Vatikanstadt wendet über das Gesetz LXXI das italienische Strafgesetzbuch von 1889 und die Strafprozessordnung von 1913 an; ergänzt werden sie durch Gesetz VIII. Die amtlichen Vorschriften behandeln unter anderem Straftaten gegen Minderjährige und geschützte Personen, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie weitere von internationalen Übereinkommen erfasste Straftaten. Eine verlässliche amtliche Gesamtkriminalitätsrate oder vollständige Rangliste von Straftaten wurde nicht gefunden. Im Bericht zur Finanzaufklärung 2024 wurden 79 Verdachtsmeldungen registriert, davon 6 von Behörden des Heiligen Stuhls oder des Staates Vatikanstadt. Diese Meldungen betreffen vermutete finanzielle Unregelmäßigkeiten und messen nicht sämtliche Kriminalität in Vatikanstadt. Das Corpo della Gendarmeria dello Stato della Città del Vaticano ist die wichtigste Polizei- und Kriminalpolizeibehörde. Zu seinen Aufgaben gehören Streifen, Zugangskontrolle, Verkehrsüberwachung, Grenz- und zollbezogene Aufgaben, Verwaltungspolizei, Ermittlungen und Gefängnispolizei. Die Direktion für Sicherheits- und Zivilschutzdienste unterstützt Sicherheitsplanung und Schutz; die Päpstliche Schweizergarde schützt bestimmte Personen und Orte und kooperiert mit der Gendarmerie. Die allgemeinen Polizei- und Kriminalpolizeifunktionen verbleiben offiziell bei der Gendarmerie. Der Promotor der Gerechtigkeit und das Gericht des Staates Vatikanstadt gehören zum Justizsystem: Der Promotor nimmt Strafsachen entgegen oder bringt sie voran; das Gericht entscheidet nach geltendem Recht. Die Gendarmerie ist durchgehend im Dienst: mit Patrouillen, bewachten Zugängen an fünf Eingängen, Alarm- und Videoüberwachungsraum, Schnelleinsatzgruppe und Anti-Sabotage-Einheit. Ein verdächtiger Gegenstand ist aus sicherer Entfernung zu melden; halte Abstand und verständige sofort den Einsatzraum oder die Gendarmerie. Die Notfallnummer lautet +39.06.698112. Das Gendarmeriekommando ist unter +39.06.69865140 erreichbar. Dieselbe Nummer wird für Fundsachen veröffentlicht. Der Petersplatz gehört zum Gebiet Vatikanstadts und ist frei zugänglich; seine Sicherheit unterliegt jedoch Vereinbarungen mit italienischen Polizeibehörden. Die Gendarmerie ist außerdem in bestimmten Bereichen zuständig, die vom Lateranvertrag erfasst werden. Extraterritoriale Liegenschaften haben einen Sonderstatus; die zuständige Behörde hängt deshalb vom konkreten Ort und Status der Beteiligten ab. Die Ispettorato di Pubblica Sicurezza presso il Vaticano arbeitet auf italienischem Gebiet mit vatikanischen Behörden zusammen. Bei nicht dringenden Anzeigen kann es verhindern, dass eine Meldung an die falsche Behörde geht, wenn vorher der Ereignisort geklärt wird. Eine gewöhnliche Strafanzeige kann bei der Gendarmerie oder beim Promotor der Gerechtigkeit eingereicht werden. Das Büro des Promotors ist nicht als frei zugängliche Anlaufstelle geöffnet: Ein Termin ist erforderlich, und Einreichungen werden als Papieroriginale angenommen. E-Mail ersetzt keine formelle Einreichung. Für Kopien von Verfahrensunterlagen können Gebühren anfallen; eine eigene Gebühr für eine einfache Strafanzeige wurde nicht ermittelt. Die regulären Öffnungszeiten des Promotors sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr; der Gerichtsferienzeitraum dauert vom 11. August bis 20. September. Notfälle sollten dem Einsatzraum gemeldet werden, statt die Bürozeiten abzuwarten. Nach Gesetz CCXCVII müssen Amtsträger, die von einer Straftat gegen