Einwanderungsrecht in Uganda

Das Einwanderungsrecht Ugandas regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienangehörige, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit und Ausweisung. Das National Citizenship and Immigration Control (NCIC) bearbeitet die meisten Einwanderungsdienste; für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten ist das Office of the Prime Minister zuständig. Voraussetzungen, Gebühren und Verfahren hängen von Zweck, Status, Staatsangehörigkeit und Nachweisen der jeweiligen Person ab.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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