Der Gläubiger sollte zunächst untersuchen, wie sich die Umstrukturierung auf Schuldner, Haftungsmasse, Vermögenszuordnung und bereits bestehende Sicherheiten auswirkt. Eine bloße Vermutung genügt für eine belastbare Begründung nicht; maßgebliche Vertragsunterlagen, Forderungsnachweise und konkrete Veränderungen sollten zusammengestellt werden. Das Sicherungsverlangen muss das betroffene Unternehmen und die Forderung eindeutig bezeichnen sowie erklären, weshalb deren Erfüllung durch die Reorganisation gefährdet sein könnte. Als Absicherung kommen abhängig von Anspruch, Vereinbarung und Verfahren unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, etwa eine Garantie, ein Pfandrecht oder eine andere geeignete Sicherheit. Umfang und Dauer sollten zur gesicherten Forderung passen und schriftlich festgehalten werden. Für die Geltendmachung können besondere Fristen und Verfahrenswege gelten. Die Sicherung ist von der Anmeldung der Forderung und von einem Widerspruch gegen die Reorganisation zu unterscheiden; deshalb muss der Gläubiger prüfen, ob mehrere Schritte parallel erforderlich sind.
Sicherung einer Gläubigerforderung bei der Reorganisation eines Unternehmens in Georgien
Gefährdet eine Reorganisation in Georgien die Erfüllung einer Gläubigerforderung, ist zu prüfen, ob der Gläubiger eine Sicherheitsleistung verlangen kann. Das Sicherungsverlangen sollte Anspruch, Gefährdung und gewünschte Absicherung nachvollziehbar darlegen.
نصيحة
Ein Sicherungsverlangen ist nur belastbar, wenn die Gefährdung der Forderung aus konkreten Folgen der Reorganisation abgeleitet wird. Die gewählte Sicherheit sollte nach Art, Wert und Dauer zur Forderung passen. Forderungsanmeldung, Sicherungsverlangen und Widerspruch sind getrennte Schritte und können parallel erforderlich sein.