Minderjährige oder geschützte Personen erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, diese unverzüglich melden. Das Unterlassen kann mit 1.000 bis 5.000 EUR Geldbuße geahndet werden; einem Kriminalpolizeibeamten drohen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Die recherchierten Vorschriften begründen keine allgemeine Meldepflicht für jeden Erwachsenen bei jeder Straftat. Jede andere Person kann einen Missbrauchsverdacht dennoch melden, auch wenn sie an der Tat nicht beteiligt war. Der direkt dokumentierte Unterstützungsdienst konzentriert sich auf Missbrauch Minderjähriger und geschützter Personen. Er kann Beratung, medizinische und soziale Hilfe, psychologische oder therapeutische Notfallhilfe, Erläuterung von Rechten, Zugang zur Justiz, Datenschutzmaßnahmen, Kontaktvermeidung und Schutz vor Einschüchterung oder Vergeltung bieten. Wenn die Interessen eines Kindes oder einer geschützten Person denen eines gesetzlichen Vertreters entgegenstehen, kann ein besonderer Pfleger auf Staatskosten bestellt werden. Eine gesonderte Unterstützungsstruktur für Opfer aller Straftaten ist in den recherchierten Informationen nicht öffentlich belegt. Für Minderjährige und schutzbedürftige Personen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Bei einer Befragung muss ein Kind unter 14 Jahren von einem Psychologen begleitet werden. Außerdem können eine Vertrauensperson oder ein Rechtsanwalt anwesend sein; die Befragung kann per Video aufgezeichnet werden. Schutzdelikte werden von Amts wegen verfolgt; die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre. Bei Straftaten gegen Minderjährige beginnt sie mit dem 18. Geburtstag des Opfers. Im Bereich Cyberkriminalität schlossen die Direktion für Sicherheits- und Zivilschutzdienste und Italiens Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale am 18. Juli 2024 eine Vereinbarung. Sie sieht Informationsaustausch, Schulungen, Cybersicherheitsprojekte und die Prävention von Cyberkriminalitätsrisiken vor. Ein eigener öffentlicher Meldekanal für Cyberkriminalität wurde nicht gefunden. Dringende Fälle sollten daher dem Notfalldienst der Gendarmerie gemeldet werden, andere Straftaten der Gendarmerie oder dem Promotor der Gerechtigkeit. Die Zusammenarbeit mit INTERPOL unterstützt grenzüberschreitende Polizeiarbeit, ersetzt aber keine örtlichen Meldewege.
Kriminalität im Vatikan
Kriminalität in Vatikanstadt umfasst tatsächliche oder angedrohte Straftaten, Risiken für die öffentliche Ordnung und Delikte, die Besucher, Beschäftigte, Minderjährige und Institutionen betreffen. Das Gendarmeriekorps des Staates Vatikanstadt (Corpo della Gendarmeria dello Stato della Città del Vaticano) übernimmt Polizeiaufgaben, Verkehrsregelung, Grenz-, Sicherheits-, Kriminalpolizei- und Gefängnispolizeifunktionen. Notfallmeldungen, gewöhnliche Strafanzeigen, Opferhilfe und die Zuständigkeit für einen Ort folgen unterschiedlichen Wegen.
Tipp
Nutze den Notfallkanal der Gendarmerie, wenn Gefahr, ein verdächtiger Gegenstand oder eine dringende Straftat sofortiges Handeln erfordert. Kläre bei nicht dringenden Angelegenheiten den genauen Ort und wähle die Gendarmerie oder den Promotor der Gerechtigkeit. Gehe nicht davon aus, dass auf dem Petersplatz oder einer extraterritorialen Liegenschaft dieselben Regelungen wie an jedem anderen Ort gelten. Behandle den Verdacht auf Missbrauch Minderjähriger oder geschützter Personen als vorrangig, insbesondere wenn für Amtsträger eine Meldepflicht gilt.

