Ein passender Bachelorabschluss wird nicht allein anhand seines Titels beurteilt. Massgebend sind Fachgebiet, Studieninhalte, Umfang und Niveau der nachgewiesenen Leistungen. Die Hochschule kann dazu Abschlussurkunde, Notenübersicht, Modulbeschreibungen und weitere Unterlagen prüfen. Bei ausländischen Abschlüssen wird zusätzlich beurteilt, ob Hochschule und Abschlussstufe die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Für konsekutive Masterprogramme bestehen häufig klar bezeichnete fachliche Zugangsprofile. Fehlen einzelne Grundlagen, kann eine Zulassung mit zusätzlichen Studienleistungen erfolgen. Solche Master Auflagen können vor oder während des Masterstudiums zu erfüllen sein und ergeben sich aus dem Zulassungsentscheid. Eine Mindestnote Master gilt nur, wenn das konkrete Programm eine entsprechende Anforderung festlegt. Daneben können Sprachnachweise, Motivationsunterlagen, Empfehlungen oder weitere Auswahlkriterien verlangt werden. Eine Zulassung zu einem anderen Masterprogramm oder an einer anderen Hochschule lässt sich aus einem Entscheid nicht automatisch ableiten. Verbindlich sind die aktuellen Anforderungen des Programms und die individuelle Prüfung durch die Zielhochschule.
Zulassung zu einem Masterstudium in der Schweiz
Die Masterzulassung setzt einen anerkannten Bachelorabschluss voraus, dessen Fachprofil zum gewählten Masterprogramm passt. Die Hochschule vergleicht die bisher erworbenen Studienleistungen mit den fachlichen Anforderungen des Programms. Je nach Ergebnis kann sie direkt zulassen, zusätzliche Leistungen verlangen oder die Bewerbung ablehnen.

