Die Vatikanstadt ist eine Binnenenklave innerhalb Roms. Der Zugang erfolgt daher normalerweise über Italien. Je nach Staatsangehörigkeit und Reisezweck benötigen Reisende möglicherweise einen Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie ein italienisches oder Schengen-Visum. Ein Schengen-Visum des Typs C erlaubt bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein italienisches Visum des Typs D begründet kein Aufenthaltsrecht in der Vatikanstadt; die Vatikanstadt stellt kein eigenes allgemeines Touristenvisum aus. Besucher und Pilger können den Petersplatz normalerweise ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung erreichen. Der Petersdom ist gewöhnlich von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, der Eintritt ist ohne Reservierung kostenlos und umfasst eine Sicherheitskontrolle. Für ein gebuchtes Zeitfenster ist der entsprechende QR-Code erforderlich. Besucher sollten Schultern bedecken, lange Hosen oder einen Rock unterhalb des Knies tragen, ruhig und respektvoll sein und auf Speisen, Getränke, Rauchen, Tiere, sperrige Gegenstände und große Taschen verzichten. In stark frequentierten Zeiten können die Sicherheitswarteschlangen lang sein. Rampen und Aufzüge ermöglichen einen barrierefreien Zugang; eine Gepäckaufbewahrung gibt es im Petersdom jedoch nicht. Für die Vatikanischen Museen ist ein Ticket über das offizielle Portal tickets.museivaticani.va erforderlich. Die Museen sind gewöhnlich von Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet; letzter Einlass ist um 18:00 Uhr. Am letzten Sonntag des Monats sind sie gewöhnlich von 09:00 bis 14:00 Uhr geöffnet; letzter Einlass ist um 12:30 Uhr. Zu den offiziellen Preisen gehören ein Vollpreisticket für 20 € und ein Ticket ohne Anstehen für 20 € zuzüglich 5 € Onlinegebühr. Ermäßigter oder kostenloser Eintritt richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen. Tickets gelten normalerweise nur für den gewählten Ausstellungstag und sind nicht erstattungsfähig. Nutzen Sie das offizielle Portal, um das Risiko betrügerischer Ticketangebote zu verringern. Der Zugang zu Bereichen außerhalb der öffentlichen Besucherzonen ist kontrolliert. Nichtstaatsangehörige und Nichtansässige benötigen grundsätzlich eine Genehmigung des Governatorato, etwa eine befristete Zugangsgenehmigung, eine besondere Zugangskarte oder eine dauerhafte Genehmigung. Beschäftigte mit dienstlichem Auftrag können eine Sonderkarte erhalten; häufige autorisierte Besucher können eine dauerhafte Genehmigung bekommen. Fahrzeuge von Nichtstaatsangehörigen oder Nichtansässigen benötigen eine vorherige Genehmigung. Kardinäle, bestimmte Bischöfe und ihre Begleiter, akkreditierte diplomatische Korpsmitglieder und andere ausdrücklich ausgenommene Gruppen unterliegen besonderen Zugangsregeln. Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hängen mit einem Amt oder Dienst zusammen und nicht mit einer freien privaten Niederlassung. Zu den berechtigten Gruppen können Kardinäle mit Wohnsitz in der Vatikanstadt oder in Rom, Diplomaten des Heiligen Stuhls, Personen, die aufgrund ihres Amtes oder Dienstes dort wohnen müssen, andere genehmigte Einwohner sowie Familienangehörige mit erforderlicher Genehmigung und Wohnsitzbezug gehören. Das Governatorato führt die Register der Staatsbürger und Einwohner und verwaltet Identitäts- und Aufenthaltsunterlagen. Wohnungen werden von der zuständigen Verwaltung zugewiesen und können wieder entzogen werden; aus der Existenz der Vatikanstadt ergibt sich kein offener privater Wohnungsmarkt. Enden ein Amt, ein dienstlicher Auftrag oder eine Genehmigung, enden normalerweise auch Aufenthalt und Staatsbürgerschaft. Das Corpo della Gendarmeria ist für öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig, während die Guardia Svizzera Pontificia den kontrollierten Zugang schützt. Die Direzione di Sanità e Igiene leistet anwesenden Personen, einschließlich Besuchern und Pilgern, Erste Hilfe; weitere Notfallbehandlung erfolgt über italienische Dienste. Unerlaubtes Betreten gesperrter Bereiche kann Geldbußen von 10.000 € bis 25.000 € nach sich ziehen. Bei abgelaufener Genehmigung oder Verstößen gegen Genehmigungsbedingungen können 2.000 € bis 5.000 € fällig werden. Das Betreten trotz eines Zugangsverbots kann mit einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldbuße von 10.000 € bis 25.000 € geahndet werden.
Ankunft in der Vatikanstadt
Die Ankunft in der Vatikanstadt hängt vom Aufenthaltszweck ab. Besucher und Pilger reisen normalerweise über Italien ein. Ein Aufenthalt ist auf Personen mit offizieller Funktion, dienstlichem Auftrag oder individueller Genehmigung beschränkt. Die Vatikanstadt hat kein allgemeines Aufenthalts- oder Einwanderungssystem für Privatpersonen.
Tipp
Planen Sie die Vatikanstadt als Besuchs- oder Pilgerziel, sofern Sie nicht bereits ein offizielles Amt, einen dienstlichen Auftrag oder eine individuelle Genehmigung haben. Klären Sie zuerst die Einreisebedingungen für Italien und organisieren Sie anschließend nur die Zugänge, Tickets und Dokumente, die zu Ihrem Zweck passen. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein privater Umzug, eine gewöhnliche italienische Aufenthaltserlaubnis oder öffentlicher Zugang einen Zutritt zu gesperrten Bereichen ermöglicht.

