Der Code civil, eingeführt durch Loi n°003/AN/18/8ème L und 2019 durch Lois n°47/AN/19 und n°54/AN/19 geändert, regelt Rechtsfähigkeit, bürgerliche Rechte, Staatsangehörigkeit, Personenstand, Wohnsitz, Verträge, Eigentum, Erbschaft und Haftung. Der Code de la famille, Loi n°152/AN/02/4ème L, enthält den allgemeinen familienrechtlichen Rahmen für Ehe, Scheidung, Abstammung, Erbfolge und Zuwendungen. Der Code de Procédure Civile, Loi n°004/AN/18/8ème L, regelt Zivilklagen, Verhandlungen, Berufungen und verfahrensbezogene Vollstreckung. Die Gerichtsorganisation wurde außerdem durch Gesetze aus den Jahren 2019 und 2020 angepasst. Nach dem Zivilrecht erlangt eine Person Rechtsfähigkeit und bürgerliche Rechte. Die Regeln betreffen Privatsphäre, körperliche Unversehrtheit, Staatsangehörigkeit, Geburt, Ehe, Tod, Berichtigung von Personenstandseinträgen, Wohnsitz und Abwesenheit. Die Volljährigkeit beginnt mit 18 Jahren. Bei Minderjährigen können je nach Situation und Fähigkeit, persönliche oder finanzielle Angelegenheiten zu regeln, Emanzipation, Vormundschaft, Pflegschaft oder Familienbeistand gelten. Eine Adoption unterliegt besonderen Voraussetzungen, darunter eine Mindestdauer der Ehe bei Ehepaaren und eine Altersvoraussetzung für unverheiratete Antragstellende. Familienangelegenheiten können unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen. Ehe, Scheidung, Abstammung, Sorge, Unterhalt, Vormundschaft, Geschäftsunfähigkeit, vermisste Personen, Wakfs, Schenkungen und Testamente fallen im Allgemeinen nach dem Code de la famille vor das Gericht für Personenstandsangelegenheiten (Tribunal de Statut Personnel, TSP). Ein Paar kann bei der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten die zivilrechtliche Familienrechtsordnung wählen; auch unverheiratete Personen können eine solche Wahl erklären, sofern das Gesetz es erlaubt. Für diese zivilrechtliche Ordnung ist die Zivilkammer des Gerichts erster Instanz (Tribunal de Première Instance, TPI) zuständig. Sind sich die Eltern über die anzuwendende Ordnung uneinig, gilt der Code de la famille. Zivilrechtliche Verpflichtungen können aus einem Rechtsgeschäft, einem rechtlich relevanten Ereignis oder dem Gesetz entstehen. Ein Vertragsschluss kann Verhandlungen, Angebot und Annahme, Stellvertretung, einen Vorzugsvertrag oder ein einseitiges Versprechen umfassen. Die Gültigkeit hängt von Zustimmung, Rechtsfähigkeit, Vertragsgegenstand und erforderlicher Rechtsgrundlage ab. Ein Mangel kann zur Nichtigkeit führen. Wer ein Recht oder eine Leistung geltend macht, muss dies im Allgemeinen beweisen; wer sich auf die Erfüllung oder Beendigung einer Verpflichtung beruft, weist das entsprechende Ereignis nach. Soweit keine Sonderregel gilt, sind Beweise grundsätzlich mit allen Mitteln möglich. Zu den üblichen zivilrechtlichen Verträgen gehören Kauf-, Miet-, Werk- und Darlehensverträge, Verwahrung, Auftrag, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Treuhandgestaltungen (fiducie). Eine künftige Forderung muss gegebenenfalls im Sicherungsregister eingetragen werden; auch eine fiducie kann dort eintragungspflichtig sein. Betrifft sie unbewegliche Rechte, kann zusätzlich eine Eintragung im Grundstücksbuch erforderlich sein. Das Sachenrecht unterscheidet bewegliche und unbewegliche Sachen, Eigentum, Besitz und Innehabung. Es umfasst außerdem Zuwachs, Miteigentum, Wohnungseigentum, Nießbrauch, Gebrauchs- und Wohnrechte, Erbbaurecht, Überbaurecht und Grunddienstbarkeiten. Dschibuti verwendet Eigentumstitel und digitalisierte Grundstücksbücher. Übertragungen von unbeweglichem Eigentum erfordern im Allgemeinen