Der Rechtsrahmen gilt im Allgemeinen für private Fabriken, Geschäfte sowie gewerbliche oder industrielle Betriebe. Zu den Ausnahmen gehören unter anderem Regierungsbüros, Sicherheitsdruckereien, Rüstungsfabriken sowie bestimmte gemeinnützige Bildungs- oder Forschungseinrichtungen; für Regierungsbeschäftigte gilt ein eigenes Regelwerk. Für Beschäftigung in einer Exportverarbeitungszone (EPZ) gelten das Arbeitsgesetz für EPZ von 2019 (Bangladesh EPZ Labour Act 2019) und der Rahmen der Bangladesh Export Processing Zones Authority (BEPZA). Für diese nationale Übersicht wird keine verwaltungs- oder stadtspezifische Abweichung angegeben. Die genaue rechtliche Bewertung kann sich jedoch nach Betriebskategorie, Sektor, Beschäftigtenstatus, Dienstvorschriften sowie Gewerkschafts- oder Tarifverhandlungsstatus ändern. Informelle betriebliche Praxis ersetzt keinen gesetzlichen Anspruch. Das Recht unterscheidet Auszubildende, Ersatzarbeitskräfte, befristet Beschäftigte, Gelegenheitsarbeitskräfte, unbefristet Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte. Zu Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber ein Einstellungsschreiben und einen Lichtbildausweis ausstellen, ein Beschäftigtenregister führen und ein vom Arbeitgeber finanziertes Dienstbuch (service book) bereitstellen. Dienstvorschriften können vorbehaltlich der Genehmigung durch den Chief Inspector oder DIFE einen gleichen oder weitergehenden Schutz als das Gesetz bieten. Die Probezeit beträgt normalerweise sechs Monate bei Büroarbeiten und drei Monate bei anderer Arbeit. Für Fachkräfte kann sie um weitere drei Monate verlängert werden, wenn die anwendbare Regelung dies zulässt. Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Überstunden können die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden und den Jahresdurchschnitt auf 56 Stunden pro Woche erhöhen. Nach mehr als fünf Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten und nach mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens einer Stunde vorgeschrieben. Fabriken und industrielle Arbeitsplätze gewähren im Allgemeinen einen wöchentlichen Ruhetag, während Geschäfte und Betriebe im Allgemeinen eineinhalb Ruhetage gewähren. Überstunden werden mit dem Doppelten des Grundlohns zuzüglich Teuerungszulage (dearness allowance) sowie etwaiger ad-hoc- oder vorläufiger Lohnbestandteile vergütet. Zu den üblichen gesetzlichen Urlaubstagen gehören zehn bezahlte Tage Sonderurlaub und 14 bezahlte Krankheitstage pro Jahr; für Krankheitsurlaub ist ein ärztliches Attest erforderlich. Der Erholungsurlaub erwachsener Beschäftigter in Fabriken, Geschäften, der Industrie und im Straßentransport entsteht im Allgemeinen im Umfang von einem Tag je 18 gearbeiteten Tagen. Außerdem bestehen 13 bezahlte Feiertage pro Jahr. Ein Lohnzahlungszeitraum darf höchstens einen Monat betragen. Löhne müssen im Allgemeinen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ende dieses Zeitraums gezahlt werden. Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen im Allgemeinen innerhalb von 30 Arbeitstagen ausgezahlt werden. Auf Wunsch des Beschäftigten kann die Zahlung bar, per Scheck, über eine Bank oder digital erfolgen; Abzüge sind auf gesetzlich zugelassene Abzüge beschränkt. Mindestlöhne ergeben sich aus sektor-, tätigkeitsstufen- und gebietsspezifischen Lohnverordnungen und nicht aus einem einzigen nationalen Satz. So legte die Lohnverordnung für den Bekleidungssektor von 2023 einen monatlichen Mindestlohn von BDT 12.500 fest; die anwendbare Tätigkeitsstufe und die Zulagen müssen jedoch weiterhin geprüft werden. Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren ist verboten. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren dürfen nur mit einer Tauglichkeitsbescheinigung eines registrierten Arztes und einem Identifikationsausweis arbeiten; für gefährliche Arbeiten gelten Einschränkungen. Arbeitsschutz, Fürsorge, Sicherheitskomitees, medizinische Einrichtungen und Kinderbetreuungspflichten hängen von der gesetzlichen Schwelle des Arbeitsplatzes ab. Der Arbeitgeber muss einen meldepflichtigen Unfall innerhalb von zwei Arbeitstagen DIFE und der Arbeitsbehörde (Department of Labour) melden. Entschädigungen bei Verletzung und Tod richten sich nach dem Gesetz; für einen Entschädigungsanspruch gilt im Allgemeinen eine zweijährige Frist. Der geänderte Rechtsrahmen und die Regeln behandeln außerdem Gewalt und Belästigung einschließlich geschlechtsspezifischer Formen, Diskriminierung, schwarze Listen, Mutterschutz und betriebliche Beschwerdemechanismen. Beschäftigte haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Mindestens 20 Beschäftigte können die Gründung einer Gewerkschaft beantragen. Die Registrierung bleibt jedoch von der mit der Betriebsgröße verbundenen Mitgliederformel abhängig und wird von der Arbeitsbehörde durchgeführt. Eine einzelne Gewerkschaft handelt als Tarifverhandlungsvertretung. Bestehen mehrere Gewerkschaften, wählen die Beschäftigten die Vertretung in geheimer Abstimmung. Eine Tarifverhandlungsvertretung benötigt im Allgemeinen die Unterstützung von mindestens einem Drittel aller Beschäftigten. Kollektive Streitigkeiten werden durch schriftliche Mitteilung, Schlichtung oder Mediation und nach deren Scheitern durch eine Bescheinigung mit anschließender Streik- oder Aussperrungsmitteilung geführt. Ein Streik oder eine Aussperrung beginnt normalerweise sieben bis 14 Tage nach der Mitteilung; in den ersten zwei Jahren gilt für einen neuen oder ausländischen Betrieb ein Streik- und Aussperrungsverbot. Unfaire Arbeitspraktiken und Vergeltungsmaßnahmen wegen Gewerkschaftstätigkeit sind verboten. Das geänderte Kapitel zu den Arbeitsbeziehungen erfasst für bestimmte Zwecke auch Hausangestellte, landwirtschaftliche Beschäftigte, Tagelöhner, befristet Beschäftigte und Beschäftigte digitaler Plattformen. Eine individuelle Beschwerde nach Abschnitt 33 beginnt normalerweise mit einer schriftlichen Beschwerde beim Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen. Der Arbeitgeber untersucht den Fall, hört den Beschäftigten an und erlässt innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung. Läuft die Frist ab oder lehnt der Beschäftigte die Entscheidung ab, kann er im Allgemeinen innerhalb der folgenden 30 Tage beim Arbeitsgericht (Labour Court) Beschwerde einlegen. Für eine Beschwerde oder Berufung nach Abschnitt 33 fällt keine Gerichtsgebühr an. Die LIMA-Beschwerdekanäle (LIMA) von DIFE erfassen unter anderem nicht gezahlte Löhne, rechtswidrige Kündigungen, Arbeitszeit und Urlaub, Unfälle, Arbeitsschutz, Mutterschutz, Belästigung, Kinderarbeit und Sicherheitskomitees. Eine DIFE-Beschwerde ist kostenlos, die Anonymität jedoch eingeschränkt. Die gebührenfreie Hotline ist 16357; die Zielvorgabe der Bürgercharta beträgt 30 Arbeitstage. Das Arbeitsgericht hat die ausschließliche Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Angelegenheiten, die unter das Gesetz fallen. Berufungen an das Arbeitsberufungstribunal (Labour Appellate