Die einschlägigen Regeln beruhen unter anderem auf dem Ausländergesetz von 1946 (Foreigners Act 1946), dem Registrierungsgesetz für Ausländer von 1939 und seinen Regeln von 1966 (Registration of Foreigners Act 1939 and its Rules of 1966) sowie dem Passgesetz von 1920 (Passport Act 1920). Grundsätzlich ist ein ausländischer Staatsangehöriger jede Person, die nicht die bangladeschische Staatsangehörigkeit besitzt. Artikel 31 der Verfassung schützt jede Person in Bangladesch durch das Recht auf rechtlichen Schutz. Gleichzeitig kann der Staat Einreise, Ausreise, Aufenthalt, Bewegungsfreiheit, Meldepflichten, biometrische Registrierung, medizinische Untersuchungen und bestimmte Tätigkeiten beschränken oder regeln. DIP, die Behörde für Einwanderung und Pässe (Department of Immigration and Passports), bearbeitet Visa, NVR, Visa bei Ankunft (Visa on Arrival), Transitgenehmigungen, Ausreisegenehmigungen und bestimmte Änderungen der Aufenthaltskategorie. NVR bezeichnet den visumfreien Einreisestatus (No Visa Required) und erleichtert berechtigten Personen die Einreise und den Aufenthalt. Bangladeschische diplomatische Vertretungen erteilen Visa außerhalb des Landes. Die Einwanderungsbehörde am Grenzübergang entscheidet über Einreise und Ausreise. Das Innenministerium (Ministry of Home Affairs) legt die Einwanderungs- und Visapolitik fest; die polizeiliche Sicherheitsabteilung (Special Branch) kann Registrierungen und Sicherheitsüberprüfungen durchführen. Bangladesch ist ein Einheitsstaat, doch die praktische Bearbeitung kann je nach Hafen, Flughafen, Behörde und Einzelfall unterschiedlich sein. Ein Visum erlaubt nur den Aufenthalt und die Tätigkeit, die von seiner Kategorie umfasst sind. Touristenvisa erlauben typischerweise Aufenthalte von bis zu drei Monaten und verbieten eine Beschäftigung. Geschäftsvisa können bis zu einem Jahr gültig sein, erlauben gewöhnlich höchstens 90 Tage pro Einreise und berechtigen ebenfalls nicht zur Beschäftigung. Studentenvisa setzen die Zulassung zu einer staatlich anerkannten Einrichtung und einen Finanzierungsnachweis voraus; ihre Verlängerung kann bis zum Ende des Studiums oder höchstens fünf Jahre dauern. Familienvisa gelten unter anderem für ausländische Ehegatten oder Kinder bangladeschischer Staatsangehöriger. Medizinische, religiöse, journalistische, kulturelle, sportliche und investitionsbezogene Visa haben jeweils eigene Voraussetzungen. Für eine Beschäftigung benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer grundsätzlich zusätzlich zum passenden Visum eine Arbeitserlaubnis. Je nach Wirtschaftszweig erteilen oder prüfen BIDA, BEZA, BEPZA, BHTPA, PPA oder das NGO Affairs Bureau die Genehmigung. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis muss grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der ersten Einreise eingereicht werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die bestehende Arbeitserlaubnis aufgehoben werden; Bangladesch muss verlassen werden, und die Person muss mit dem richtigen Visum und einer neuen Erlaubnis wieder einreisen. Eine Beschäftigung mit einem Touristen-, Geschäfts-, Studenten- oder Familienvisum kann den Einwanderungsstatus gefährden. Ein Visum bei Ankunft wird nur an bestimmten Grenzübergängen und grundsätzlich für höchstens 30 Tage mit einmaliger Einreise erteilt. Eine Einladung oder ein anderer Nachweis, Hoteldaten, ein Rückflug und ausreichende Geldmittel können erforderlich sein. Die Berechtigung hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem Einreisezweck, der Verfügbarkeit einer bangladeschischen diplomatischen Vertretung und einer behördlichen Genehmigung ab. Für Transitinformationen widersprechen