Eintragung und Bekanntmachung. Das Grundstückstitelsystem wurde durch Loi n°006/AN/18 überarbeitet, um die Titelsicherheit zu verbessern und Übertragungen zu vereinfachen. Bei der Vollstreckung einer Hypothek können ein Notar, eine förmliche Zahlungsaufforderung, Prüfung oder Veröffentlichung durch den Grundstücksregisterführer und eine öffentliche Versteigerung beteiligt sein. Ein Erbfall tritt mit dem Tod ein und wird gewöhnlich am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person abgewickelt. Die Regeln betreffen Erben, überlebende Ehepartner, Rechte des Staates, Annahme oder Ausschlagung, Nachlassverzeichnisse, herrenlose Nachlässe, einvernehmliche oder gerichtliche Teilung, Pflichtanteile, Schenkungen und Testamente. Das TSP ist für Erbschaft, Schuldenabrechnung und Verteilung ein üblicher gerichtlicher Anlaufpunkt. Eine Nachlassakte kann einen Eigentumstitel, eine Sterbeurkunde des Standesamts (Etat-Civil), eine Bescheinigung über Tod und Erben oder eine Eigentumsbescheinigung des TSP, einen unterzeichneten Antrag auf Arabisch und eine Bankbestätigung erfordern, wenn Geld geteilt wird. Zivilrechtliche Haftung kann sich aus einem Vertrag oder aus einem Verhalten außerhalb eines Vertrags ergeben. Ein Anspruch kann auf Ersatz körperlicher, materieller oder Umweltschäden gerichtet sein, darunter Verkehrsschäden, fehlerhafte Produkte oder Beeinträchtigungen durch Nachbarn. Die klagende Person muss den Schaden, den ursächlichen Zusammenhang und die maßgebliche Verantwortlichkeit darlegen; Beweise können grundsätzlich mit allen Mitteln erbracht werden. Vertragliche Haftungsbegrenzungen oder -ausschlüsse können zulässig sein, schließen die Haftung für Personenschäden jedoch im Allgemeinen nicht aus. Verbraucher-, Arbeits- und Strafrecht bleiben eigene Rechtsgebiete, wenn sie den Hauptgegenstand bilden. Zum Zivilgerichtssystem gehören das TPI und dessen Zivilkammer, das TSP, Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof (Cour Suprême). Für eine Zivilklage sind Prozessführungsbefugnis, Rechtsfähigkeit und ein berechtigtes Interesse erforderlich. Ein Verfahren vor der Zivilkammer des TPI beginnt über die Geschäftsstelle (greffe) und folgt dem Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens. Ein TSP-Verfahren kann mit einem unterschriebenen schriftlichen Antrag oder einer persönlichen Erklärung beginnen, die der Gerichtsschreiber (greffier) protokolliert. Der Antrag nennt die Parteien, ihre Identität und ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort sowie den Anspruch. Ein gerichtlich protokollierter Vergleich kann vollstreckt werden. Die unterlegene Partei kann die Kosten tragen; ein Urteil kann, soweit die geltenden Regeln es erlauben, vorläufig vollstreckbar sein. Einspruch und Berufung sind unter den vorgeschriebenen Bedingungen möglich. Das Gerichtssystem sieht Sitze von TPI und TSP in Ras-Dika, Balbala, Dikhil und Obock vor, mit Berufungszuständigkeiten für Ras-Dika und Boulaos, Balbala und Arta, Dikhil und Ali Sabieh sowie Obock und Tadjourah. Wo vor Ort kein Gericht besteht, können auswärtige Anhörungen stattfinden. Bestehende Gerichte können anhängige Verfahren behalten, bis ein neues Gericht tatsächlich eingerichtet ist. Für die Zivilkammer des TPI ist für bestimmte Kategorien eine Zuständigkeitsgrenze von 500.000 FDJ Hauptforderung oder 100.000 FDJ monatlichem Einkommen beziehungsweise Mietzins im ersten oder letzten Rechtszug angegeben. Offizielle TSP-Dienstinformationen nennen für Schulden, Mieten sowie Zivil- oder Handelssachen eine Grenze von 5.000.000 FDJ; die genaue Zuständigkeitsverteilung sollte