Beschäftigung in Andorra

Eine Beschäftigung in Andorra erfordert einen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Anmeldung bei der CASS. Ausländische Arbeitskräfte benötigen die passende Einwanderungsgenehmigung. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Mindestlohn 9,05 Euro pro Stunde.

Tipp

Klären Sie vor der Annahme eines Angebots, welche Aufenthalts- und Arbeitsregelung zu Ihrem Wohnort, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Vertragsart passt. Beginnen Sie erst, wenn schriftlicher Vertrag, Einwanderungsgenehmigung und CASS-Anmeldung miteinander übereinstimmen. Vergleichen Sie Angebote nicht nur anhand des Monatsgehalts, sondern auch anhand von Arbeitszeit, Sachleistungen, Urlaub, Überstunden und dem Vertragsende.