Strafrecht in Ungarn

Das Strafrecht in Ungarn definiert Straftaten und Strafen und regelt die Untersuchung und gerichtliche Beurteilung mutmaßlicher Straftaten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Verteidiger, Opfer und Zeugen haben unterschiedliche Aufgaben. Eine beschuldigte Person gilt als unschuldig, sofern ihre Schuld nicht in einem rechtmäßigen Verfahren festgestellt wurde.

Tipp

Wenn sich Strafverfolgungsbehörden in Ungarn an Sie wenden, klären Sie zunächst, ob Sie verdächtige oder beschuldigte Person, Opfer oder Zeuge sind. Das ungarisches Strafgesetzbuch (Büntető Törvénykönyv) und das Strafverfahren bestimmen den rechtlichen Rahmen. Bleiben Sie ruhig, bewahren Sie relevante Unterlagen auf und verlangen Sie bei Bedarf einen Verteidiger und einen Dolmetscher. Raten Sie niemals, verändern Sie keine Beweise und stimmen Sie keine Aussagen mit anderen ab.