Die vorläufige Bevölkerungs- und Wohnraumerhebung 2024 (RGPHAE) erfasste 12.332.788 Einwohner und 2.251 obdachlose Menschen. Zu den Wohnformen gehören gewöhnliche Häuser, Reihenhäuser, einfache und mehrstöckige Villen, Wohnungen, Bauernhäuser sowie traditionelle Häuser und Hütten. Im Jahr 2020 bestanden 89,4 % der Wände und 86,1 % der Dächer aus guten Materialien, aber landesweit galten nur 15,7 % der Böden als gut; in Städten waren es 65,2 % und in ländlichen Gebieten 9,7 %. Je nach Region und Bauweise sind Lehm, Ziegel, Wellblech, Dachziegel und Stroh verbreitet. Eigentum ist besonders in ländlichen Gebieten verbreitet: 2020 lebten 89,3 % der ländlichen Haushalte in eigenem Wohnraum, gegenüber 44,0 % in Städten. Landesweit mieteten 9,1 % der Haushalte Wohnraum; in Städten waren es 46,4 % und in ländlichen Gebieten 4,6 %. Weitere 6,3 % nutzten Wohnraum kostenlos. In Bujumbura und anderen Städten beeinflussen Grundstückspreise, Erreichbarkeit, Wasser, Strom, Entwässerung und Überschwemmungsrisiken die Wohnverhältnisse besonders stark. Die geprüften Primärquellen belegen kein einheitliches landesweites System für Sozialmieten oder Mietpreisbindung; soziale oder integrierte Siedlungsprogramme hängen von einzelnen Projekten und Zielgruppen ab. Beim Kauf oder Bauen sollte die Eigentumskette geprüft werden. Dazu können eine Grundstücksurkunde (titre foncier) oder ein Grundstückszertifikat (certificat foncier), Identitätsdokumente, Grundstücksgrenzen, Belastungen, ein Kaufvertrag und die Prüfung durch einen Notar gehören. Die Landtitel- und Katasterbehörde (DTFCN) und das Nationale Kataster (Cadastre National) führen Register und Titel; für noch nicht eingetragene Rechte können die kommunale Grundstücksstelle (Service Foncier Communal) und die Anerkennungskommission auf Hügelebene (Commission de reconnaissance collinaire) zuständig sein. Ein Grundstückszertifikat bestätigt ein dingliches Recht, während andere Rechte im kommunalen Register dokumentiert werden. Ohne eine eingerichtete kommunale Stelle kann eine Gemeinde dieses Zertifikat nicht ausstellen. Gewohnheitsrechtliche Nutzungsrechte sind lokal weit verbreitet, aber häufig nicht dokumentiert und deshalb schwerer nachzuweisen. Neubauten, Anbauten und wesentliche bauliche Veränderungen erfordern im Allgemeinen eine Baugenehmigung. Der Antrag wird über die burundische Wohnungsbehörde (OBUHA) oder die zentrale Anlaufstelle (Guichet Unique) eingereicht und kann Pläne, ein Zuteilungsschreiben (lettre d’attribution) oder einen Eigentumsnachweis, einen Katasterauszug, Vermessungsunterlagen, Angaben zu einer Klärgrube (fosse septique) oder Versickerungsgrube (puits perdu), eine Kostenschätzung und Nutzungsregeln erfordern. Für mehrstöckige Gebäude können eine geotechnische Untersuchung und statische Berechnungen erforderlich sein. Nach Angaben der Behörde ist ab einer Kostenschätzung von 100.000.000 FBu eine Bauhaftpflichtversicherung erforderlich. Ohne Genehmigung können ein Baustopp, Sanktionen, nachträgliche Änderungen oder gegebenenfalls ein Abriss folgen; eine einheitliche landesweite Bearbeitungsfrist ist nicht belegt. Das staatliche Baugenehmigungssystem ermöglicht seit 2024 digitale Einreichungen, wobei Status und Gebühren vom zuständigen Portal und Verfahren abhängen. Mietwohnungen werden gewöhnlich