Die Agentur für Arbeit berechnet die BAB, indem sie den anerkannten Bedarf den berücksichtigten Einkommen gegenüberstellt. Der Grundbedarf bildet den allgemeinen Lebensunterhalt ab; zusätzliche Pauschalen erfassen ausbildungsbedingte Kosten wie Unterkunft oder Fahrtwege, soweit die Förderregeln sie berücksichtigen. Die angesetzten Beträge richten sich nach den geltenden Vorgaben und können sich ändern. Von der Summe des anerkannten Bedarfs zieht die Agentur für Arbeit anrechenbares Einkommen ab. Dazu kann das eigene Einkommen gehören sowie, abhängig von der persönlichen Situation, Einkommen der Eltern oder des Partners. Ein höherer Grundbedarf bedeutet deshalb nicht automatisch eine gleich hohe Auszahlung. Auch ein rechnerischer Bedarf kann durch Einkommen sinken oder ganz entfallen. Die BAB wird für betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen nach den geltenden Voraussetzungen geprüft; eine schulische Ausbildung fällt in der Regel nicht darunter und kann stattdessen für Schüler-BAföG infrage kommen.
Grundbedarf vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) fliesst ein pauschaler Grundbedarf in die Berechnung ein. Er deckt einen Teil des angesetzten Lebensunterhalts ab. Weitere Pauschalen und anrechenbare Einkommen bestimmen mit, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.
Tipp
Plane deine Finanzierung nicht anhand des Grundbedarfs allein: Entscheidend ist, was nach den übrigen anerkannten Kosten und angerechnetem Einkommen tatsächlich als BAB übrig bleibt. Kläre deshalb die voraussichtliche Förderung, bevor du dich auf einen bestimmten Auszahlungsbetrag verlässt.

