Arbeitsrecht in Guinea-Bissau

Das Arbeitsrecht in Guinea-Bissau regelt abhängige Beschäftigung, darunter Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Sicherheit, Arbeitnehmervertretung und Beendigung. Lei n.º 7/2022, das Código do Trabalho, gilt seit dem 19. Juli 2022 und ersetzte das frühere Arbeitsgesetz von 1986. Die Regeln gelten für private Arbeitgeber und mehrere Einrichtungen; für Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Sonderregeln gelten.

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