Den wichtigsten Rechtsrahmen bilden der Immigration Act 2003, die Immigration Regulations 2007 und der Citizenship of Fiji Act 2009. Das Ministerium und das Department of Immigration, der Director of Immigration und der Permanent Secretary bearbeiten Einwanderungsangelegenheiten landesweit. Ein eigenes Verwaltungs- oder Stadtsystem für Einwanderung wurde für Fidschi nicht festgestellt. Nichtstaatsangehörige benötigen grundsätzlich vor der Reise ein Visum für Fidschi, sofern keine Visumbefreiung, gültige Erlaubnis oder ein gültiges Visum oder eine andere gesetzliche Ausnahme gilt. Reisende benötigen einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument und durchlaufen bei Ankunft und Abreise die Einreisekontrolle. Ein Visum garantiert nicht automatisch die Einreise. Grenzbeamte können die Person und die geltenden Bedingungen prüfen. Eine Visitor Permit gilt für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftsbesuche, Konferenzen, Transit und Crew-Tätigkeiten. Eine Business Visitor Permit erlaubt in der Regel einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen; nach Ermessen der Behörde kann sie bis auf 30 Tage verlängert werden. Der Besuchsstatus erlaubt weder Arbeit noch Studium. Andere Genehmigungen gelten für bestimmte Zwecke: Eine Student Permit kann bis zu drei Jahre gelten, eine Internship or Training Permit bis zu zwölf Monate, eine Research Permit je Erteilung bis zu sechs Monate und insgesamt bis zu 18 Monate sowie eine Work Permit bis zu drei Jahre. Kategorien für Investorinnen und Investoren, besondere Zwecke und Aufenthalt mit gesichertem Einkommen decken weitere nachgewiesene Situationen ab. Genehmigungen für besondere Zwecke können medizinische Behandlung, Yachtaktivitäten, familiäre Umstände und andere genehmigte Zwecke umfassen. Eine Assured Income Permit kann bis zu drei Jahre gelten. Sie richtet sich an Personen, die sich aus Vermögen außerhalb Fidschis finanzieren, ohne öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Eine Arbeitserlaubnis ist an den genehmigten Arbeitgeber, die Position und die Bedingungen der Erlaubnis gebunden. Kategorien umfassen qualifizierte Vertragsarbeitskräfte, befristete Stellen, kurzfristige Arbeit bis zu einem Jahr, langfristige Arbeit, Entsendungen durch ausländische Arbeitgeber sowie Tätigkeiten in NGOs, Bildung, Religion, Freiwilligenarbeit, Fischerei und Seefahrt. Zu den üblichen Antragsunterlagen gehören Arbeitsvertrag, Antrag und Begründung des Arbeitgebers, Pass und Fotos, polizeiliche und medizinische Berichte, Qualifikationen sowie gegebenenfalls Befürwortungen durch das Fiji Immigration Department, das Fiji Investment and Trade Bureau oder Investment Fiji. Ein Wechsel des Arbeitgebers oder der Position braucht eine Genehmigung. Kurzfristige Arbeitserlaubnisse umfassen keine Angehörigen; die Rückführungspflicht des Arbeitgebers richtet sich nach dem Vertrag. Für Studienanträge werden in der Regel Zulassungsbestätigung, Finanzierungs- oder Förderungsnachweis, Rückflugticket, örtliche Vormundschaft oder Unterstützung, polizeiliche und medizinische Berichte sowie beglaubigte englische Übersetzungen verlangt. Grundschulbildung in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 ist mit einer Studienerlaubnis nicht zugelassen. