Dschibuti hat einen zersplitterten, nach Alter und Rolle gegliederten Rahmen statt einer Institution, die den gesamten Lebensverlauf abdeckt. Kinder und Minderjährige sind unter 18 Jahre alt, Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren; junge Menschen werden häufig als 15- bis 24-Jährige definiert. Kinder unter 18 Jahren machten 2023 35,6 % der Bevölkerung aus, Jugendliche 19,9 %. Mehr als 60 % der Bevölkerung sind jünger als 25 Jahre. Eine nationale Übersicht über Dienste für Menschen über 60 Jahre wurde nicht erstellt. Demografische Zahlen allein zeigen daher nicht, welche Pflege im Alter verfügbar ist. Die Personenstandsregistrierung ist eine Grundlage für mehrere spätere Rechte und Dienste. Geburten werden beim Standesamt (état civil) nach papiergestützten oder manuellen Verfahren registriert. Eine Geburtsurkunde erleichtert Identifizierung und Schulzugang und ist später für das Wahlrecht relevant. Zu den üblichen Unterlagen einer Bildungsakte eines Kindes gehören ein Kinderidentitätsdokument und ein Gesundheitsheft; für ausländische Kinder können zudem Aufenthaltserlaubnis und Reisepass erforderlich sein. Eine aktuelle landesweite Gebühren- und Fristenordnung ist nicht in einem verifizierten Verzeichnis dokumentiert. Fehlende Dokumente können den Zugang zu zweiten Bildungswegen oder nicht-formaler Bildung wie LEC erschweren. Das Ministerium für Nationale Bildung und Berufsausbildung (Ministère de l’Éducation Nationale et de la Formation Professionnelle (MENFOP)) beaufsichtigt den wichtigsten Bildungsweg. Der Vorschulzugang beginnt im Allgemeinen mit drei Jahren, die Grundschule mit sechs Jahren. Öffentlicher Grundschulunterricht ist im Alter von 6 bis 16 Jahren verpflichtend und kostenlos; der Staat gewährleistet den Zugang. Eltern sollen ihre Kinder anmelden und den regelmäßigen Schulbesuch unterstützen. 2024 erreichte der Zugang zur Grundschule 99,2 %. Die Teilnahme an Vorschulbildung lag bei 28,5 %, mit einem Ziel von mindestens 40 % bis 2030. Der Abschluss der Sekundarstufe lag insgesamt bei 79 %, bei Mädchen bei 77 %, in Städten bei 75 % und auf dem Land bei 31 %. Diese Unterschiede wirken sich auf spätere Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten aus. Die Unterstützung für junge Menschen konzentriert sich darauf, sie in der Bildung zu halten und beim Eintritt ins Berufsleben zu unterstützen. Technische und berufliche Angebote sind weiterhin begrenzt. Gemeinschaftliche Entwicklungszentren (Community Development Centers) werden als lokale Ausbildungszentren genutzt. Zu den Zusagen gehören 1.500 Ausbildungsplätze, Möglichkeiten für Freiwilligenarbeit und Verbindungen zwischen Berufs- und Hochschulwegen. Die Jugendarbeitslosigkeit lag laut einer Basiszahl von 2017 bei etwa 75 % für 15- bis 24-Jährige; etwa 25 % waren weder beschäftigt noch in Bildung oder Ausbildung, kurz NEET. Der Eintritt ins Arbeitsleben ist im Allgemeinen ab 16 Jahren möglich. Beschäftigte zwischen 16 und 18 Jahren haben gleiche Arbeitsrechte, doch gelten Einschränkungen für Hausarbeit, Hotels, Bars und Betriebe, in denen Getränke ausgeschenkt werden. Eine Ausnahme gilt für Restaurants, die ausschließlich als Restaurants betrieben werden. Eine Heirat ist laut Artikel 163 des Zivilgesetzbuchs ab 18 Jahren zulässig. Für die Eintragung beim Standesamt sind im Allgemeinen aktuelle, höchstens drei Monate alte Geburtsauszüge, Ausweisdokumente, eine Ledigkeitsbescheinigung, eine Ehefähigkeitsbescheinigung, Zeuginnen oder Zeugen und gegebenenfalls ein Vertrag erforderlich. Für die Registrierung der Geburt eines Kindes wird eine Heiratsurkunde benötigt. Das Familiengesetzbuch behandelt außerdem Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Abstammung, Vormundschaft, Erbfolge, Geschäftsunfähigkeit und Emanzipation. Die Nationale Sozialversicherung CNSS (Caisse Nationale de Sécurité Sociale) deckt im formellen Sozialversicherungssystem Altersrente, Hinterbliebenenversorgung, Invalidität und Arbeitsunfälle ab. Die Familienleistung gilt für formal Beschäftigte und gleichgestellte Gruppen mit unterhaltsberechtigten, dort wohnhaften Kindern. Sie umfasst höchstens sechs Kinder und beträgt 1.400 FDJ pro Monat je Kind, zahlbar vierteljährlich. Anspruchsberechtigt können ein Vater, eine angestellte geschiedene oder verwitwete Mutter oder eine alleinstehende angestellte Mutter sein, wenn der Ehepartner arbeitslos ist. Gemeldete Beschäftigte im Privat- und halbstaatlichen Sektor können 26 Wochen Mutterschutz erhalten. Die Entschädigung wird je zur Hälfte von CNSS und Arbeitgeber getragen und für Zeiträume von 8, 6 und 12 Wochen gezahlt. Ein entsprechender allgemeiner Anspruch für informell Beschäftigte wurde nicht festgestellt; der Zugang zum Sozialschutz bleibt daher begrenzt. 