Die Agentur für Arbeit zahlt BAB in der Regel monatlich im Voraus. Anspruch und Betrag hängen unter anderem davon ab, ob die Ausbildung förderfähig ist, wo du wohnst und wie weit der Ausbildungsort entfernt ist. Auch Alter und familiäre Situation können eine Rolle spielen. Die Agentur berücksichtigt dein Einkommen sowie gegebenenfalls das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners. Deshalb entspricht die Auszahlung nicht automatisch dem vollen Bedarf. BAB ist vor allem für betriebliche und außerbetriebliche Erstausbildungen vorgesehen; für eine schulische Ausbildung kommt je nach Schulart eher Schüler-BAföG infrage. Stelle den Antrag möglichst früh: BAB wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Prüfe den Bewilligungsbescheid auf Förderzeitraum, monatlichen Betrag und angerechnetes Einkommen. Änderungen bei Einkommen, Wohnsituation oder Ausbildung solltest du der Agentur für Arbeit mitteilen.
Monatlich vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird monatlich ausgezahlt und kann helfen, die Kosten einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung zu decken. Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Bedarf und wird um eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder des Partners vermindert.
Tipp
Plane mit dem bewilligten BAB-Betrag statt mit einer angenommenen Höchstförderung, damit Miete und laufende Kosten tragbar bleiben. Weil der Antragsmonat den frühestmöglichen Förderbeginn bestimmt, lohnt sich frühes Einreichen besonders.

