Das materielle ungarische Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (Büntető Törvénykönyv) geregelt, das allgemein als Btk. bezeichnet wird. Es beschreibt verbotenes Verhalten und die möglichen rechtlichen Folgen. Das Strafverfahren (büntetőeljárás) regelt Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren, Beweise und Rechtsbehelfe. Verfahrensgarantien gelten neben den Befugnissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Polizei führt in der Regel Ermittlungen durch, während die Staatsanwaltschaft wichtige Teile der Strafverfolgung leitet oder überwacht und gegebenenfalls Anklage erhebt. Gerichte entscheiden unabhängig über die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Sanktionen. Eine verdächtige oder beschuldigte Person hat Verteidigungsrechte, einschließlich des Zugangs zu rechtlicher Unterstützung und des Schutzes vor erzwungener Selbstbelastung. Die genauen Rechte und Pflichten hängen von der formellen Rolle der Person und der Phase des Verfahrens ab. Ein Verteidiger (védő) wird auf Ungarisch als védő bezeichnet. In manchen Fällen ist eine Vertretung vorgeschrieben, in anderen kann die Person selbst entscheiden, ob sie einen Verteidiger bestellt. Opfer können Straftaten anzeigen, Beweise vorlegen, Informationen erhalten und Verfahrensrechte ausüben. Manche können auch eine mit dem Strafverfahren verbundene Entschädigung oder eine Entschädigung auf einem gesonderten Rechtsweg verfolgen. Zeugen müssen grundsätzlich rechtmäßig kooperieren und die Wahrheit sagen; in sensiblen Situationen können jedoch Schutzvorschriften gelten. Ein Zeuge sollte seinen Status klären, bevor er Fragen beantwortet, durch die er sich möglicherweise selbst einer strafrechtlichen Verantwortung aussetzt. Strafen und andere Maßnahmen hängen von der Straftat und den Umständen ab. Strafregister, Haft, Beschlagnahme von Vermögenswerten, Reise, Beschäftigung und Aufenthalts- oder Einwanderungsstatus können betroffen sein.
Strafrecht in Ungarn
Das Strafrecht in Ungarn definiert Straftaten und Strafen und regelt die Untersuchung und gerichtliche Beurteilung mutmaßlicher Straftaten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Verteidiger, Opfer und Zeugen haben unterschiedliche Aufgaben. Eine beschuldigte Person gilt als unschuldig, sofern ihre Schuld nicht in einem rechtmäßigen Verfahren festgestellt wurde.
Tipp
Wenn sich Strafverfolgungsbehörden in Ungarn an Sie wenden, klären Sie zunächst, ob Sie verdächtige oder beschuldigte Person, Opfer oder Zeuge sind. Das ungarisches Strafgesetzbuch (Büntető Törvénykönyv) und das Strafverfahren bestimmen den rechtlichen Rahmen. Bleiben Sie ruhig, bewahren Sie relevante Unterlagen auf und verlangen Sie bei Bedarf einen Verteidiger und einen Dolmetscher. Raten Sie niemals, verändern Sie keine Beweise und stimmen Sie keine Aussagen mit anderen ab.

