Änderungen melden vor einer Ausbildung in Deutschland

Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, muss Änderungen melden, die Anspruch oder Auszahlung beeinflussen können. Dazu zählen zum Beispiel ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs, eine Unterbrechung der Ausbildung oder Änderungen bei Einkommen und Wohnsituation.

Tipp

Behandle Änderungen bei Einkommen, Wohnsituation oder Ausbildung als Anlass, deine BAB-Angaben zeitnah mit der Agentur für Arbeit abzugleichen. So lässt sich eher vermeiden, dass eine veraltete Auszahlung später zu einer Rückforderung führt.