sich die offiziellen Zeitangaben und nennen entweder 72 oder 96 Stunden; diese Frist sollte vor der Reise bei dem zuständigen Grenzübergang oder einer diplomatischen Vertretung bestätigt werden. Eine Änderung der Visakategorie nach der Einreise ist grundsätzlich ausgeschlossen, wird aber in bestimmten Fällen eines Visums bei Ankunft ausdrücklich zugelassen. Ein Antrag wird normalerweise über das Online-Visumantragssystem (MRV) vorbereitet, anschließend ausgedruckt und mit Reisepass, Nachweisen und Gebühr bei einer zuständigen Visastelle oder diplomatischen Vertretung eingereicht. Der Reisepass muss grundsätzlich noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Gebühren hängen von der Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeitsregeln und bilateralen Abkommen ab und werden nach einer Ablehnung nicht automatisch erstattet. Falsche Dokumente oder Angaben können zu einer Ablehnung, einem mehrjährigen Einreiseverbot oder strafrechtlichen Folgen führen. Die Registrierungspflichten hängen vom Visum, der Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsdauer ab. Die Visapolitik 2026 bestimmt, dass indische und pakistanische Staatsangehörige mit einem mindestens 90 Tage gültigen Visum sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise registrieren müssen. Eine gesonderte Seite der Special Branch nennt dagegen für viele ausländische Staatsangehörige mit Visa, die länger als 90 Tage gültig sind, eine Frist von sieben Tagen und führt Ausnahmen für bestimmte Kategorien auf. Wegen dieses Widerspruchs sollte die zuständige Behörde vor der Einreise nach der derzeit geltenden Frist gefragt werden. Wenn eine Registrierung gilt, können die Meldung der Adresse, Änderungen des Wohnsitzes, Identitätsangaben und Formulare erforderlich sein. Eine Verlängerung sollte mindestens 15 Tage vor Ablauf des Visums beantragt werden. Nach Ablauf fallen grundsätzlich für die ersten 15 Tage 1.000 BDT pro Tag, bis zum 90. Tag 2.000 BDT pro Tag und danach 3.000 BDT pro Tag an; außerdem können Verfahren nach dem Ausländergesetz folgen. Für bestimmte unvermeidbare Ereignisse wie einen Unfall, eine Naturkatastrophe oder eine Flugstornierung können Ausnahmen gelten. Das Innenministerium kann aus medizinischen oder glaubhaften humanitären Gründen Gebühren erlassen oder reduzieren. Nach der Zahlung bei einer Bank kann die Ausreise innerhalb von bis zu sieben Tagen gestattet werden; der Overstay kann im Reisepass vermerkt werden. NVR erleichtert berechtigten bangladeschischen Staatsangehörigen im Ausland, Personen bangladeschischer Herkunft sowie Ehegatten und Kindern bangladeschischer Staatsangehöriger die Einreise und den Aufenthalt. NVR ist weder die bangladeschische Staatsangehörigkeit noch ein automatisches Recht auf dauerhafte Niederlassung. Die aktuelle Gebühr wird mit 80 US-Dollar angegeben; Investoren benötigen unter anderem eine qualifizierende Investition von 100.000 US-Dollar und eine Bescheinigung der zuständigen Investitionsbehörde. Bangladesch hat kein allgemeines Visum für dauerhafte Niederlassung und kein allgemeines gesetzliches Asylverfahren mit einer zentralen Asylbehörde oder einem förmlichen Verfahren zur Anerkennung von Flüchtlingen. Bei Rohingya wird der Status als zwangsvertriebene Staatsangehörige Myanmars (Forcibly Displaced Myanmar Nationals (FDMN)) hauptsächlich verwaltungsmäßig durch die Zusammenarbeit des Beauftragten für Flüchtlingshilfe und Rückführung (Refugee Relief and Repatriation Commissioner), der Sicherheitsbehörden und des UNHCR bearbeitet, insbesondere in Cox's Bazar und auf Bhasan Char. Nach den verfügbaren Informationen erhalten andere Asylsuchende grundsätzlich weder eine allgemeine amtliche Registrierung noch eine Aufenthaltserlaubnis durch ein Asylverfahren. