Die Stellenvermittlung erfolgt über das Nationale Beschäftigungsamt (Office National de l’Emploi, ONEM), die staatliche Arbeitsvermittlung der Demokratischen Republik Kongo. Eine kostenlose Anmeldung mit einer Stellensuchendenkarte (carte de demandeur d’emploi) ist bei einer ONEM-Stelle auf Provinz- oder Gemeindeebene möglich. Dafür werden in der Regel zwei Passfotos, ein aktueller Lebenslauf und vorhandene Schul- oder Studiennachweise benötigt. ONEM bietet Registrierung, Informationen, Berufsberatung, psychotechnische Tests, Schulungen, Stellenvermittlung und Berufspraktika. Stellenangebote können über onem.cd und Mikuba zugänglich sein. Private Arbeitsvermittlungsagenturen benötigen eine vorherige ONEM-Genehmigung und eine Akkreditierung durch das Arbeitsministerium. Für die Veröffentlichung eines Stellenangebots kann eine vorherige ONEM-Genehmigung erforderlich sein; die aktuelle Durchsetzung und der zuständige Einreichungsweg sollten geprüft werden. Nicht überprüfbare Vermittlungsgebühren sollten nicht bezahlt werden. Der Arbeitgeber wählt Beschäftigte anhand der Anforderungen der Stelle, ihrer Qualifikationen und Erfahrung aus. Nach dem Arbeitsgesetzbuch kann ein Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag sollte Angaben zu Arbeitgeber und beschäftigter Person, CNSS-Nummern, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, Art und Form der Arbeit, Entgelt und Zusatzleistungen, Arbeitsort, Dauer, Kündigungsfrist, Beginn sowie Ort und Datum des Vertragsschlusses enthalten. Auch die gesundheitliche Eignung, die Stellensuchendenkarte und eine Erklärung zur Versetzung der beschäftigten Person können in den Unterlagen vorkommen. Für die ONEM-Prüfung sind vier Exemplare erforderlich. Nach Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags kann das ONEM-Visum innerhalb von höchstens 15 Werktagen eingeholt werden; die beschäftigte Person kann den Antrag einreichen. Die beschäftigte Person sollte ein unterzeichnetes Vertragsexemplar aufbewahren. Der gesetzliche Mindestlohn für gewöhnliche Beschäftigte beträgt gemäß Dekret Nr. 25/22 (Décret n°25/22) seit Januar 2026 21.500 CDF pro Tag. Von Mai bis Dezember 2025 waren es 14.500 CDF pro Tag. Die Berechnung beruht auf sechs Arbeitstagen pro Woche, 26 Tagen pro Monat und 312 Tagen pro Jahr. Für agroindustrielle und pastorale Tätigkeiten können besondere Umsetzungsregeln gelten. Die tatsächliche Bezahlung sollte mit der Kategorie, einem Kollektivvertrag, der Zahlungswährung und der Gehaltsabrechnung abgeglichen werden. Die allgemeine Arbeitszeit ist auf 45 Stunden pro Woche und neun Stunden pro Tag begrenzt, sofern keine besonderen Branchenregeln oder Ausnahmen gelten. Beschäftigte verrichten die vereinbarte Arbeit, befolgen rechtmäßige Anweisungen, halten Sicherheits- und Gesundheitsregeln ein, erscheinen zur Arbeit und schützen ihnen anvertrautes Eigentum und vertrauliche Informationen. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten Vertrag, Ausweiskopien, Gehaltsabrechnungen, Zahlungsnachweise und schriftliche Mitteilungen aufbewahren. Die Arbeitsinspektion ist für Kontrollen am Arbeitsplatz zuständig; die konkrete rechtliche Beurteilung einzelner Streitfälle fällt in den Bereich des Arbeitsrechts. Der Nationale Sozialversicherungsfonds (Caisse Nationale de Sécurité Sociale, CNSS) registriert nach dem Arbeitsgesetzbuch versicherte Beschäftigte, darunter Tagelöhner und gelegentlich Beschäftigte sowie Haus- und Dienstpersonal, sofern kein Sonderstatus gilt. Der Arbeitgeber meldet die Einstellung innerhalb von höchstens 15 Werktagen. Die CNSS-Registrierung und Ausstellung der Karte sollen spätestens zehn Tage nach Antragstellung erfolgen. Beschäftigte sollten CNSS-Nummer und -Karte, gemeldeten Lohn und