Der Wahlprozess umfasst die Registrierung als Wähler, die Ausstellung einer Wahlkarte (carte d'électeur), die Prüfung der Kandidaturen, den Wahlkampf, die geheime Stimmabgabe, die Auszählung und die Prüfung von Beschwerden. Rechtsgrundlage sind die Verfassung von 2018 und das Wahlgesetz in der durch das Organgesetz Nr. 1/12 vom 5. Juni 2024 geänderten Fassung. Zuständig ist die Unabhängige Nationale Wahlkommission (CENI), die aus sieben unabhängigen Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden per Dekret ernannt, nachdem die Nationalversammlung (Assemblée nationale) und der Senat (Sénat) sie jeweils in einer getrennten Abstimmung mit absoluter Mehrheit bestätigt haben. Auf Provinz- und Gemeindeebene arbeiten provinziale Wahlkommissionen (CEPI) und kommunale Wahlkommissionen (CECI); im Wahllokal führt das Wahllokalbüro (Bureau de vote) die Wahl und die erste Auszählung durch. Burundi umfasst fünf Provinzen, 42 Gemeinden, 451 Zonen und 3.044 Hügel oder Nachbarschaften (collines ou quartiers). Für die Wahlen 2025 registrierte die CENI vom 22. bis 31. Oktober 2024 insgesamt 5.963.917 Wähler in 4.246 Registrierungszentren und 15.633 Einheiten. Insgesamt wurden vom 12. bis 15. Mai 2025 5.914.498 Karten abgeholt; die verbleibenden 39.419 Karten konnten bis zum 2. Juni abgeholt werden. Wer seine Karte nicht erhält, kann sich mit der Quittung (récépissé) an die CECI wenden und eine Ersatzkarte beantragen. Die Wahlen zur Nationalversammlung und zu den kommunalen Räten (conseils communaux) fanden am 5. Juni 2025 statt, die Senatswahl am 23. Juli und die Wahlen zu den Räten der Hügel oder Nachbarschaften sowie zu deren Vorstehern am 25. August. Die nächste nationale Wahl ist für 2027 vorgesehen; Zum Zeitpunkt der Recherche stand noch kein genaues Datum fest. Die Präsidentschaftswahl ist eine Direktwahl, für die die absolute Mehrheit erforderlich ist; falls nötig, findet nach 15 Tagen ein zweiter Wahlgang statt. Präsidentschaftskandidaten müssen unter anderem von Geburt an die burundische Staatsangehörigkeit besitzen, über 40 Jahre alt sein, in Burundi wohnen, die vollen politischen Rechte besitzen und 200 Unterstützer haben, wobei die gesetzlichen ethnischen und geschlechtsspezifischen Anforderungen gelten. Die Amtszeit dauert sieben Jahre und ist auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten begrenzt. Die Mitglieder der Nationalversammlung werden direkt gewählt. Die Provinz bildet den Wahlkreis, Parteien und Koalitionen treten mit geschlossenen Listen an, und unabhängige Kandidaten können ebenfalls kandidieren. Die Listen müssen ethnisch gemischt und geschlechterausgewogen sein; höchstens zwei von drei aufeinanderfolgenden Kandidaten dürfen derselben ethnischen Gruppe angehören, und mindestens eine Person muss eine Frau sein. Eine Partei benötigt mindestens zwei Prozent der landesweit abgegebenen Stimmen, während ein unabhängiger Kandidat im Wahlkreis mindestens 40 Prozent benötigt. Die Nationalversammlung hat mindestens 100 Sitze, bildet ein Verhältnis von 60 Prozent Hutu und 40 Prozent Tutsi ab, sieht mindestens 30 Prozent Frauen vor und umfasst zusätzlich drei kooptierte Twa-Mitglieder. Der Senat wird indirekt durch Wahlkollegien gewählt, die aus Mitgliedern der kommunalen Räte bestehen. Jede Provinz entsendet zwei Delegierte aus verschiedenen ethnischen Gruppen; die Wahl findet in getrennten Wahlgängen mit absoluter Mehrheit und, falls nötig, einem zweiten oder dritten Wahlgang statt. Kandidaten müssen mindestens 35 Jahre alt sein, die burundische Staatsangehörigkeit besitzen, über die vollen Rechte verfügen und dürfen keine einschlägige Verurteilung