Das Amt prüft zuerst, ob die Schule oder der Bildungsgang nach dem BAföG gefördert werden kann. Dazu können zum Beispiel bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Akademien oder Hochschulen gehören. Eine duale Ausbildung in einem Unternehmen erfüllt diese Voraussetzung meist nicht. Bei einer dualen Ausbildung passt oft Berufsausbildungsbeihilfe besser, besonders wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen können. Neben der Schulform zählt die persönliche Lage. Das Amt prüft Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, Eignung, bisherige Ausbildung und Wohnsituation. Wer bei Beginn des beantragten Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält in der Regel keine Förderung; gesetzliche Ausnahmen können aber greifen. Einkommen, Vermögen, Ausbildungsvergütung, Nebenjob und Unterhalt können den Betrag senken. Einkommen der Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner wird oft ebenfalls einbezogen. Bei Schüler-BAföG kann entscheidend sein, ob eine passende Schule von der Elternwohnung aus erreichbar ist. Nachweise wie Schulbescheinigung, Mietvertrag, Einkommensangaben, Vermögensangaben, Bankverbindung und Aufenthaltsdokumente können verlangt werden. Der Antrag sollte früh gestellt werden, weil BAföG grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird.
Voraussetzungen für BAföG vor einer Ausbildung in Deutschland
BAföG vor einer Ausbildung hängt von der passenden Schulform und der persönlichen Lage ab. Förderfähig sind nicht alle Ausbildungen, sondern nur bestimmte Schulen und Bildungsgänge. Zusätzlich zählen Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und Aufenthaltsstatus.

