Persönliche Haftung bei der Wahl einer General Partnership für ein Unternehmen in Georgien

In einer GP in Georgien haften alle Partner unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Gläubiger kann dadurch die gesamte Forderung gegenüber einem einzelnen Partner geltend machen. Das private Vermögen jedes Partners ist dem Unternehmensrisiko ausgesetzt.

ヒント

Die GP ist haftungsbezogen nur für Partner geeignet, die nicht nur das eigene Handeln, sondern auch wirksam begründete Verpflichtungen ihrer Mitpartner persönlich tragen wollen. Das Risiko richtet sich nicht nach Beteiligungsquoten und kann einen einzelnen Partner mit der gesamten offenen Forderung treffen. Wegen der dreijährigen Forthaftung für frühere Verbindlichkeiten endet die Risikoposition zudem nicht unmittelbar mit dem Ausscheiden.