Für Wohngeld vor einer Ausbildung prüft die Wohngeldstelle mehrere Punkte zusammen. Dazu gehören Wohnsitz, Aufenthaltsstatus, Alter, Haushaltsmitglieder, Miete und Einkommen. Die eigene Wohnsituation macht einen großen Unterschied, etwa eigene Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohnen bei Eltern oder Zusammenleben mit Partner und Kindern. Auch Ausbildungsvergütung, Nebenjob, Unterhalt, Kindergeld und andere Einnahmen können in die Prüfung einfließen. Bei Auszubildenden wird zusätzlich geschaut, ob BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach möglich ist. Wenn eine solche Leistung vorrangig ist, kann Wohngeld ausgeschlossen sein. Die Einkommensgrenzen sind nicht für alle gleich, weil Haushaltsgröße, Miete und Wohnort mitgerechnet werden. Für die Prüfung werden meist Mietvertrag, Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern benötigt. Änderungen bei Einkommen, Miete oder Wohnort müssen später gemeldet werden. Eine Beratung bei Wohngeldstelle, Kommune, Schule oder einer passenden Einrichtung kann klären, ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein könnten.
Voraussetzungen für Wohngeld vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Voraussetzungen für Wohngeld hängen von persönlichen Daten, Wohnsituation und Einkommen ab. Bei Auszubildenden wird zusätzlich geprüft, ob andere Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe vorrangig sind. Ein Antrag lohnt sich nur, wenn Miete, Haushalt und Ausbildungsart zusammenpassen.

