Einwanderungsrecht in Afghanistan

Das Einwanderungsrecht in Afghanistan regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Schutz und Einbürgerung. Formale Verfahren laufen hauptsächlich über das Außenministerium, afghanische Auslandsvertretungen, das Innenministerium und das Arbeitsministerium; die praktische Umsetzung hängt häufig von der zuständigen Auslandsvertretung und vom Einzelfall ab. Eine gesondert öffentlich dokumentierte unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist derzeit nicht festgestellt.

Tipp

Plane die Einreise nach Afghanistan strikt nach dem tatsächlichen Aufenthaltszweck und behandle Arbeit, einen längeren Aufenthalt, familiäre Verbindungen, Schutz und Einbürgerung als getrennte Verfahren. Verlasse dich weder für eine Beschäftigung auf ein Touristenvisum noch auf eine automatische Verlängerung, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder eine spätere Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.