Ausbildungsjahre beeinflussen die Vergütung, weil der Lernstand während der Ausbildung wächst. Im ersten Ausbildungsjahr stehen Einarbeitung, Grundlagen und einfache Aufgaben stärker im Vordergrund. In späteren Jahren übernehmen Auszubildende oft mehr Verantwortung und arbeiten selbstständiger. Deshalb nennen viele Ausbildungsverträge unterschiedliche Bruttobeträge für das erste, zweite, dritte und manchmal vierte Ausbildungsjahr. Bei verkürzter oder verlängerter Ausbildung sollte klar sein, welches Ausbildungsjahr für die Vergütung gilt. Tarifverträge können genaue Stufen für die einzelnen Jahre vorgeben, wenn sie für das Unternehmen gelten. Ohne Tarif legt der Vertrag die Beträge fest, solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Wechsel in ein neues Ausbildungsjahr führt nicht automatisch zu einer beliebigen Erhöhung, sondern zu dem Betrag, der im Vertrag oder Tarif vorgesehen ist. Für die Finanzplanung zählen neben der Jahresstufe auch Nettozahlung, Abzüge, Fahrtkosten und regelmäßige Lebenshaltungskosten.
Ausbildungsjahre bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Die Ausbildungsvergütung steigt in vielen Ausbildungen mit jedem Ausbildungsjahr. Der Betrag im ersten Jahr ist meist niedriger als in späteren Jahren, weil Erfahrung und Aufgaben zunehmen. Die genauen Beträge hängen von Beruf, Unternehmen, Tarifbindung, Vertrag und Ausbildungsdauer ab.

