BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung und ersetzt nicht automatisch die Ausbildungsvergütung. Für eine Förderung zählt zuerst, ob die Schule oder der Bildungsgang nach dem BAföG förderfähig ist. Dazu können bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Akademien und Hochschulen gehören. Eine duale Ausbildung in einem Unternehmen fällt meist nicht unter Schüler-BAföG. In solchen Fällen prüft die Agentur für Arbeit eher Berufsausbildungsbeihilfe, besonders bei eigener Wohnung oder weiter Entfernung. Schüler-BAföG wird in der Regel als Zuschuss gezahlt, während BAföG im Studium teilweise als Darlehen ausgestaltet ist. Die Anspruchsberechtigung verbindet die Art der Ausbildung mit persönlichen Voraussetzungen. Das Amt prüft zum Beispiel Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, Eignung, Wohnsituation, eigenes Einkommen, Vermögen und Angaben der Eltern. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert oft Monate, weil BAföG grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Die Höhe ergibt sich aus dem anerkannten Bedarf abzüglich anrechenbarer Beträge. Einkommen aus Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder Unterhalt kann die Förderung mindern. Aufstiegs-BAföG gehört zu einem anderen Gesetz und ist nicht dasselbe wie normales BAföG.
Grundlagen zu BAföG vor einer Ausbildung in Deutschland
BAföG unterstützt bestimmte Ausbildungen, wenn Ausbildungsgang und persönliche Lage passen. Bei schulischen Ausbildungen kann Schüler-BAföG möglich sein, bei dualen Ausbildungen ist oft Berufsausbildungsbeihilfe näherliegend. Der Anspruch hängt von Schule, Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und Aufenthaltsstatus ab.

