Die endgültige Volkszählung von 2022 erfasste 165.158.616 Einwohner. Muslime stellten 91,08 Prozent, Hindus 7,96 Prozent, Buddhisten 0,61 Prozent, Christen 0,30 Prozent und Angehörige anderer Religionen 0,06 Prozent. Die muslimische Bevölkerung ist überwiegend sunnitisch. Schiitische, ahmadische, sufische, Baul-, Baha'i-, animistische und indigene Glaubensgemeinschaften sowie kleine atheistische Gruppen bilden weitere Teile der religiösen Landschaft. Buddhistische Gemeinschaften leben besonders in den Chittagong Hill Tracts und im Raum Chattogram; der Anteil der Hindus ist in Sylhet vergleichsweise hoch. Je nach Gruppe verbinden indigene Gemeinschaften buddhistische, christliche oder eigene Glaubensformen. Nach Artikel 2A der Verfassung ist der Islam Staatsreligion. Gleichzeitig gewährt die Verfassung dem Hinduismus, Buddhismus, Christentum und anderen Religionen gleichen Status sowie das Recht, ihren Glauben zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten. Artikel 12 behandelt den Säkularismus, den Ausschluss von Kommunalismus und religiöser Verfolgung sowie das Verbot, Religion für politische Bevorzugung oder gegen andere Gruppen zu missbrauchen. Artikel 41 erlaubt religiösen Gemeinschaften außerdem, eigene Einrichtungen zu gründen, zu erhalten und zu verwalten. Schulen dürfen Schülerinnen und Schüler nicht zur Teilnahme am Unterricht oder an Zeremonien einer anderen Religion zwingen. Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten beaufsichtigt staatliche Zuschüsse, religiöse Feiertage, Hadsch (Hajj) und Umra (Umrah) sowie Pilger- und Delegationsprogramme. Die Islamic Foundation unterstützt unter anderem Moscheen, Imame, islamische Bildung, Hadsch-Dienste und religiöse Pflichtabgaben (Zakat) für bedürftige Menschen. Die Bangladesh Waqf Administration ist für dauerhaft gewidmete religiöse Stiftungen (Waqf) zuständig. Eine Stiftung wird typischerweise durch eine beim Grundbuchamt (Sub-Registry) errichtete Urkunde vorbereitet, die eine genaue Grundstücksbeschreibung, die Stiftungskategorie und Angaben zur Verwaltungsperson oder zum Ausschuss enthält; anschließend folgen die Umschreibung oder Berichtigung der Grundstücksunterlagen sowie eine Prüfung durch die Waqf-Verwaltung, die Bezirksverwaltung oder einen Inspektor. Bei der Registrierung können eine Listennummer und eine EC-Nummer vergeben werden. Die vorgeschriebenen Gebühren sind beim Grundbuchamt zu zahlen. Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Moscheen, Tempel, Kirchen, Pagoden, Eid-Gebetsplätze, Friedhöfe und hinduistische Verbrennungsplätze (Shmashan). Der Zuschussantrag ist kostenlos; als Ziel werden 90 Arbeitstage genannt. Eine Bescheinigung oder Empfehlung des örtlichen Vorsitzenden, des zuständigen Verwaltungsbeamten auf Upazila-Ebene (Upazila) oder eines Parlamentsmitglieds kann erforderlich sein. Hinduistische, buddhistische und christliche Religious Welfare Trusts unterstützen Einrichtungen, Feste, Bildung, Wohlfahrt, Stipendien sowie die Ausbildung von Priestern und Mönchen. Religiöse Bildung wird innerhalb des Nationalen Lehrplan- und Lehrbuchamts (NCTB) nach Religionszugehörigkeit in islamische, hinduistische, buddhistische und christliche Fächer aufgeteilt. In der Praxis kann der Zugang zu nichtislamischem Unterricht eingeschränkt sein, wenn eine Schule keine geeignete Lehrkraft hat. Der formale islamische Bildungsweg des Bangladesh Madrasah Education Board führt von Ibtedayee oder Furquania über eine Madrasa-Qualifikation ungefähr auf dem Niveau eines SSC-Abschlusses (Dakhil) und eine Madrasa-Qualifikation ungefähr auf dem Niveau eines HSC-Abschlusses (Alim) zu den Stufen Fazil und Kamil. Die Regeln für die Gründung und Anerkennung privater Dakhil- und Alim-Madrasas wurden 2025 geregelt. Für den Hadsch, die islamische Pilgerfahrt nach Mekka, bestehen staatliche und private Wege. Für die Registrierung sind unter anderem eine Vorregistrierungsbescheinigung und ein Reisepass erforderlich; das offizielle Hadsch-Portal bietet die Suche nach Pilgern, die Überprüfung von Agenturlizenzen und einen Beschwerdekanal. Für 2026 wurde eine Vorregistrierungseinzahlung von 350.000 BDT genannt. Für 2027 wurden als Anmeldeschluss der 26. September 2026, als möglicher Beginn der Visumerteilung der 28. Januar 2027 und als Beginn der Flüge der 8. April 2027 angegeben. Gebühren, Pakete und Kontingente