Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt eine betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung, wenn die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Berechnung können neben dem Grundbedarf weitere anerkannte Ausgaben berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise notwendige Fahrtkosten und Kosten für die Betreuung eigener Kinder. Auch Einkommen wird nach den geltenden Regeln angerechnet und kann die Auszahlung mindern. Welche Beträge berücksichtigt werden, richtet sich nach der Ausbildungsform, der persönlichen Situation und den vorgelegten Nachweisen. Reiche Belege zusammen mit dem Antrag ein und melde Änderungen, etwa bei Einkommen oder Betreuungskosten, zeitnah der Agentur für Arbeit.
Zuschläge vor einer Ausbildung in Deutschland
Zusätzliche Förderbeträge können den berechneten Bedarf an Berufsausbildungsbeihilfe erhöhen, wenn bestimmte persönliche oder ausbildungsbedingte Kosten anfallen. Dazu zählen etwa Kinderbetreuung und notwendige Fahrten; die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und Nachweise im Einzelfall.
Tipp
Prüfe mögliche Zuschläge anhand deiner tatsächlichen Betreuungskosten, Wege und Wohnsituation und belege die Angaben. Einkommen kann die Auszahlung mindern; plane deshalb mit dem von der Agentur für Arbeit berechneten Betrag statt mit einer erwarteten Höchstsumme.

