Beamtenausbildung findet bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen statt. Sie heißt oft Vorbereitungsdienst oder Laufbahnausbildung. Der rechtliche Rahmen unterscheidet sich von einer normalen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Bewerber können während der Ausbildung Beamte auf Widerruf oder Anwärter sein. Die Lernorte sind meist Verwaltung oder Behörde zusammen mit einer Verwaltungsschule oder Fachhochschule. Für den mittleren Dienst wird oft ein mittlerer Schulabschluss verlangt. Für den gehobenen Dienst wird häufig eine Hochschulzugangsberechtigung verlangt, weil die Ausbildung oft mit einem Verwaltungsstudium verbunden ist. Zusätzlich können Auswahltests, Gespräche, gesundheitliche Eignung, Führungszeugnis und Regeln zur Staatsangehörigkeit relevant sein. Die Bezahlung heißt meist Anwärterbezüge und richtet sich nach Laufbahn, Dienstherr und Bundesland. Der Abschluss führt zur Laufbahnbefähigung für einen bestimmten Bereich im öffentlichen Dienst. Er ist nicht dasselbe wie ein frei nutzbarer Berufsabschluss für jeden privaten Beruf. Wer eine Beamtenausbildung prüft, sollte Laufbahn, Dienstherr, spätere Aufgaben, Bezahlung, Bindungen und Wechselmöglichkeiten genau vergleichen.
Beamtenausbildung in Deutschland
Eine Beamtenausbildung ist eine Laufbahnausbildung im öffentlichen Dienst. Sie läuft anders als eine normale duale Ausbildung und führt zu einer Befähigung für eine bestimmte Beamtenlaufbahn. Statt Ausbildungsvergütung erhalten Anwärter meist Anwärterbezüge. Zugang, Auswahlverfahren und spätere Einsatzmöglichkeiten hängen von Laufbahn, Behörde und Bundesland ab.