ändern sich jährlich und sollten daher vor der Registrierung im offiziellen Portal geprüft werden. Die Umra sollte über lizenzierte Anbieter und gemäß den offiziellen Vorgaben organisiert werden. Zu den veröffentlichten religiösen Feiertagen im Jahr 2026 gehören Shab-e-Barat am 4. Februar, Shab-e-Qadar am 17. März, Jumah-tul-Bidha am 20. März, Eid-ul-Fitr vom 19. bis 23. März, Buddha Purnima am 1. Mai, Eid-ul-Azha vom 26. bis 31. Mai, Aschura am 26. Juni, Eid-e-Milad-un-nabi am 26. August, Janmashtami am 4. September, Durga Puja und Bijoya Dashami am 20. und 21. Oktober sowie Weihnachten am 25. Dezember. Islamische Daten hängen von der Mondsichtung ab; ein gesetzlicher Feiertag bedeutet außerdem nicht, dass jede Gemeinschaft ihn auf dieselbe Weise begeht. Religiöse Eheschließungen, Scheidungen, Bestattungen und andere Lebensereignisse werden gewöhnlich von der jeweiligen Gemeinschaft und ihrer Geistlichkeit begleitet. Die zivilrechtliche Geburts- und Sterberegistrierung erfolgt dagegen über den Registrar General und das Religionsregister- und Informationssystem von Bangladesch (BDRIS) und ist vom religiösen Ritual getrennt. Für muslimische Eheschließungen verlangt der Muslim Marriages and Divorces (Registration) Act 1974 die Registrierung durch einen Heiratsregister (Nikah Registrar). Bei einer Scheidung muss der Ehemann nach der Muslim Family Laws Ordinance 1961 eine Scheidungserklärung (Talaq) an den Vorsitzenden senden und eine Kopie an die Ehefrau übermitteln; grundsätzlich folgt eine 90-tägige Warte- und Versöhnungsfrist. Eine weitere Eheschließung erfordert die vorherige Genehmigung durch den Schiedsrat (Arbitration Council). Der Hindu Marriage Registration Act 2012 erlaubt eine Registrierung zur Dokumentation, ohne eine nach hinduistischem Ritualrecht geschlossene Ehe allein wegen fehlender Registrierung ungültig zu machen. Der Christian Marriage Act 1872 und der begrenzte gesetzliche Weg nach dem Special Marriage Act 1872 gelten ebenfalls. Ehe, Scheidung und Erbschaft unterscheiden sich daher nach dem jeweils anwendbaren religionsbezogenen Familienrecht. Nach den geprüften amtlichen Quellen gibt es in Bangladesch kein zentrales allgemeines Verfahren zur Registrierung eines Religionswechsels. Konversionen werden gewöhnlich von Gemeinschaften oder Geistlichen begleitet; Artikel 41 schützt die Religionsausübung. Einzelne Konvertierte können dennoch familiärem oder gesellschaftlichem Druck, Belästigung oder sozialer Isolation ausgesetzt sein. Artikel 295A des Strafgesetzbuchs stellt die vorsätzliche und böswillige Beleidigung einer Religion oder religiöser Überzeugungen unter Strafe; möglich sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder beides. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 39 unterliegt gesetzlichen Grenzen. Eine Fatwa ist lediglich eine religiöse Stellungnahme und verleiht örtlichen Geistlichen keine staatliche Befugnis, außergerichtliche Strafen zu verhängen oder Streitigkeiten zu entscheiden. Der praktische Schutz und Zugang ist jedoch nicht überall einheitlich. Hinduistische, buddhistische, christliche, ahmadische, schiitische und indigene Gemeinschaften berichten von Belästigungen, Mobgewalt, Angriffen auf Gebetsstätten sowie Land- und Eigentumsstreitigkeiten. Nach dem politischen Übergang von 2024 dokumentierte das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) Angriffe und Vandalismus gegen Minderheiten; ob ein Vorfall religiös oder politisch motiviert war, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bei Bedrohungen können die Polizei und die örtliche Verwaltung sowie das Online-Beschwerdesystem der Nationalen Menschenrechtskommission (NHRC) in Betracht gezogen werden. Die Sicherheits- und Zugangslage in den Chittagong Hill Tracts kann vom landesweiten Muster abweichen.
Religion in Bangladesch
Bangladesch ist religiös vielfältig, obwohl Muslime mit 91,08 Prozent der Bevölkerung die größte Gruppe bilden. Hindus, Buddhisten, Christen sowie kleinere schiitische, ahmadische, sufische, Baha'i- und indigene Gemeinschaften prägen ebenfalls das religiöse Leben. Die Verfassung schützt die Religionsausübung, während Gesetze, die öffentliche Ordnung und regionale Sicherheitsbedingungen den praktischen Zugang zu Gottesdienst, Bildung und religiösen Einrichtungen beeinflussen.
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