Beiträge überprüfen. In der Praxis fehlen bei informeller Arbeit oft ein schriftlicher Vertrag, eine Gehaltsabrechnung, ein ONEM-Visum oder ein CNSS-Eintrag; das stellt nicht automatisch eine gesetzliche Ausnahme dar. Bei abhängiger Arbeit sind Weisungsgebundenheit und Entgelt wichtiger als die Bezeichnung der Tätigkeit. Für ausländische Beschäftigte gehören ein regulärer Aufenthalt und eine Arbeitserlaubnis zu den Voraussetzungen für die CNSS-Registrierung. Nach den Regelungen von 2025 ist vor einer Beschäftigung auf Vertragsbasis eine Karte für ausländische Beschäftigte erforderlich. Je nach Fall können Vorrangregeln für Staatsangehörige, vorbehaltene Berufe, Quoten und Anforderungen an Ausbildung und Wissenstransfer gelten. An diesen Verfahren sind Arbeitgeber, ONEM und Arbeitsministerium beteiligt; eine einheitliche Zeit- oder Kostenschätzung ist nicht möglich. Bei einem Wechsel von Arbeitgeber, Beruf oder Arbeitsort sollten die neuen Vertragsbedingungen, ein mögliches ONEM-Visum oder die Mitteilung über die Versetzung der beschäftigten Person sowie gegebenenfalls eine CNSS-Aktualisierung geprüft werden. Eine automatische Übertragbarkeit zwischen informeller und formeller Arbeit sollte nicht vorausgesetzt werden. Bergbau, Bau, Landwirtschaft, Hausarbeit und öffentlicher Dienst unterscheiden sich hinsichtlich Zugang, Risiken und Verfahren. Das Arbeitsgesetzbuch gilt für vertraglich Beschäftigte im öffentlichen Dienst; verbeamtete Personen und andere Sondergruppen fallen nicht automatisch darunter. Der Arbeitgeber kümmert sich üblicherweise um Vertrag, Entgelt und Meldungen; ONEM ist für Registrierung, Vermittlung und Vertragsvisa zuständig, CNSS für Sozialversicherung und Beiträge, das Arbeitsministerium für Regeln und Politik und die Arbeitsinspektion für die Aufsicht. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Ablauf, Kündigung, Vereinbarung oder rechtmäßige Entlassung enden. Beschäftigte sollten eine schriftliche Mitteilung, die Schlussabrechnung, ein Arbeitszeugnis oder, sofern verfügbar, einen Tätigkeitsnachweis sowie eine Aktualisierung ihres CNSS-Status verlangen. Kündigungsfristen und Abfindungen hängen vom Vertrag, der Beschäftigungsdauer, dem Beendigungsgrund, dem Kollektivvertrag und den aktuell geltenden Regeln ab. Zugang und Umsetzung unterscheiden sich erheblich in Kinshasa, Haut-Katanga, Lualaba, Nord-Kivu, Ituri und ländlichen Provinzen. ONEM-Daten für 2019 bis 2023 erfassen 21.954 offene Stellen, 77.125 Vermittlungen und 254.216 Stellensuchende; etwa 70 Prozent der gemeldeten Stellenangebote stammten aus fünf Provinzen, und die ONEM-Abdeckung lag bei ungefähr zehn Prozent. Diese Verwaltungsdaten bilden den nationalen Arbeitsmarkt nicht vollständig ab.
Beschäftigung in der Demokratischen Republik Kongo
Beschäftigung in der Demokratischen Republik Kongo umfasst Arbeitssuche, Arbeitsvertrag, Entgelt, Arbeitsalltag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Formelle Beschäftigung bietet dokumentierte Arbeitsbedingungen und Sozialschutz; viele Tätigkeiten sind jedoch informell, saisonal oder werden ohne schriftlichen Vertrag ausgeübt. Je nach Schritt sind ONEM, CNSS, Arbeitsinspektion, Arbeitsministerium und Arbeitgeber zuständig.
Tipp
Betrachten Sie eine Beschäftigung in der Demokratischen Republik Kongo erst dann als ausreichend abgesichert, wenn Arbeit, Entgelt, Arbeitgeber, CNSS-Status und relevante ONEM-Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind. Formelle Beschäftigung ist besonders hilfreich, wenn Sie regelmäßige Zahlungen und Sozialschutz nachweisen müssen. Bei informeller Arbeit sollten Sie fehlende Unterlagen und die daraus entstehenden Schwierigkeiten beim Nachweis von Entgelt, Arbeitszeit und Beiträgen einplanen.