über private Vermieter, Vermittler oder persönliche Netzwerke gefunden. Vor einer Zahlung sollten die Miete in FBu, der Zahlungsplan, Vorauszahlungen oder Kaution, zusätzliche Kosten, Reparaturen, Untervermietung, Kündigung und Übergabe schriftlich festgehalten werden. Außerdem sollten Eigentum oder Bevollmächtigung des Vermieters, Quittungen, Fotos, Zählerstände, Wasser- und Stromanschlüsse, Sanitäranlagen, Entwässerung, Überschwemmungsrisiken und die Gebäudesicherheit geprüft werden. Der frühere Eintrag zum Dekret-Gesetz Nr. 1/25 vom 30.07.1977 (Décret-Loi n°1/25) ist als aufgehoben gekennzeichnet; alte Mietobergrenzen oder Fristen sollten daher ohne aktuelle Prüfung nicht übernommen werden. Die Pflichten von Mietern und Vermietern hängen vom Vertrag und vom anwendbaren Recht ab, sodass allgemeine Aussagen zu Kautionen, Kündigungsfristen oder Rückzahlungen nicht zuverlässig sind. Für Kauf, Bau, Grundstückserwerb oder die Entwicklung von Mietwohnungen bietet KCB ein Wohnungsdarlehen für in Burundi lebende Burundier, die Diaspora und dort lebende Nicht-Burundier an. Die maximale Laufzeit für Wohnzwecke beträgt 20 Jahre, und die Finanzierung reicht im Allgemeinen bis zu 75 % des Wertes; für Bujumbura nennt das Produkt bis zu 75 %, für Gitega und Ngozi dagegen 60 %. Nach den Produktinformationen beginnt der Zinssatz bei 14 %. Typische Nachweise sind genehmigte Pläne, eine Baugenehmigung, ein Eigentumsnachweis oder eine amtliche Recherche, eine Bewertung, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Versicherungen. Genehmigung, Zinssatz und Tragbarkeit hängen vom Produkt und der individuellen Prüfung ab. Nach einem Verkauf oder einer Übertragung muss die Dokumentenkette vollständig bleiben. Die Eintragung der Eigentumsübertragung (mutation) bei der kommunalen Steuerstelle muss den geprüften Informationen zufolge innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Für ein Grundstückszertifikat werden der Antrag und das Original oder eine beglaubigte Kopie eingereicht; das alte Zertifikat wird annulliert und ein neues ausgestellt. Kommunale Gebühren können nach dem örtlichen Tarif erhoben werden. Das 2026 eingeführte georeferenzierte digitale Eigentümerregister (RPPCUB) erfasst zunächst Eigentümer von Land und Immobilien in Mugere, Mukaza, Ntahangwa, Gitega, Ngozi und Rumonge. Es soll ein georeferenziertes digitales Register der Eigentümer schaffen und ist nicht mit einer Miet- oder Besitzbescheinigung gleichzusetzen.
Wohnen in Burundi
Wohnen in Burundi umfasst private Mietverhältnisse, Eigentum, kostenlos überlassenen Wohnraum, selbst errichteten Wohnraum und lokal anerkannte Nutzungsrechte. Im Jahr 2020 lebten landesweit 84,4 % der Haushalte in eigenem Wohnraum, während Mieten besonders in Städten verbreitet waren. Wohnqualität, Landsicherheit, Versorgungseinrichtungen und Baugenehmigungen unterscheiden sich je nach Ort und Grundstück erheblich.
Tipp
Behandle in Burundi den Eigentums- oder Mietnachweis, den Zustand des Grundstücks und die laufenden Kosten als getrennte Prüfungen. Mieten ermöglicht in Städten oft einen leichteren Zugang, während Kauf oder Eigenbau stärker von Grundstücksdokumenten, Genehmigungen und Finanzierung abhängen. Zahle erst, wenn Vertrag, Nachweise, Übergabe und Versorgungsanschlüsse eindeutig dokumentiert sind.

