Deutschland heißt offiziell Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine parlamentarische Demokratie, ein Rechtsstaat, ein Sozialstaat und ein Bundesstaat. Grundlage der staatlichen Ordnung ist das Grundgesetz. Der Staat schafft verbindliche Regeln und übernimmt gemeinsame Aufgaben. Dazu gehören unter anderem öffentliche Sicherheit, Gerichte, Schulen, soziale Absicherung, Verkehrswege und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Welche Ebene zuständig ist, hängt von der jeweiligen Aufgabe ab. Der Bund regelt Angelegenheiten, die für ganz Deutschland wichtig sind. Die Länder besitzen eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen. Städte, Gemeinden und Landkreise kümmern sich um viele Aufgaben vor Ort, sind aber rechtlich Teile der Länder. Die staatliche Macht ist geteilt. Parlamente beschließen Gesetze, Regierungen und Behörden führen sie aus, und unabhängige Gerichte entscheiden über Streitfälle. Diese Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch verhindern. Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament auf Bundesebene. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit und vertritt dabei die Länder. Die Bundesregierung leitet die Politik des Bundes, während der Bundespräsident vor allem repräsentative und verfassungsrechtliche Aufgaben erfüllt. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten, Gerichte kontrollieren staatliche Entscheidungen, und Betroffene können sich mit vorgesehenen Rechtsmitteln wehren. Niemand darf allein nach persönlicher Willkür eines Amtsträgers behandelt werden. Die Grundrechte schützen Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde. Sie binden staatliche Stellen und schützen Menschen beispielsweise bei Meinungsäußerung, Glauben, Versammlung und persönlicher Lebensgestaltung. Manche Freiheiten dürfen durch allgemeine Gesetze begrenzt werden, wenn auch die Rechte anderer oder wichtige Gemeinschaftsgüter geschützt werden müssen. Der Sozialstaat soll Menschen bei grundlegenden Lebensrisiken unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Zugleich finanziert sich der Staat vor allem durch Steuern und andere öffentliche Abgaben. Seine Möglichkeiten bleiben deshalb von Gesetzen, verfügbaren Mitteln und demokratisch gesetzten Prioritäten begrenzt. Der deutsche Staat lebt nicht nur von Behörden und Wahlen. Menschen können sich in Parteien, Vereinen, Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und öffentlichen Debatten beteiligen. Diese Beteiligung eröffnet Chancen, verlangt aber auch Respekt vor Grundrechten, demokratischen Regeln und unterschiedlichen Meinungen.
Staat in Deutschland
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Seine staatlichen Aufgaben sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Das Grundgesetz bestimmt, wie staatliche Macht begrenzt, kontrolliert und zum Schutz der Menschen eingesetzt wird.
Tipp
Im Alltag begegnet dir der Staat meist durch eine bestimmte Behörde und nicht als eine einzige große Einrichtung. Prüfe deshalb zuerst, ob Bund, Land, Landkreis oder Gemeinde für dein Anliegen zuständig ist. Verlange verständliche Auskünfte und bewahre wichtige Schreiben geordnet auf.