2019 waren 4 % der Kinder sozial abgesichert, während 12 % der Bevölkerung mindestens eine Leistung erhielten. Für die reguläre CNSS-Altersrente sind Registrierung, ein Mindestalter von 60 Jahren und eine Beitragszeit erforderlich. Für Jahrgänge ab 1951 beträgt die erforderliche Beitragszeit 25 Jahre. Der Antrag kann bis zu drei Monate vor dem 60. Geburtstag eingereicht werden. Nach Erreichen des 60. Lebensjahrs entsteht der Anspruch ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung; die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Ab 55 Jahren kann eine anteilige Rente verfügbar sein, ab 50 Jahren eine vorgezogene Rente bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit. Eine hinterbliebene Ehepartnerin oder ein hinterbliebener Ehepartner kann unter den geltenden Voraussetzungen 50 % der Rente der verstorbenen Person erhalten; Waisen können 30 % teilen. Unterstützung bei Behinderungen besteht, ist aber auf mehrere Stellen verteilt. Die 2018 gegründete ANPH koordiniert die Inklusion. Die CMI (Carte Mobilité Inclusion) dokumentiert eine Behinderung und kann Zugangsvorteile, Vorrang in Schule und Beruf, eine Sozialleistung für die betroffene Person oder ihre gesetzliche Vertretung sowie Vorteile bei öffentlichen Diensten ermöglichen. Sozialarbeitende der ANPH bewerten Anträge und können Rollstühle, weiße Blindenstöcke, Krücken, Braille-Geräte, Hörgeräte und andere Hilfsmittel für selbstständige Fortbewegung vermitteln. Angebote sind in Djibouti-ville, Arta, Ali-Sabieh, Tadjourah, Dikhil und Obock dokumentiert. Kinder mit mehrfachen Behinderungen können an CAOR vermittelt werden. Normalerweise sind ein Behinderungsnachweis und ein ärztliches Attest erforderlich. Einheitliche landesweite Gebühren und Bearbeitungsfristen gibt es nicht. Eine allgemeine Langzeitpflegeleistung für alle Altersgruppen oder ein stationäres Altenpflegesystem wurde nicht festgestellt. Kinderschutz greift, wenn Minderjährigen familiäre Unterstützung fehlt, sie auf der Straße leben, Vernachlässigung der Bildung, Missbrauch, sexuelle oder wirtschaftliche Ausbeutung, Betteln, Menschenhandel, organisierte Kriminalität oder elterliche Handlungsunfähigkeit drohen. Der Rechtsrahmen zum Schutz von Minderjährigen von 2015 sieht besondere Behandlung in Jugendstrafsachen vor. Bei unmittelbarer Gefahr können Behörden eine sichere Unterbringung veranlassen und Eltern oder gesetzliche Vertretungen vorladen; Jugendrichter, Staatsanwaltschaft und soziale Dienste können einbezogen werden. UNICEF unterstützt Überweisungswege, Sozialarbeitende und Anlaufstellen zum Zuhören. Dürren, Überschwemmungen und andere Klimaschocks können das Haushaltseinkommen, den Schulbesuch und grundlegende Dienste beeinträchtigen. Ein Konsortium mit UNICEF, IOM, WFP, dem Italienischen Roten Kreuz, dem Roten Halbmond von Dschibuti und der Regierung plante 2026 eine 24-monatige Unterstützung für mehr als 41.000 Menschen in den fünf Regionen und städtischen Gebieten. Geld- und Sachleistungen sowie Sozialschutzmaßnahmen hängen vom Programm und der Zielgruppe ab und begründen keinen allgemeinen Anspruch. Ländliche und stadtrandnahe Haushalte, Mädchen, Geflüchtete und Zugewanderte, Menschen mit Behinderungen, einkommensarme Haushalte und von Klimafolgen betroffene Gemeinschaften haben häufig zusätzliche Zugangshürden, darunter Dokumentationsanforderungen. Gemeinschaftliche Unterstützung kann Lücken schließen, ist aber fallspezifisch und kein landesweiter Ersatz für formelle Dienste.
Lebensphasen in Dschibuti
Lebensphasen in Dschibuti werden durch Alter, Bildung, Arbeit, familiäre Pflichten, Behinderung und Pflegebedarf geprägt. Formelle Unterstützung verteilt sich auf Standesämter, Bildungsbehörden, Sozialversicherung, Stellen für Menschen mit Behinderungen, soziale Dienste und Jugendämter, statt bei einer einzigen nationalen Stelle für alle Lebensphasen zu liegen. Der Zugang ist bei Geburtenregistrierung, öffentlicher Bildung, Sozialversicherung, Unterstützung bei Behinderungen und Kinderschutzverfahren am stärksten. Informell Beschäftigte, ländliche Haushalte, Menschen mit Behinderungen und von Vertreibung oder Klimaschocks betroffene Haushalte stoßen jedoch auf größere Lücken.
Tipp
Behandeln Sie Unterstützung in den verschiedenen Lebensphasen in Dschibuti als mehrere getrennte Zugangsfragen und nicht als eine einzige nationale Dienstleistung. Sichern Sie zuerst Identitätsdokumente und wenden Sie sich anschließend je nach Bedarf an die zuständige Stelle für Bildung, Arbeit, Sozialversicherung, Behinderung oder Schutz. Gehen Sie nicht davon aus, dass informelle Arbeit, Gemeinschaftshilfe oder Krisenprogramme dieselben Ansprüche wie die formelle Absicherung bieten.

