Eignung einer Limited Partnership für eine Unternehmensgründung in Georgien

Eine LP eignet sich in Georgien für eine gemeinsame Gründung mit klar getrennten aktiven und kapitalgebenden Partnerrollen. Mindestens ein Partner übernimmt Leitung und unbeschränkte Haftung, während ein anderer grundsätzlich mit einem begrenzten Haftungsbetrag beteiligt ist.

Rollen

Eine LP in Georgien benötigt mindestens einen General Partner und einen Limited Partner. Der General Partner führt und vertritt die Gesellschaft und haftet unbeschränkt. Der Limited Partner bringt einen Beitrag ein und besitzt Kontrollrechte, übernimmt aber grundsätzlich nicht automatisch die Geschäftsführung.

Haftung

In einer LP in Georgien haften General Partner unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch. Limited Partner haften grundsätzlich nur bis zu ihrem registrierten Haftungsbetrag. Offene Beiträge, Rückzahlungen und gesetzliche Ausnahmen können ihre tatsächliche Haftung erhöhen.

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