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichtzurückweisung kann dennoch relevant sein; seine innerstaatliche Umsetzung und ein konkreter Rechtsbehelf hängen vom Einzelfall ab. Die Regierung kann nach Artikel 4A der Anordnung zur Staatsangehörigkeit mit vorläufigen Bestimmungen von 1972 (Citizenship (Temporary Provisions) Order 1972) unter vorgeschriebenen Voraussetzungen ein Recht auf dauerhafte Niederlassung gewähren. Für die einschlägigen Bescheinigungen nennen die zuständigen Behörden unter anderem einen Antrag aus Bangladesch, einen Reisepass, Fotos, eine eidesstattliche Erklärung, eine Prüfung und bei Investoren einen Bericht von BIDA. Die amtlichen Angaben zu Mindestinvestition, Gebühr und Bearbeitungszeit widersprechen sich: Eine aktuelle Tabelle nennt 75.000 US-Dollar, 15.000 BDT und sechs Arbeitstage nach den Berichten, während eine andere Seite 7.000 BDT und 90 Arbeitstage nennt. Daher wird kein dauerhafter Status automatisch gewährt. Die Staatsangehörigkeit kann unter anderem durch Abstammung, Einbürgerung, Eheschließung, besondere Investition oder besonderen Beitrag erworben werden. Je nach Weg gehören zu den gesetzlichen Voraussetzungen Aufenthaltszeiten, guter Leumund, ausreichende Kenntnisse der bengalischen Sprache, die Absicht, in der Republik zu wohnen oder ihr zu dienen, sowie eine amtliche Prüfung und Ermessensentscheidung. Für die Einbürgerung werden zwölf Monate ununterbrochener Aufenthalt und insgesamt vier Jahre Aufenthalt während der vorausgegangenen sieben Jahre genannt. Die Angaben zu Verfahren, Gebühren und Bearbeitungszeiten bei Eheschließung und Investitionen unterscheiden sich zwischen den amtlichen Diensten und müssen vor der Antragstellung beim zuständigen Innenministerium bestätigt werden. Nach den Hinweisen von DIP kann eine Visumentscheidung endgültig sein; die geprüften Quellen nennen kein gesondertes gesetzliches Rechtsbehelfsverfahren für jede Visumablehnung. Fragen und Beschwerden können über die diplomatische Vertretung, DIP, das Innenministerium oder den staatlichen Beschwerdekanal (GRS) vorgebracht werden. Im Fall einer Festnahme gelten je nach Rechtsgrundlage besondere Pflichten zur unverzüglichen Vorführung vor oder Überstellung an die Polizei und einen Richter. Wegen der weitreichenden Befugnisse zur Kontrolle und Entfernung von Personen sollte jeder, der mit einer Ablehnung, Festnahme, drohenden Abschiebung oder einem unklaren Einwanderungsstatus konfrontiert ist, frühzeitig fachkundigen Rechtsrat in Bangladesch einholen.
Einwanderungsrecht in Bangladesch
Das Einwanderungsrecht in Bangladesch regelt die Einreise, den Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, Schutzfragen, dauerhafte Niederlassung und Staatsangehörigkeit ausländischer Staatsangehöriger. Visa, Visa bei Ankunft und Sondergenehmigungen bestimmen, wie lange eine Person bleiben und welche Tätigkeiten sie ausüben darf. Je nach Verfahren sind unter anderem die Einwanderungs- und Passbehörde, das Innenministerium, diplomatische Vertretungen, die Einwanderungsbehörde an Grenzübergängen und die Special Branch zuständig.
Tipp
Richten Sie Ihr Visum nach dem tatsächlichen Aufenthaltszweck aus und stellen Sie vor der Einreise sicher, dass die geplante Tätigkeit damit erlaubt ist. Halten Sie Registrierungs-, Verlängerungs- und Arbeitserlaubnisfristen schriftlich fest, weil ein Fehler Ihren Aufenthalt gefährden oder hohe Overstay-Gebühren auslösen kann. Behandeln Sie NVR, dauerhafte Niederlassung, Staatsangehörigkeit und Schutzfragen als getrennte Verfahren mit eigenen Unterlagen und Entscheidungen.