anhand der aktuellen Verfahrensvorschriften geprüft werden. Den TSP-Dienstinformationen zufolge lädt ein Richter die Parteien innerhalb von drei Wochen nach Einreichung vor; die Verhandlung soll spätestens 15 Tage nach Eingang stattfinden. Die Einspruchsfrist beträgt im Allgemeinen zehn Tage ab Zustellung, die Berufungsfrist zwei Monate. Eine allgemeine Dauer gewöhnlicher Zivilverfahren ist nicht festgestellt; tatsächlich hängt sie von Gericht, Belegen, Zustellung, Verhandlungen und einer möglichen Berufung ab. Ein Gerichtsvollzieher (huissier de justice) ist landesweit für Zustellungen, Benachrichtigungen und die Vollstreckung von Urteilen oder anderen vollstreckbaren Titeln zuständig. Er kann außergerichtliche oder gerichtliche Forderungen verfolgen und auf Grundlage einer Ermächtigung Unterstützung durch öffentliche Gewalt beantragen. Ein Notar erstellt öffentliche Urkunden und kann Teile der Hypothekenvollstreckung übernehmen, darunter unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Versteigerung. Gebühren sind geregelt. Die aufgeführten Angaben zur Prozesskostenhilfe beziehen sich auf das TPI und Einkommen unter 100.000 FDJ monatlich; für eine Person mit drei unterhaltsabhängigen Kindern gilt ein Schwellenwert von 150.000 FDJ. Genannte staatlich übernommene Beträge sind 75.000 FDJ für einen Anwalt vor dem TPI, 50.000 FDJ in der Berufung, 15.000 FDJ für einen Antrag und 25.000 FDJ für ein Eilverfahren. Für Gerichtsvollzieher sind 4.000 FDJ je Urkunde, 10.000 FDJ je Bericht und 20.000 FDJ für eine Räumung aufgeführt. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; ein allgemeiner aktueller Betrag ist nicht angegeben. Als Öffnungszeiten der Gerichtsregistratur sind Sonntag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr aufgeführt. Die zivilrechtlichen Rechte ausländischer Staatsangehöriger können von vertraglicher Gegenseitigkeit abhängen. Ausländische Staatsangehörige können in Dschibuti wegen dort mit einer dschibutischen Partei eingegangener Verpflichtungen verklagt werden. Anträge zum Personenstand laufen üblicherweise über Etat-Civil oder die zuständige Geschäftsstelle; Grundstücksangelegenheiten betreffen die Grundstückssicherung (conservation de la propriété foncière), Notare und Grundstücksbücher. Vor einer unmittelbar bevorstehenden Klage, Übertragung, Nachlassverteilung oder Vollstreckung sollten der aktuelle Stand der Gerichtseinrichtung, Gebührenordnungen und spätere Gesetzesänderungen bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Zivilrecht in Dschibuti
Das private Zivilrecht in Dschibuti regelt Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Organisationen, darunter Personen, Verträge, Eigentum, Familie, Erbschaft, Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. Der zentrale Rahmen besteht aus dem Code civil, dem Code de la famille und dem Code de Procédure Civile; für allgemeine Zivilsachen und Fragen des Personenstands gelten unterschiedliche Gerichte und Verfahren. Rechte, Fristen, Gebühren und Rechtsbehelfe hängen vom Sachgebiet, Gericht, Streitwert und beteiligten Rechtsstatus ab.
Tipp
Behandeln Sie einen zivilrechtlichen Fall in Dschibuti als Entscheidung über Rechtsgebiet, zuständiges Gericht, Beweise und Fristen, nicht als einheitliches Verfahren. Klären Sie, ob die Sache vor das TPI oder das TSP gehört, sichern Sie die Belege für den Anspruch und prüfen Sie vor der Einreichung aktuelle Zuständigkeitsgrenzen, Gebühren und den Gerichtsstand. Nutzen Sie eine Schlichtung, wenn sie den Streit lösen kann, und planen Sie die Vollstreckung gesondert ein, falls die Gegenseite nicht nachkommt.