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren können unter den geltenden Voraussetzungen einbezogen werden. Bei einem Studium von mehr als zwölf Monaten kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Ausnahmen aufgrund von Familie oder Status können das übliche Erlaubnisverfahren ändern. Der Ehepartner eines fidschianischen Staatsangehörigen kann möglicherweise einen Ausnahmestatus erhalten; für eine Beschäftigung ist dennoch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Ein unverheiratetes Kind unter 18 Jahren eines fidschianischen Staatsangehörigen kann für Einreise, Aufenthalt und Studium einen Ausnahmestatus erhalten. Eine Person, die im Vola ni Kawa Bula eingetragen ist und einen ausländischen Pass besitzt, kann gebührenfrei einreisen, wohnen, studieren und arbeiten. Eine abstammungsbezogene Ausnahme kann für Nachkommen einer Person gelten, die am 10. Oktober 1970 als fidschianischer Staatsangehöriger galt. Ein fidschianischer Staatsangehöriger mit ausländischem Pass kann bis zum Ablauf dieses Passes eine Ausnahme für doppelte Staatsangehörigkeit nutzen, die Einreise, Aufenthalt, Studium und Arbeit umfasst. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren einer Person mit Ausnahmestatus können je nach Ausnahmekategorie ebenfalls berechtigt sein. Schutzanträge folgen Teil 6 des Immigration Act, §§ 38 bis 48. Eine Person beantragt Asyl bei einem Einwanderungsbeamten und kann eine vorläufige Schutzgenehmigung erhalten, nachdem sie ihre Absicht erklärt hat, Schutz oder Anerkennung als Flüchtling zu beantragen. Eine Schutzgenehmigung folgt auf eine Statusentscheidung. § 45 schützt die Vertraulichkeit des Antrags; § 47 bildet den Grundsatz der Nichtzurückweisung ab. Danach darf eine Person nicht an einen Ort zurückgebracht werden, an dem das rechtlich geschützte Risiko besteht. Entscheidungen zu Flüchtlingsstatus und Rechtsmitteln richten sich nach §§ 43 und 44. Schutzgenehmigungen können Bedingungen zu öffentlicher Ordnung, Regierungsanforderungen und weitere vom Permanent Secretary festgelegte Bedingungen enthalten. Religiöse Aktivitäten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Ein Schutzstatus führt nicht automatisch zu Daueraufenthalt oder Staatsangehörigkeit. Eine Permanent Residence Permit ist der unmittelbare Status eines Daueraufenthalts. Der Permanent Secretary verfügt nach Regulation 51 über Ermessensspielraum. Antragstellende benötigen in der Regel ein Zuhause auf Fidschi, eine Anwesenheit, die Fidschi oder seinen Staatsangehörigen nützt, und fünf Jahre rechtmäßigen tatsächlichen Aufenthalt. Ehemalige fidschianische Staatsangehörige, einschließlich eines Ehepartners oder Angehörigen in einem berechtigten Fall, können infrage kommen, wenn ihre Anwesenheit Fidschi nützt. Eine Daueraufenthaltserlaubnis gilt fünf Jahre und ist nicht dasselbe wie die Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt, Registrierung oder Einbürgerung erworben werden. Eine Registrierung kann ein im Ausland geborenes Kind eines fidschianischen Staatsangehörigen, ein ausländisches Adoptivkind, ein Kind, dessen Elternteil die Staatsangehörigkeit erwirbt, einen ehemaligen Staatsangehörigen und eine erwachsene Person umfassen, die mit einem fidschianischen Staatsangehörigen verheiratet ist. Ein erwachsenes Kind eines fidschianischen Staatsangehörigen sowie Ehe- oder Einbürgerungsantragstellende benötigen abhängig von der Rechtskategorie möglicherweise drei oder fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag; Besuchs- und Studienzeiten zählen in den einschlägigen Kategorien nicht. Für die Einbürgerung Erwachsener gelten je nach Bestimmung fünf oder zehn Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Staatsangehörigkeitsanträge erfordern eine Prüfung der Voraussetzungen, polizeiliche Berichte, Nachweise guten Leumunds, einen Eid oder eine feierliche Erklärung sowie Geburts-, Pass- und Beziehungsnachweise. Das Recht Fidschis erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit; das Recht des anderen Landes muss gesondert geprüft werden. Anträge werden mit dem vorgeschriebenen Formular eingereicht und enthalten üblicherweise die Passdatenseite, Fotos, die höchstens sechs Monate alt sind, Geburts-, Heirats-, Adoptions- oder sonstige Beziehungsnachweise, ein Führungszeugnis, einen medizinischen Bericht, Schreiben