Burundis öffentliche Medienlandschaft umfasst RTNB, die burundische Presseagentur (Agence Burundaise de Presse (ABP)), burundische Presseveröffentlichungen (Publications de Presse Burundaise (PPB)) und CIEP. RTNB bietet zwei Fernsehsender als Livestreams und zwei UKW-Radiostreams an. Zu den unabhängigen, gemeinschaftlichen und digitalen Medien gehören unter anderem Iwacu, Bonesha FM, Yaga Burundi und SOS Médias Burundi. Eine Umfrage von EU und Immar aus dem Jahr 2021 sowie spätere Sekundärberichte weisen dem Radio eine jährliche Reichweite von 89 Prozent zu. Daher bleibt Radio für ländliche und weniger gut angebundene Gebiete besonders relevant. Der Zugang zu digitalen Medien erfolgt hauptsächlich über Mobilfunknetze, Festnetz-Internet, Satelliten- und Bezahlfernsehen sowie Videoplattformen. Nach Angaben der Agentur für die Regulierung und Kontrolle der Telekommunikation (Agence de Régulation et de Contrôle des Télécommunications (ARCT)) gab es im zweiten Quartal 2025 drei Mobilfunknetzbetreiber: ECONET LEO, VIETTEL BURUNDI und ONATEL. Sie meldete 3.604.455 mobile Internetanschlüsse, 4.853 Festnetz-Internetanschlüsse, eine Anschlussdurchdringung von 29,265 Prozent und eine Mobilfunkdurchdringung von 71,01 Prozent. Die Anschlusszahlen entsprechen nicht der Zahl einzelner Nutzer. Eine einheitliche landesweite Übersicht über Datentarife, Medienabonnements oder Streamingkataloge gibt es nicht. Canal+ Burundi und RTNB arbeiten bei der Fernsehversorgung zusammen; ein unabhängiger, landesweit etablierter burundischer Video-on-Demand-Dienst ist nicht dokumentiert. Der Nationale Kommunikationsrat (Conseil National de la Communication) ist die unabhängige Verwaltungsbehörde für Print-, audiovisuelle und elektronische Medien sowie für ausländische Medien, die in Burundi verbreitet werden. Er überwacht unter anderem Medienpluralismus, den Zugang zu Quellen, die Unabhängigkeit öffentlicher und privater Medien, den Schutz der Würde von Kindern und Jugendlichen sowie den Medienzugang während Wahlen. Ein Online-Medium muss beim Rat und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Erklärung einreichen; nach mehr als 90 Tagen Inaktivität ist eine neue Erklärung erforderlich. Radio- und Fernsehsender benötigen außerdem eine technische Genehmigung der ARCT. In Bujumbura kann die Knappheit verfügbarer Frequenzen die Lizenzierung inaktiver Sender beeinflussen. Artikel 31 der Verfassung Burundis schützt die Meinungsfreiheit. Das Pressegesetz, geändert durch Gesetz Nr. 1/21 vom 12. Juli 2024, hat mehrere Straftatbestände teilweise entkriminalisiert, darunter Beleidigung, verleumderische Behauptungen, Beleidigung staatlicher Stellen, Falschmeldungen, öffentliche Unsittlichkeit, verleumderische Anzeige sowie bestimmte Verletzungen der Privatsphäre und der Unschuldsvermutung. Andere Straftaten, darunter solche im Zusammenhang mit Sicherheit, ethnischem Hass oder anderen Verbrechen, unterliegen weiterhin dem Strafgesetzbuch. Medienorganisationen und Journalisten müssen daher die Grundsätze der Genauigkeit, der Privatsphäre und der Unschuldsvermutung, das Verbot der Aufstachelung sowie Anforderungen an öffentliche Ordnung und Sicherheit beachten. Während Wahlen dürfen vorläufige Ergebnisse nur mit Zustimmung der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) veröffentlicht werden. Das Ministerium für Kommunikation und Medien erkennt Online-Medien und Inhaltsersteller ebenfalls als Teil der öffentlichen Informationslandschaft an. Plattformen wie WhatsApp, Facebook und YouTube dienen der Nachrichtenverbreitung, Diskussion und Beteiligung. Gleichzeitig bestehen Risiken wie Überwachung, Sperrungen, Festnahmen, Drohungen, Angriffe und Selbstzensur. Der Rat setzte Yaga Burundi am 27. März 2025 vorübergehend aus und erlaubte die Wiederaufnahme des Betriebs am 14. April 2025. Verfahren gegen Bonesha FM, Nderagakura und andere Online- oder Gemeinschaftsjournalisten wurden ebenfalls im April 2025 gemeldet. Der RSF-Index 2026 führt Burundi auf Rang 119 von 180 mit einer Punktzahl von 46,14. Für Kinder und Jugendliche umfasst das Mandat des Rates den Schutz ihrer Würde. Ein einheitliches landesweites burundisches System für Altersfreigaben, Kindersicherungen oder eine besondere Online-Sicherheitsaufsicht ist nicht dokumentiert. Bei der Berichterstattung über sensible Fälle müssen Medienorganisationen die Privatsphäre von Kindern schützen und identifizierende Angaben vermeiden. Junge Menschen beteiligen sich über Yaga, Kanäle von Inhaltserstellern und Influencern, Radioprogramme und Onlinegruppen an der öffentlichen Kommunikation. Öffentliche Beteiligung findet außerdem über Radiosendungen mit Anrufen, öffentliche Übertragungen, lokale Radiosender, Kommentare und Gruppen in sozialen Netzwerken sowie über den wahlbezogenen Medienzugang nach den Regeln des Rates und der CENI statt. Die Kosten hängen hauptsächlich von Sendezeit oder Datenvolumen, dem Gerät, der Stromversorgung und gegebenenfalls vom Bezahlfernsehen ab. Gebühren und Bearbeitungszeiten für Medienerklärungen und Lizenzen wurden nicht zuverlässig veröffentlicht. Das geplante Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen wurde am 10. Juni 2026 vom Ministerrat gebilligt; sein parlamentarischer Status und seine Verkündung sind noch nicht bestätigt. Für die Weiterverbreitung, Aufzeichnung, Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe von Rundfunkprogrammen ist eine Genehmigung erforderlich; die Schutzfrist für Rundfunksendungen beträgt 50 Jahre.
Medien in Burundi
Medien in Burundi umfassen vor allem Radio, Fernsehen, die Presse, Online-Dienste und soziale Plattformen. Radio hat eine besonders große praktische Reichweite, während der Internetzugang durch Netzabdeckung, Geräte, Stromversorgung und Datenkosten weiterhin begrenzt ist. Die zuständige Medienaufsicht reguliert Medieninhalte, doch Journalismus bleibt trotz formaler Pressefreiheit rechtlichen und persönlichen Risiken ausgesetzt.
Tipp
Nutzen Sie in Burundi die Zugangsmethode, die zu Ihrer Netzabdeckung, Stromversorgung und Ihren monatlichen Kosten passt: Radio ist bei schwachen Verbindungen meist die robustere Option, während mobile Daten für aktuelle und interaktive Inhalte geeignet sind. Behandeln Sie Veröffentlichungen im Internet und Rundfunk nicht als rechtlich oder praktisch risikofrei, da Genehmigungen, Persönlichkeitsrechte, Wahlregeln und Urheberrechte konkrete Folgen haben können. Planen Sie für journalistische oder öffentliche Beiträge zusätzliche Sicherheits- und Datenschutzprüfungen ein.

