Eine Limited Partnership (LP) benötigt mindestens einen General Partner und einen Limited Partner. Der General Partner führt und vertritt die Gesellschaft und trägt damit die aktive unternehmerische Verantwortung. Er haftet unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Limited Partner leistet einen Beitrag und besitzt Kontrollrechte, übernimmt aber grundsätzlich nicht automatisch die Geschäftsführung. Seine Haftung ist grundsätzlich auf den registrierten Haftungsbetrag begrenzt. Offene Beiträge, Rückzahlungen und gesetzliche Ausnahmen können die tatsächliche Haftung jedoch erhöhen. Diese Form kann passen, wenn operative Partner das Unternehmen führen und weitere Partner Kapital bereitstellen möchten, ohne dieselbe Leitungsrolle zu übernehmen. Die unterschiedliche Haftung verlangt eine klare Zuordnung von Beiträgen, Kontrollrechten, Geschäftsführung und Vertretung. Für Gründer, die eine gleichmäßige Leitung und einheitlich begrenzte Haftung aller Beteiligten wünschen, ist die Rollenverteilung einer LP häufig weniger passend.
Eignung einer Limited Partnership für eine Unternehmensgründung in Georgien
Eine LP eignet sich in Georgien für eine gemeinsame Gründung mit klar getrennten aktiven und kapitalgebenden Partnerrollen. Mindestens ein Partner übernimmt Leitung und unbeschränkte Haftung, während ein anderer grundsätzlich mit einem begrenzten Haftungsbetrag beteiligt ist.
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