Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Zuständig ist in der Regel die Wohngeldstelle am Wohnort. Vor dem Antrag sollte geprüft werden, ob Wohngeld überhaupt infrage kommt oder ob BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe vorrangig sein können. Für den Antrag werden meist Angaben zu Person, Wohnung, Miete, Einkommen, Ausbildung und Haushaltsmitgliedern benötigt. Häufig gehören Mietvertrag, Nachweis über Mietzahlungen, Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise und Ausweisdokumente dazu. Bei einer Wohngemeinschaft oder bei Wohnen mit Eltern können zusätzliche Angaben zum Haushalt nötig werden. Der Antrag kann je nach Ort schriftlich, persönlich oder online gestellt werden. Fehlende Unterlagen sollten möglichst schnell nachgereicht werden, damit die Bearbeitung nicht liegen bleibt. Änderungen bei Einkommen, Miete, Ausbildungsbeginn oder Wohnsituation müssen der Wohngeldstelle gemeldet werden. Eine Kopie des Antrags und aller Nachweise hilft, spätere Rückfragen leichter zu beantworten.
Antragstellung für Wohngeld vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Antragstellung für Wohngeld läuft über die zuständige Wohngeldstelle. Vor einer Ausbildung sollten Mietvertrag, Einkommensnachweise, Ausbildungsnachweis und Angaben zum Haushalt bereitliegen. Ein früher Antrag hilft, weil die Prüfung Zeit braucht und Unterlagen nachgefordert werden können.

