Steuern in Antigua und Barbuda

Antigua und Barbuda erhebt Steuern und Abgaben auf Einkommen, geschäftliche Tätigkeiten, Verbrauch, Immobilien, bestimmte Zahlungen an ausländische Empfänger und Einfuhren. Seit April 2016 gibt es keine lokale Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen, aber Geschäftseinkommen kann weiterhin der Steuer für nicht eingetragene Unternehmen oder der Körperschaftsteuer unterliegen. Für viele Unternehmen sind außerdem die Umsatzsteuer von Antigua und Barbuda, Aufzeichnungen, Steuererklärungen und fristgerechte Zahlungen relevant.

Tipp

Wenn Sie in Antigua und Barbuda ausschließlich Arbeitseinkommen beziehen, wird darauf keine lokale Einkommensteuer erhoben. Selbstständigkeit, ein Unternehmen, Immobilien, Einfuhren oder Zahlungen ins Ausland können jedoch eigene Festsetzungs- und Zahlungspflichten auslösen. Planen Sie Fristen und Liquidität nach Ihren tatsächlichen Tätigkeiten und nicht allein nach Ihrem persönlichen Einkommen.