haben. Der Senat umfasst zusätzlich drei kooptierte Twa-Mitglieder und muss mindestens 30 Prozent Frauen enthalten. Im Jahr 2025 bestand er aus zehn gewählten und drei kooptierten Senatoren, insgesamt 13 Mitgliedern. Kommunale Räte werden direkt und nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Parteien und Koalitionen verwenden geschlossene Listen, während unabhängige Kandidaten einzeln antreten; jeder Rat hat mindestens 25 Mitglieder, berücksichtigt die Zonen und muss mindestens 30 Prozent Frauen enthalten. Ein unabhängiger Kandidat benötigt mindestens zehn Prozent der Stimmen. Die CENI kann ethnische oder geschlechtsspezifische Ungleichgewichte korrigieren. Der Rat wählt anschließend sein Präsidium und den Gemeindeverwalter mit absoluter Mehrheit, mit weiteren Wahlgängen, falls nötig. In Hügeln und Nachbarschaften wählen die Stimmberechtigten geheim fünf Ratsmitglieder und den Vorsteher der Einheit. Nach der CENI-Regel für 2025 durften höchstens drei Kandidatennamen auf dem Stimmzettel stehen; mehr als drei Namen machten ihn ungültig. Wähler, die nicht schreiben konnten, durften eine wahlberechtigte Person als Schreiber auswählen. Wahlberechtigte müssen sich registrieren, ihre Karte oder das anerkannte Ersatzdokument vorlegen und die Regeln für die Stimmabgabe und den Wahlkampf einhalten. Vorübergehende Ausschlüsse können Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder bestimmte Schutz- und Verbotsmaßnahmen umfassen. Bei den Parlamentswahlen 2025 durften auch Burundier im Ausland wählen; für lokale Wahlen war der Wohnsitz in Burundi erforderlich. Eine allgemeine Briefwahl oder eine amtliche Wahlgebühr wurde nicht dokumentiert. Kandidatenkosten oder Kautionen konnten anhand der geprüften Primärquellen nicht zuverlässig bestimmt werden. Der Wahlkampf beginnt normalerweise 21 Tage vor dem Wahltag und endet 48 Stunden vorher. 2025 waren die Wahllokale typischerweise von 6:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Das Wahllokalbüro prüft die Eintragung im Wählerverzeichnis und die Karte, stellt den geheimen Stimmzettel bereit und verwendet unauslöschliche Tinte. Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person und ein Wechsel des Wahllokals unterliegen besonderen Regeln der CENI. Nach der Auszählung erstellt das Wahllokal ein Wahlprotokoll (procès-verbal); CECI, CEPI und CENI führen die Ergebnisse zusammen. Die CENI veröffentlicht vorläufige Ergebnisse, während das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) Beschwerden prüft und die endgültigen Ergebnisse nationaler Wahlen bestätigt. 2025 bestätigte es die Ergebnisse der Parlamentswahl: 111 Abgeordnete, darunter 108 von CNDD-FDD und drei kooptierte Twa-Mitglieder, unter ihnen 44 Frauen. Im Senat waren sechs der 13 Mitglieder Frauen; alle zehn direkt gewählten Sitze gingen an CNDD-FDD.
Wahlen in Burundi
Wahlen in Burundi bestimmen öffentliche Ämter auf nationaler, kommunaler und lokaler Ebene. Wahlberechtigt sind burundische Staatsangehörige ab 18 Jahren, die ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen und sich zuvor registriert haben. Die Unabhängige Nationale Wahlkommission organisiert den Prozess von der Registrierung bis zu den vorläufigen Ergebnissen.
Tipp
Plane deine Teilnahme an Wahlen in Burundi nach dem jeweiligen Amt und deinem Wohnort. Prüfe frühzeitig deine Registrierung, deine Wahlkarte und die aktuellen Anweisungen der CENI, da für nationale und lokale Wahlen unterschiedliche Anforderungen und Verfahren gelten. Behandle vorläufige Ergebnisse nicht als endgültig und notiere die Fristen für Beschwerden aus den amtlichen Bekanntmachungen.