Tribunal) müssen im Allgemeinen innerhalb von 60 Tagen eingelegt werden; für besondere Lohn- oder Beschwerdeberufungen kann eine Frist von 30 Tagen gelten. Ein Arbeitsgericht kann eine Antwortfrist von höchstens zehn Tagen setzen und diese um höchstens sieben Tage verlängern. Die Zielvorgabe für das Urteil beträgt 60 Tage und kann auf höchstens 90 Tage verlängert werden. Entschädigungsansprüche nach dem Arbeitsrecht werden normalerweise nicht im gewöhnlichen Zivilgerichtsverfahren verfolgt. Die Regeln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden sich nach Beschäftigtenstatus und Grund. Retrenchment bezeichnet die Beendigung, weil die Arbeit weggefallen ist; Regeln zu Lay-off- und Retrenchment-Entschädigungen können gelten. Bei einem unbefristet Beschäftigten erfordert die Beendigung durch den Arbeitgeber im Allgemeinen eine Kündigungsfrist von 120 Tagen bei monatlicher Vergütung oder 60 Tagen bei anderer Vergütung beziehungsweise eine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist sowie gegebenenfalls die gesetzliche Entschädigung oder Abfindung. Ein unbefristet Beschäftigter muss normalerweise mit einer Frist von 60 Tagen kündigen. Ein befristet Beschäftigter muss normalerweise 30 Tage bei monatlicher Vergütung oder andernfalls 14 Tage einhalten. Eine Kündigung wegen Fehlverhaltens erfordert eine schriftliche Anschuldigung, eine Gelegenheit zur Anhörung, eine Untersuchung und Unterstützung für den Beschäftigten. Eine Suspendierung während der Untersuchung darf bis zu 60 Tage dauern; währenddessen ist eine Unterhaltszahlung zu leisten. Eine Entlassung wegen ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit oder andauernder Krankheit kann nach der erforderlichen Wartezeit eine gesetzliche Entschädigung auslösen. Das reguläre Rentenalter beträgt 60 Jahre. Eine Beschwerde nach Abschnitt 33 gegen eine Beendigung nach Abschnitt 26 ist eingeschränkt, unter anderem bei Gewerkschaftstätigkeit, Arglist oder dem Entzug eines gesetzlichen Vorteils. Ansprüche bei Beendigung unterliegen weiterhin der Zahlungsfrist von 30 Arbeitstagen.
Arbeitsrecht in Bangladesch
Das bangladeschische Arbeitsrecht regelt abhängige Beschäftigung, Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Löhne, Sicherheit, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bangladesch. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst bangladeschisches Arbeitsgesetz (Bangladesh Labour Act 2006), bangladeschische Arbeitsregeln (Bangladesh Labour Rules 2015), Regeländerung von 2022 (Rules Amendment 2022) und Änderungsgesetz zum bangladeschischen Arbeitsrecht von 2026 (Bangladesh Labour (Amendment) Act 2026). Die Regelungen gelten für die meisten privaten Fabriken, Geschäfte sowie gewerblichen oder industriellen Betriebe; für den Staatsdienst, EPZ-Beschäftigung und gesetzliche Ausnahmen gelten jedoch eigene Vorschriften. Rechte und Verfahren hängen von der Beschäftigtenkategorie, dem Betrieb und dem Sektor sowie den geltenden Lohnverordnungen ab. Bangladesch hat keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn.
Tipp
Beginnen Sie jede arbeitsrechtliche Entscheidung in Bangladesch mit der Prüfung der anwendbaren Betriebskategorie, der Beschäftigtenkategorie und der sektoralen Lohnverordnung. Bewahren Sie schriftliche Nachweise zu Vertrag, Arbeitszeit, Vergütung, Beschwerden und Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf, weil gesetzliche Fristen kurz sein können und informelle betriebliche Praxis keinen gesetzlichen Anspruch sichert.