von Förderern, Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen, Finanznachweise, ein Rückflugticket und eine Anschrift. Nicht englischsprachige Dokumente benötigen eine registrierte Übersetzung. Kopien müssen von einem registrierten Friedensrichter oder einer juristischen Amtsperson beglaubigt sein. Unvollständige oder falsche Angaben können die Bearbeitung verhindern, zur Ablehnung führen oder Strafbarkeitsrisiken schaffen. Anträge können online, bei einem Einwanderungsbüro oder über eine Botschaft oder ein Konsulat eingereicht werden. Die reguläre Bearbeitung dauert im Allgemeinen 21 Arbeitstage; Vollständigkeit, Prüfungen und externe Rückmeldungen können die Dauer jedoch verändern. Verlängerungen sollten in der Regel mindestens einen Monat vor Ablauf beantragt werden. Gebühren ändern sich; prüfen Sie deshalb beim Antrag die aktuelle Gebührentabelle des Ministeriums. Die ab 1. August 2025 geltende Gebührenmitteilung führte FJD 650.05 für einen Antrag auf Arbeits-, Aufenthalts- oder sonstige Erlaubnis, FJD 185 für die Erteilung einer Erlaubnis, FJD 136 für einen Studienantrag zuzüglich FJD 185 für die Erteilung, FJD 93 für die Verlängerung eines Besuchsaufenthalts, FJD 650.05 für eine kurzfristige Erlaubnis und FJD 185 für einen Antrag auf Aufhebung des Status als verbotene Einwanderungsperson auf. Die Recherche nennt für Staatsangehörigkeitsanträge FJD 374 für ein Kind unter 18, FJD 506 für ein Kind ab 18, FJD 3.450 für ehemalige Staatsangehörige und FJD 5.750 für eine Einbürgerung. Sicherheitsleistungen, medizinische Untersuchungen, Übersetzungen, Beglaubigungen und Rückreise können zusätzliche Kosten verursachen. Visum- und Erlaubnisbedingungen bestimmen, was die Inhaberin oder der Inhaber tun darf. Nicht genehmigte Arbeit, Studium oder geschäftliche Tätigkeit kann zur Aufhebung, Ablehnung, Einstufung als unerwünschte Person, Entfernung oder Abschiebung und zur Inhaftierung während eines laufenden Verfahrens führen. Das Immigration Act kann auch die Rückforderung damit verbundener Kosten ermöglichen. Gegen eine Ablehnung, abgelehnte Verlängerung, Änderung, Auflage, Aufhebung oder Entscheidung über einen Flüchtlingsantrag kann in der Regel innerhalb von 21 Tagen schriftlich beim Minister nach § 58 Berufung eingelegt werden. Die Berufung wird beim Director of Immigration eingereicht, nennt die Gründe und erfordert die vorgeschriebene Gebühr. Die aktuelle Berufungsgebühr beträgt FJD 929; der Minister soll innerhalb von 21 Tagen entscheiden. Bei Staatsangehörigkeitsentscheidungen ist nach § 21 und den Rules von 2021 das Citizenship Appeals Tribunal zuständig. Eine Aufhebung des Status als verbotene Einwanderungsperson ist ein gesonderter Antrag; warten Sie vor einer Reise die Entscheidung ab.
Einwanderungsrecht auf Fidschi
Das Einwanderungsrecht auf Fidschi regelt Einreise, Visa, Aufenthaltserlaubnisse, Arbeit und Studium, Familienaufenthalt, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Ein Visum wird vor der Einreise geprüft; eine Erlaubnis berechtigt zu einem bestimmten Aufenthalt, einer Tätigkeit oder einem Status. Beides ersetzt nicht die Einreisekontrolle bei der Ankunft. Die passende Genehmigung hängt von Zweck, Dauer, persönlichem Status und den erforderlichen Nachweisen ab.
Tipp
Wählen Sie die Einwanderungserlaubnis für die Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausüben werden, denn Besucher-, Arbeits-, Studien-, Familien-, Schutz- und Aufenthaltsstatus haben unterschiedliche Grenzen. Bereiten Sie vollständige Nachweise vor und kalkulieren Sie neben den amtlichen Gebühren auch Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Medizin-, Sicherheitsleistungs- und Reisekosten. Halten Sie sich an alle Bedingungen, beantragen Sie Verlängerungen rechtzeitig und notieren Sie Fristen für Rechtsmittel.

