. Finanzinformationen müssen zugänglich, lesbar und verständlich sein; der TEG und eine geltende Zinsobergrenze müssen klar erkennbar sein. Unrechtmäßige Abbuchungen können angefochten werden. Am 2. April 2026 erstattete die BANGE-Bank (BANGE) nach Ermittlungen der Gendarmerie wegen fehlerhafter Abbuchungen aufgrund von Zahlungsausfällen 182.000.000 XAF. Dieser Einzelfall begründet keine allgemeine Erstattungsregel. Die Verordnung N° 06/25/CEMAC/UMAC/CM/COBAC führt für Kundinnen und Kunden von COBAC-beaufsichtigten Instituten bei Nichtzahlung eine schwarze Liste (lista negra) oder eine Eintragung als unerwünschte Person (mise à l’index) ein. Auslöser, Dauer sowie Einspruchs- und Berichtigungsverfahren konnten anhand der verfügbaren Recherche nicht bestätigt werden. Nach einer Zahlung oder Einigung sollte deshalb eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden. Ein falscher Eintrag sollte zuerst schriftlich beim Institut angefochten werden; anschließend kann eine Vermittlung durch das CNEF-GE erwogen werden. Für Unternehmen und Geschäftsschulden gilt der Rahmen der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA). Das vereinfachte Verfahren zur Geltendmachung und Vollstreckung von Forderungen nach AUVE, darunter das Mahnverfahren (injonction de payer), gilt seit dem 16. Februar 2024. Gläubiger benötigen eine belegte Forderung, geeignete Unterlagen und das zuständige Gericht; die konkreten Gerichts- und Vollstreckungspraktiken sollten vor Ort geprüft werden. Das OHADA-Insolvenzrecht (AUPCAP) sieht Schlichtung (conciliation), ein präventives Vergleichsverfahren (règlement préventif), gerichtliche Sanierung (redressement judiciaire) und Verwertung des Vermögens (liquidation des biens) vor. Dabei können ein Insolvenzverwalter (syndic) und ein Aufsichtsrichter (juge-commissaire) beteiligt sein. Diese Verfahren betreffen in erster Linie Unternehmen und Geschäftsschulden. Ein allgemeines Verbraucherinsolvenzverfahren oder eine Restschuldbefreiung für private Haushalte ist für Äquatorialguinea nicht dokumentiert. Kosten und Dauer hängen vom Vertrag, den CEMAC- und OHADA-Regeln sowie dem Weg über Gericht oder Gerichtsvollzieher ab. Einheitliche Gebühren oder Regelfristen für die Vermittlung durch das CNEF-GE konnten nicht bestätigt werden. Ein landesweites Netz unabhängiger Schuldnerberatung ist nicht dokumentiert; auch informelle Schuldenpraktiken wurden nicht verlässlich quantifiziert.
Schulden in Äquatorialguinea
Schulden in Äquatorialguinea umfassen öffentliche Verbindlichkeiten, Bank- und Mikrokredite, Zahlungsrückstände und die Insolvenz von Unternehmen. Nach dem CAADP-Referenzstichtag im September 2025 belief sich die öffentliche Verschuldung auf 32,1 % des Bruttoinlandsprodukts; 25,4 Prozentpunkte entfielen auf Inlandsschulden und 6,7 auf Auslandsschulden. Ein landesweiter Schuldenerlassdienst oder ein nachgewiesenes allgemeines Verbraucherinsolvenzverfahren für private Haushalte ist nicht dokumentiert.
Tipp
Neue Kreditverpflichtungen in Äquatorialguinea sollten erst dann als tragbar gelten, wenn Rückzahlung, effektiver Zinssatz, Gebühren und Sicherheiten verständlich dokumentiert sind. Bei Rückständen kommt es auf frühzeitiges und dokumentiertes Handeln an, da Nichtzahlung zu Einträgen oder Vollstreckungsmaßnahmen führen kann. Für Unternehmen ist es hilfreicher, frühzeitig OHADA-Verfahren zu prüfen, als zu warten, bis ein Gläubiger einen Antrag beim Gericht stellt.

